Hallo Sonnia,
entschuldige die späte Antwort, wir mussten aber auch erst einmal nachhaken. Folgende Antwort haben wir für euch:
Zunächst einmal können wir hierzu nur Beispiele nennen, ohne rechtliche Gewähr. Wenn man aber zum Beispiel Rezepte von Seiten Dritter importieren will, diese aber nicht mehr verfügbar sind, dann gibt es darauf leider keinen Anspruch. Ähnliches gilt für angebundenen Lieferdienste: Sollte ein Lieferdienst zum Beispiel die Lieferung in einem bestimmten PLZ-Gebiet oder sogar vollständig einstellen, dann hat Vorwerk natürlich ebenfalls keine Möglichkeit, darauf einzuwirken oder den Lieferdienst wieder ins Leben rufen.
Eine Einschränkung der zugesagten Hauptmerkmale von Cookidoo ist damit dann allerdings nicht verbunden.
Dieser Absatz dient lediglich der Klarstellung, stellt jedoch keine Änderung der Nutzungsbedingungen dar.
Wir hoffen, dass wir damit eure Fragen beantworten konnten. Bei weiteren Fragen könnt ihr euch aber gerne per E-Mail bei uns melden: ialog-Service-Center@vorwerk.de" rel="nofollow">Dialog-Service-Center@vorwerk.de
Unser Cookidoo® Team nimmt sich dann eurer Fragen an.
Viele Grüße
Daniel