Liebe Community, liebes Moderationsteam
ich weiß, meine Frage wurde schon gefühlte 1000 mal gestellt aber es gibt dazu gefühlte 2000 verschiedene Antworten. Dennoch versuche ich hier noch einmal, eine verbindliche Auskunft zu bekommen:
Kunde X bestellt einen TM. Rechnungslegung und Lieferung sollen an Kunde X (der auch bezahlt) gehen. Der TM ist allerdings als (Überraschungs)-Weihnachtsgeschenk für Kind Y bestimmt. Kind Y nimmt den TM nach dem Fest mit zu sich nach Hause (andere Stadt, anderes Bundesland). Sollte dummerweise innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung eine Reparatur notwendig sein hat Y keinen Anspruch da er nicht der Erstkäufer ist.
Wie könnte man die Sache ordnungsgemäß abwickeln?
z.B. mit dem Bestellformular/nach Erhalt des TM eine Art "Schenkungsurkunde" an Vorwerk senden? Wie sollte eine sichere Formulierung dafür lauten?
Für eine sachliche und hilfreiche Antwort bedanke ich mich.
Freundliche Grüße
Florine