Forum Abmahnwelle bezüglich Thermomix


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Gibt es denn keine Stellungnahme von Mixi? Was ich da lese ist ja echt unglaublich. Ich bin zwar kein Ebayer aber ich finde es traurig, was da abgeht.

Liebe Grüße, Simone D.


Da stimme ich mixoma zu. Vorwerk verkauft doch angeblich nur selbst oder über eine Beraterin. Also kann es doch eigentlich gar nicht sein,dass die Geräte und Zubehör gewerbsmäßig über ebay oder einen Online Shop verkauft werden. Ich frage mich immer noch,warum Vorwerk  da nicht eingreift  ???? Liegt doch auf der Hand , dass die Geräte mengenweise von Beraterin (nen) geordert und dann über diese Shops verkauft werden. Sofern der Kunde nach Bezahlung überhaupt ein Gerät erhält !

LG graziella


Wenn ich dieses Thema hier so verfolge, wird es eigentlich höchste Zeit, dass diese Firma schnellstens von Vorwerk selbst abgemahnt wird!!!!!

Gruß mixoma


.. oh je- und schon wieder zwei Neue, die abgemahnt wurden. Es werden also täglich mehr.


Da sagt man besser nix mehr.............


und die unwissenden Verkäufer geben Frau Möhrlein alias tupper-2009 auch noch supernette Bewertungen ab. Und ein paar Tage später flattert dann die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei aus Miltenberg ins Haus - und die Freude ist groß. Die Bitte an Vorwerk, man solle sich doch bitte der Angelegenheit annehmen, verläuft leider im Sande. Was sagt uns das?


Ja so sieht es aus, daß diesen beiden Vögeln die "Abmahnkundschaft" nicht ausgeht, sonst hätte die liebe Frau Möhrlein-Yilmaz ihren zweiten Account auch nicht als privat gekennzeichnet, damit man nicht sieht, wo sie ganz fleißig einkauft......


.. und der Hersteller hat demzufolge kein Interesse an der Aufklärung...


Hallo schlingel,

da gebe ich dir vollkommen recht. Jedes Gerät ist mit einer Seriennummer versehen,beim TM ist es eine Servicenummer,die auf der Unterseite steht. Vorwerk kann mit Sicherheit anhand dieser Nummern feststellen, wann und wohin ein TM ausgeliefert wurde. Nur , ohne jemanden zu verdächtigen, es gibt überall schwarze Schafe  und Geld stinkt nicht.  Einer deckt den anderen und das wird hier nicht anders sein.

LG graziella

 


Könnte leicht der Eindruck entstehen, dass Vorwerk es eher egal ist, wie die Thermomix-Produkte an den Mann/die Frau kommen. Denn es ist eigentlich nur logisch, dass in diese Geschäfte eine Thermomix-Repräsentantin involviert ist. Es kann nur so sein, weil Vorwerk ja auf jede Anfrage antwortet. dass Vorwerk nicht über Großhändler oder Zwischenhänderl vertreibt sondern AUSSCHLIEßLICH über deren Repräsentantinnen. Und dann frage ich mich: wie kommt dieser Internet-Shop an Neugeräte???? Über seine TR vermutlich. Und Vorwerk hält sich bedeckt mit Informationen. Sind nicht alle Geräte mit Seriennummern ausgestattet, die nachvollziehen lassen, welche TR welches Gerät vermittelt hat?


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Hallo Tanja,

da hast Du Recht! Auf jeden Fall gehen Herrn Yilmaz und Frau Möhrlein die Opfer so schnell nicht aus. Denn Tupperware wird ja noch wesentlich mehr bei ebay verkauft als Thermomix.

Die Landhäuser und Fincas von den beiden möchte ich nicht sehen, die die sich schon auf diese Art und Weise von uns Deutschen haben bezahlen lassen.


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Hallo graziella.

Herr Yilmaz mahnt Dich auch ab, wenn Du nur eines dieser Vorwerk-Rezeptheftchen bei ebay verkaufst, Die Du vielleicht für eine Vorführung von Deiner Repräsentantin geschenkt bekommen hast. Du erzielst damit vielleicht nur EUR 1,--, er verkauft sie in seinem Online-Shop für knappe EUR 10,--. Oder nimm den Kinder-Thermomix. der kostet offiziell EUR 49,--, Herr Yilmaz möchte dafür EUR 199,-- haben. Ist das nicht auch unseriös??


Hallo schlingel,

betrifft das eigentlich nur den Thermomix und Zubehör  bzw. dann auch die Staubsauger von Vorwerk ? Also alles was vormix.de verkauft.

LG graziella


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Hallo Mila,

es gibt aktuell tatsächlich Fälle in denen der Abmahner eine ebayerin abgemahnt hat, die nur einen einzige Thermomix eingestellt hatte, für dessen Kauf sie sich auf einer Vorführung hat hinreissen (überreden) lassen. Ansonsten hatte sie nur gebrauchte Kinderklamotten eingestellt. Egal - die Abmahnung war im Briefkasten und ab dem Moment musst du reagieren. Wenn nicht, geht das Ganze eine Instanz weiter und der Abmahner hat freien Lauf....

Von daher ist sowas echt nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.


hallo schlingel, ich verfolge die hiesige diskusion und frage mich, welcher tatbestand abgemahnt wurde. ich muß doch nicht auf eine abmahnung zahlen, wenn ich tatsächlich als privater anbieter handele und nicht dinge in übergroßer stückzahl (z.b. fünf privatgenutzte Mixingbowl closed ) bzw. extra dafür erworbene Mixingbowl closed  verkaufe. problematisch ist immer auch eine hohe anzahl von verkäuferbewertungen/monat. anders als bei bekleidungsverkäufen, bei denen es schnell zu höhen stückzahlen und damit dem ruch der gewerblichkeit kommen kann, selbst wenn dem nicht so ist, begibt man sich mit dem verkauf schon von 2 oder 3 Mixingbowl closed   schnell in den anschein des verdeckten gewerblichen handelns (wohl nicht ganz zu unrecht).

kurz gesagt: wenn ich beschließe, meinen TM 31 bei ebay zu verkaufen (weil es vielleicht einen TM 41 gibt ... sonst niemals!), dazu das grundkochbuch und meine selbstgebatikte küchenschürze, und ein anwalt mahnt das ab und verlangt den ausgleich seiner kostennote, dann teile ich sinngemäß mit, daß er zur hölle fahren möge und seine gebühren gegebenenfalls einklagen soll. fertig.

 


...und was würde passieren, wenn man gar nicht darauf reagiert????   Wink


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hallo,

generell mag das schon sein, dass ich privat alles verkaufen kann, aber der Abmahner unterscheidet hier nicht, er mahnt einfach alle ab mit Kostennote und entweder du bezahlst ihn oder deinen Rechtsanwalt, damit der dich da rausboxt. Das ist ja das Schlimme, dass in Deutschland jeder jeden abmahnen kann - egal ob berechtigt oder nicht.


Hallo alle zusammen,

es mag an der großen Hitze liegen aber im Moment verstehe ich das jetzt nicht so ganz. Wie T-100 geschrieben hat, muss ich doch das Recht haben, mein persönliches und rechtmäßig erworbenes Eigentum jederzeit und egal wo, wieder zu verkaufen Ob ich dies in meiner Nachbarschaft,im Bekannten-und Freundeskreis oder bei eb** mache,ist doch egal. Wenn ich dies hier und da mal mache, bin ich doch kein gewerblicher sondern ein privater Verkäufer. Oder sehe ich da etwas falsch?

LG graziella


Hallo,

die Rechtsschutzversicherungen decken diese Fälle in den meisten Fällen leider nicht ab.

Und ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht, ist erst einmal zweitranging. In Deutschland kann jeder jeden erst einmal abmahnen und ohne rechtsanwaltschaftlichen Beistand kommt man aus der Sache eben fast nicht raus. Und dann hast Du eben die Wahl: entweder Kostennote des gegnerischen Anwalts bezahlen oder Du bezahlst Deinen Rechtsanwalt für die Abwicklung. Und das schenkt sich von den kosten her oft nicht viel.


schlingel schrieb:

Hallo zusammen,

ich möchte euch darüber informieren, dass seit geraumer Zeit der Inhaber des Webshops www.vormix.de massenweise Abmahnungen gegenüber Verkäufern bei eb... ausspricht. Er pickt sich jeden heraus, der Thermomix Geräte, Bücher oder Zubehör verkauft (wenn auch nur ein einziges Mal) und lässt diese (privaten) Anbieter dann über seinen Rechtsanwalt aus Miltenberg abmahnen wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das Ganze ist mit einer Kostennote von derzeit EUR 555,-- verbunden sowie einer sogenannten Unterlassungserklärung. Zum Reagieren setzt er eine sehr enge Frist.

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte diese Abmahung bei wirklich privaten Anbietern von Bedeutung sein? Wenn mir heute einfällt, dass ich z.B. den Thermomix oder ein bestimmtes Kochbuch nicht mehr brauche, so steht es mir frei, diese Dinge zu verkaufen, ohne dass mir daraus irgendwelche juristischen Probleme entstehen können.

 

Wen's wohl tatsächlich trifft, sind die Schlaumeier, die aus Kostengründen (z.B. 2 Jahre Gewährleistungspflicht) ihr Profil als "privat" gekennzeichnet haben, obwohl sie auf Grund ihrer Verkaufstätigkeit als gewerblich einzustufen sind. Genau so ein Kandidat wollte mir letztes Jahr die Rechnung für's günstig erworbene Netbook verweigern, da er ja "Privatverkäufer" wäre. Nach ein paar Screenshots seiner Netbook-Verkäufe der letzten Monate, und dem Hinweis auf seine gewerbliche Tätigkeit bei einem Telefonanbieter (ergoogelt) hat er dann blitzschnell eingelenkt. Glasses

 

schlingel schrieb:

Hallo, der Abmahner hat von mir keinen Cent bekommen dank des auf Internet- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalts, den ich mir gesucht hab. Aber der Rechtsanwalt hat für seine Dienste EUR 450,-- bekommen. Und das tut auch schön weh...

Ausgehend davon, dass Du keins der o.g. "Schwarzen Schafe" bei ebay bist, frage ich mich, wie man in der heutigen Zeit (scheinbar) noch ohne Rechtschutzversicherung sein kann?


Hallo,

es haben sich mittlerweile mehrere aktuell "Abgemahnte" bei mir gemeldet. Von daher riecht das Ganze wirklich stark nach Massenabmahnung.


 

[Ironiemodus an]

Ey Alder, ich schwör, voll krass die Seite.[...] Text editiert 2010.07.01_21:58

[Ironiemodus aus]

 

[...] Text editiert 2010.07.01_21:58 Thermomix Moderatoren Team. Verletzung der Forumregeln/Netiquette.


Ja ich melde das im Moment auch überall hin, wo es vielleicht wen interessiert und der sich im Vorfeld schützen kann, es geht hier wohl um Massenabmahnungen im großen Stil und diese sind rechtswidrig.

Mal sehen, was passiert. Haltet mir die Daumen.....


Hallo,

ich melde das momentan überall, wo ich nur einen Hauch davon spüre, dass es jemanden interessiert und man das Thema Ernst nimmt. Ich habe nichts mehr zu verlieren. ich habe schon bezahlt für meine Leichtsinnigkeit. Vielleicht können wir dieser Bande ja doch das Handwerk legen. Oder zumindest Aufklärung betreiben, damit es nicht noch mehr eb... erwischt. Aber wenn man guckt, wieviele Thermomix-Geräte und -zubehör da tagtäglich vertickert wird, ist da noch richtig viel Kohle zu machen für die Abmahner.


Oh, da hast du ja ganz schön Geld gelassen. :(  Immerhin bist du den Abmahner jetzt aber los. Ich finde das höchst ärgerlich, dass es den Absahnern durch diese Gesetzgebung so leicht gemacht wird, unbescholtene Bürger zu kriminalisieren. Gerecht wäre es, wenn du deine Kosten von dieser Abzockerbande bezahlt bekämst, aber das ist nicht viel mehr, als ein frommer Wunsch, denn Recht haben und Recht bekommen ist immer noch ein himmelweiter Unterschied. Da kann man sich fast nur noch damit trösten, dass es nicht noch schlimmer gekommen ist.

Auch, wenn es dir nicht mehr hilft, ich würde den Fall wenigstens unter der von Tanja angegebenen Adresse melden.

LG Colette

LG Colette 


Hallo,

der Abmahner hat von mir keinen Cent bekommen dank des auf Internet- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalts, den ich mir gesucht hab. Aber der Rechtsanwalt hat für seine Dienste EUR 450,-- bekommen. Und das tut auch schön weh...


Hallo domilina,

ich würde nicht zu sehr auf Unterstützung hoffen. Wenn du nicht mehr als einen derartigen Verkauf über ebay abgewickelt hast, dürftest du allerdings ganz gute Chancen haben. Hast du dich schon schlau gemacht, wie du auf die Abmahnung reagieren solltest? Falls nicht, google mal unter Abmahnung gegen Privatanbieter. Da findest du ein paar brauchbare Hinweise.

LG Colette

LG Colette 


Also mich betrifft diese Abmahnwelle und ich kann Euch sagen, weder Ebay noch Vorwerk scheint dies zu interessieren


Man mag es kaum glauben, aber Vorwerk hat sich gemeldet und kleine Signale gesendet, dass man eventuell bei der Aufklärung interessiert sein könnte. Mal gucken, was noch kommt.


mir fehlt hier die Stellungnahme von Thermomix als Markeninhaber, darauf bin ich echt gespannt.

LG Roos93


wer kauft denn für knapp 900 € einen TM31 ohne Grundkochbuch, derzeit ohne das "So koche ich gerne", ohne Betreuung durch eine/n TR und mit nur einem Jahr Garantie?

Vor dem Shop kann man echt nur warnen... *tsssssss*

 

viele Grüße

Simone

Meine Rezepte:  http://www.rezeptwelt.de/user/34/myrecipes


Die Betroffenen outen sich woanders. Keine TR wird hier öffentlich bekanntgeben, dass sie TM´s über ein Auktionshaus vertickert oder sogar gewerbliche Shops damit beliefert


Hallo zusammen,

 

Ist schon komisch, dass sich hier noch kein/e wirklich Betroffene/r gemeldet hat.

 

LG

 

Elli Pirelli

 

LG

ElliPirelli

Betty arbeitet seit Juni 2009 in unserer Küche.

"Beachtung bring Verstärkung, Nichtbeachtung bringt Befreiung." Smile


Hallo,

wahrscheinlich hat er eine gute Bekannte, die zufällig Repräsentantin bei Thermomix ist? Das ist dann bestimmt eine TOP-Verkäuferin.


Ich frag mich allerdings auch ernsthaft, wie diese o. g. Firma einen Wettbewerbsverstoß geltend machen will, wenn nach der Marketingstrategie von Vorwerk deren Produkte nur im Direktvertrieb über eigene Mitarbeiter vermarktet werden dürfen.

LG Colette

LG Colette 


Zuerst einmal Danke an Schlingel für Warnung. Auf solchen Seiten wie vormix .de macht sich ein gutes Schutzprogramm bezahlt und auch kostenlose Warnprogramme, die diesen Seiten als nicht bewertbar oder gar negativ darstellen.Bei solchen Beurteilungen bin ich immer sehr vorsichtig.

LG graziella


Hallo!

Vielleicht können sich Betroffene auch an eb* wenden. Denen ist ja auch am Schutz ihrer Kunden gelegen, außerdem: Wie kommt der Anwalt an die Daten der Verkäufer? Normaler Weise sieht diese ja nur der mit dem Höchstgebot.

Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten kann man im Nachhinein auch wieder einklagen. Außerdem geht es ums Prinzip!

LG


Auch, wenn man erst mal eine Schreck bekommt, wenn so eine Abmahnung in der Post liegt, gilt es hier doch eher Ruhe bewahren. Wenn eine Abmahnung mit einer hohen Geldforderung, kurzer Reaktionsfrist und das Schreiben in der Regel von einem Anwalt kommt, riecht es stark nach Abmahnwelle und es steckt nicht viel dahinter. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb soll eigentlich Konkurrenten derselben Branche vor unlauterem Wettbewerb schützen. Nicht selten wird es aber doch von schwarzen Schafen genutzt, um einen schnellen Euro zu machen. Da sollte man zumindest äußerst misstrauisch reagieren und nicht im ersten Schock eine unberechtigte Forderung bezahlen. Darauf setzen diese Leute allerdings. Nur wer einen kühlen Kopf behält, verliert hier nicht auch noch eine Menge Geld.

Bei den allermeisten Privatanbietern bei ebay dürfte überhaupt kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, das heißt, dass in diesen Fällen die Abmahnung mißbräuchlich erfolgt und damit unberechtigt ist.

Die Grenze bei ebay-Verkäufen vom Privatanbieter zum gewerblichen Händler ist sicher fließend, aber Betroffene können sich unter dem Stichwort Abmahnung im Internet einen guten ersten Überblick darüber verschaffen, ob es erforderlich ist, einen Anwalt einzuschalten. Nicht in jedem Fall fallen für Privatanbieter sofort horrende Anwaltskosten an.

LG Colette

LG Colette 


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Hallo zusammen,

ich möchte euch darüber informieren, dass seit geraumer Zeit der Inhaber des Webshops www.vormix.de massenweise Abmahnungen gegenüber Verkäufern bei eb... ausspricht. Er pickt sich jeden heraus, der Thermomix Geräte, Bücher oder Zubehör verkauft (wenn auch nur ein einziges Mal) und lässt diese (privaten) Anbieter dann über seinen Rechtsanwalt aus Miltenberg abmahnen wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das Ganze ist mit einer Kostennote von derzeit EUR 555,-- verbunden sowie einer sogenannten Unterlassungserklärung. Zum Reagieren setzt er eine sehr enge Frist.

Dieser Herr bietet selbst in seinem Webshop teilweise Neugeräte an (wie kommt er an diese? wahrscheinlich über eine Repräsentantin) und Zubehör zu weit überteuerten Preisen. Kinder-Thermomix z.B. kosten bei vormix.de EUR 199,-- (im Vorwerk online Shop EUR 49,--), Rezeptheftchen vertreibt er für EUR 9,99.

Wenn man Auskunft oder sogar Unterstützung zur Aufklärung bei Vorwerk dazu möchte? Fehlanzeige. Man hält sich dort leider sehr bedeckt, was ich sehr schade finde.

Ich möchte von daher alle warnen, die beabsichtigen sich von ihrem Thermomix, von Büchern oder sonstigem Zubehör zu trennen, egal ob neu oder gebraucht. Das kann sehr teuer zu stehen kommen, denn entweder bezahlt man vor lauter Angst die EUR 555,-- und unterschreibt die Unterlassungserklärung oder man sucht sich einen Rechtsanwalt mit Top-Kenntnissen im Internet- und Wettbewerbsrecht. Und so ein Rechtsanwalt macht das auch nicht umsonst, sondern nimmt auch schnell mal zwischen 200 und 500,-- EURos.

Schöne Grüße