ich habe ein Auslaufmodell TM31 in August bekommen, habe eine ausführliche Email an Vorwek geschickt und gefragt nach ihre Stellungnahme bzg. diese Hinweispflicht (http://verbraucherschutzstelle.de/hinweispflicht_bei_auslaufmodellen.htm), aber bisher habe ich keine Antwort bekommen. Ich habe schon einen Anwalt gefunden, der sich im Bereich Verbraucherrecht gut auskennt. Wer sich einschliessen will, bitte PN.
Grüße
 
     

 
 schon 1998 entschieden, dass für solche Geräte eine Hinweispflicht besteht,
 schon 1998 entschieden, dass für solche Geräte eine Hinweispflicht besteht,