Zudem habe ich einen Vertrag über "gebrauchte Gegenstände" vom Verkäufer unterschreiben lassen, indem ausdrücklich stand, dass er alleiniger Eigentümer ist.
LG
Chriss
Ich habe den Beitrag erst jetzt gesehen, darum auch jetzt meine Antwort. Wenn die Besitzerin den oben erwähnten Eigentumspassus Passus unterschrieben hat und du deshalb Schwierigkeiten bekommst, kannst du sie wegen vorsätzlichen Betruges anzeigen. Das wird wohl niemand in diesem Fall riskieren.