Forum Thermomix TM5 Garantie auf Folgebesitzer übertragbar, wenn eigentlicher Eigentümer umschreiben lässt?


Bearbeitet von: Gengel22 an 10.03.2016 - 08:38

7 Antworten | Letzter Beitrag

Gewährleistung gibt es aber nicht unter zwei privaten Handelspartnern, sondern nur dann, wenn der Verkäufer gewerblich ist. Daher hat der Zweitkäufer auch keinen Anspruch gegen den Erstkäufer, wenn er den Thermomix privat erwirbt. Das ist dann das sogenannte Lebensrisiko.


Dankeschön, super erklärt...jetzt ist alles klar...


Hallo zusammen,

mal so ganz grundsätzlich gibt es eine 2 jährige Gewährleistung gegenüber dem Käufer!

Wenn jemand was weiterverkauft, gilt nicht die Gewährleistung vom Händler weiter auf den Zweitkäufer über.

Hier eine Darstellung eines Anwalts:

Grundsätzlich bestehen Gewährleistungsansprüche im Rahmen eines Kaufvertrags nach § 433 BGB ausschließlich gegenüber dem Kaufvertragspartner. Das heißt, wenn ein Händler einem Erstkäufer eine Sache verkauft, dann hat erst einmal nur der Erstkäufer gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche nach §§ 434, 437 BGB, wenn die Sache mangelhaft ist. Verkauft der Erstkäufer diese Sache wiederum an einen Zweitkäufer, so gelten die gleichen Grundsätze. Der Zweitkäufer hat gegenüber dem Erstkäufer die Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 434, 437 BGB, wenn die Sache mangelhaft ist. Verschenkt der „Erstkäufer" die Sache an den „Zweitkäufer" im Sinne des § 516 BGB, so gelten nicht die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, sondern die schenkungsrechtlichen Regelungen bei Rechts- und Sachmängeln gemäß §§ 523, 524 BGB.

Ein Anspruch des Zweitkäufers gegenüber dem Händler kommt nur in Betracht, wenn der Händler beispielsweise eine Herstellergarantie übernommen hat oder aber andererweitige vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Zweitkäufer und dem Händler bestehen. Diese Ansprüche entstehen aber nicht von Gesetzes wegen, sondern müssen vertraglich vorgesehen sein. Im Ergebnis bedeutet es, dass Gewährleistungsansprüche grundsätzlich nicht übergehen, sondern stets jeweils mit der Übergabe der Sache im Rahmen eines neuen abgeschlossenen Kaufvertrags neu entstehen. Daneben können seitens des Zweitkäufers gegenüber dem Händler zwar so genannte deliktische Ansprüche in Form von Schadenersatzansprüchen bestehen. Diese sind aber nicht vertragliche Rechtsnatur. Hierfür müsste aber ein Rechtsgut des § 823 BGB rechtswidrig und fahrlässig oder vorsätzlich verletzt sein. Der Zweitkäufer müsste folglich am besten direkte vertragliche Vereinbarungen mit dem Händler schließen, damit er „stärkere" Rechte hat. Unter Umständen kann der Erstkäufer seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler gemäß § 398 BGB dem Zweitkäufer abtreten.

Hiernach muß Vorwerk die Gewährleistung nicht auf den Zweitkäufer übertragen.

Hoffe es hat geholfen!

 

Viele Grüße



Guten Tag Birgit0404,

die Gewährleistungsansprüche beim  Thermomix ®TM5 sind nicht übertragbar.

Viele Grüße

Melanie

Vorwerk Moderationsteam


Hallo,

ich habe mich für einen Thermomix TM5 interessiert, neu in OVP, unausgepackt. Die jetzige Eigentümerin meinte sie hätte bei Vorwerk angerufen und die Garantie wäre übertragbar wenn sie sie umschreiben lässt. Ist das tatsächlich so? Ich habe nur die Auskunft bekommen, geht nicht! Wer weiß mehr darüber?

Danke