Hallo,
mich würde interessieren wie es von Vorwerk gehandhabt wird wenn man sich einen gebrauchten TM31 zulegen möchte. Wird die Garantie und die Gewährleistung auf den neuen Käufer überschrieben? Oder reicht es wenn man im Garantiefall die Originalrechnung vorlegt obwohl diese auf den Namen des Erstkäufers läuft.
Es gibt hier im Netz so vile verschiedene Meinungen dass es mich wirklich interessiert was die Fa. Vorwerk dazu sagt.