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Forum Garantie und Gewährleistung des Thermomix

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elli beziehst du dich auf mich?! 

wenn ja finde ich es zwar nett, dass du mit mir redest, da du jedoch weder meine Hintergründe noch mein Ansinnen verstehst, finde ich dein Kommentar recht unverschämt und frech und deplaziert. Ich habe meine Frage direkt an Moderationsteam gestellt und würde mich freuen zu dem Thema von ihnen eine Antwort zu bekommen. 


KAMAR281077 wrote:

Liebes Moderationsteam von Vorwerk,

Ich habe hierzu mal eine grundsätzliche Frage. 

Das Thema Gewährleistung ist ja im BGB §437 recht ausführlich geregelt.Lt. BGB gibt es ja auch die Möglichkeit per Abtretung Ansprüche auch für den Gewährleistungsfall zu übertragen. Sie schreiben nun, dass Gewährleistungsansprüche nicht übertragbar sind.

Können Sie mir bitte sagen, wo ich das bei Ihnen in den AGB's bzw. auf dem Kaufvertrag finde?Ich habe hierzu bisher nichts finden können. Das Vorwerk es nicht gerne sieht, dass für ein Produkt ein reger Zweitmarkt läuft ist vollkommen nachvollziehbar. Ich würde es gerne verstehen, da es bezüglich diesem Thema immer wieder zu Missverständnissen kommt. 

Besten Dank und Herzliche Grüsse

K

Hallo KAMAR281077,

wir können auch hier nur noch einmal auf unsere bisherigen Antworten verweisen.

Darüber hinaus müssen wir betonen, dass wir weder eine Rechtsberatung erteilen können noch dürfen, da wir keine Rechtsanwaltsgesellschaft sind. Das schließt übrigens auch Erklärungen rund um unsere AGBs ein.

Wenn du aber eine konkrete Frage zu deiner Bestellung beziehungsweise Rechnung hast, dann kannst du uns gerne anrufen. Die Telefonnummer findest du auf deiner Rechnung.

Viele Grüße

Kim


Hallo,

ich bin nur stiller Mitleser, aber heute möchte ich meine Gedanken doch dazu äußern.

Wenn keine Rechtsberatung erteilt werden darf oder Erläuterungen der AGBs durchgeführt werden dürfen, ist dann die generelle Auskunft über die Gewährleistung nicht auch eine Rechtsberatung? Ein Link zu den AGBs hätte mir in der Antwort trotzdem gefallen.

Das Gerät wird sowohl in Deutschland als auch in Frankreich produziert. Was sagt das EU-Recht zum Thema Gewährleistung? 

Ich bin von diesem Thema nicht betroffen. Es fehlt wahrscheinlich ein Präzedenzfall und alles ist geklärt. Das Forum hat nun mal keine verbindliche Aussagekraft.

Aber noch einen Gedanken zum Thema Endverbraucher und Weiterverkauf eines Produktes. Wir allen denken an den Verkauf eines Autos. Dieses Produkt kann natürlich weiterverkauft werden und wenn dort ein Problem auftritt, sagt der Händler dann auch, sorry wurde mittlerweile verkauft, Sie sind aus der Gewährleistung raus?! Dann kauft doch keiner mehr einen Jahreswagen.

In diesem Sinne - ein schönes Wochenende, erfreuliches Kochen und keine (!) Probleme / Fehlermeldungen mit unseren Schätzen. 

Lexi

 


Hallo liebe Thermomix Gemeinde

Ich habe im November 15 auch "endlich" einen tm5 tinymce_custom_buttons.locked"tinymce_custom_buttons.locked"  von Privat gekauft. Einfach aus dem Grund, weil ich ihn so schnell wie möglich haben wollte und es Wartezeiten gab. Nicht wissend, dass die Händler Gewährleistung bei Thermomix nur auf den Erstkäufer ausgelegt ist. Sonst hätte ich den Kauf sicher nicht getätigt tmrc_emoticons.aw

Das Gerät war 1 Monat alt und noch nicht einmal ausgepackt worden vom Vorbesitzer. Originalrg wurde natürlich mitgeliefert. Ich habe sogar mehr als vom Werk aus bezahlt, 1200 EUR.

Nun ist nach 3 Monaten die Waage defekt geworden und funktioniert überhaupt nicht mehr. Zeigt nur 0000 oder Max an, also ein Fehler der anscheinend häufiger auftritt. Das ist für mich mehr als ärgerlich, denn genau dieses Feature finde ich genial.

Nichtsahnend schrieb ich den Thermomix Kundendienst an und bat um Angabe wie die Garantieabwicklung vonstatten geht und erhielt dann folgende Antwort, die mich völlig verblüffte:

"vielen Dank für Ihre Mitteilung.Eine Übertragung der Gewährleistung Ihres Thermomix® TM5 auf Dritte ist nicht möglich.Wir bitten Sie um Verständnis."

Vor 1 Woche habe ich dann darauf geantwortet, dass dies doch nicht sein kann und ich auf kulante Handhabung hoffe, seitdem hat sich der Kundendienst nicht einmal mehr gemeldet tmrc_emoticons.aw !! Geht man so mit Kunden um?

Ich habe mittlerweile wirklich jahrzehntelange Kauferfahrung (zum Leidwesen meiner Frau muss ich immer was Neues haben tmrc_emoticons.smile ), aber so etwas und so eine Auslegung der Gewährleistung auf den Erstkäufer ist mir noch nie untergekommen, noch habe ich jemals davon gehört. Und bisher habe ich noch immer freundliche und kulante Abwicklung der Gewährleistung erfahren, wenn es denn mal nötig war.

Das Bsp von lexili mit dem Auto finde ich sehr passend.

Ich liebe den tinymce_custom_buttons.locked"tinymce_custom_buttons.locked" , aber es ist wird definitiv das einzige und letzte Gerät dieses Herstellers bleiben. Wer so - dann noch als Premiumhersteller in einem hochpreisigen Segment - mit Kunden umgeht, der wird von mir nicht mehr unterstützt werden.Nun kann ich nur hoffen, dass nicht noch mehr kaputt geht. 

Trotzdem wünsche ich weiterhin viel Spass und Kochfreuden. Dieses Forum, die Rezepte und der tinymce_custom_buttons.locked"tinymce_custom_buttons.locked" an sich (wenn nicht defekt) sind toll.

Viele Grüsse


Kannst du denn den Vorbesitzer kontaktieren? Er hat ja keine Kosten, wenn er es über sich abwickelt?!


Das ist ja wirklich ärgerlich und ich finde dieses Thema Gewährleistung wirklich unglaublich.

Und hier ist die Frage, ob man (am besten mit Rechtschutzversicherung) den Gang zum Anwalt macht und sich beraten lässt.

 


lexili wrote:

Das ist ja wirklich ärgerlich und ich finde dieses Thema Gewährleistung wirklich unglaublich.

Und hier ist die Frage, ob man (am besten mit Rechtschutzversicherung) den Gang zum Anwalt macht und sich beraten lässt.

Denke das werde ich wirklich machen. Habe den Rechtschutz ja all die Jahre noch nie gebraucht...also nutz ich das mal. Werde die Meinung der Rechtsabteilung dann gerne posten.

 


Auch ich finde, dass dieses Vorgehen von Vorwerk sehr gewinnorientiert und null kundenfreundlich ist. Das kann doch nicht sein! Einmal für ein Jahr und bestimmte Thermomixe Kulanz, damit mehr verkauft wird, dann wieder nicht mehr ?!? Was sagt denn der Verbraucherschutz dazu? Die Abtretung ist ja gesetzlich verankert, die MUSS greifen ( schriftlich über den Erstbesitzer). Nur SAGT das Moderationsteam das hier nicht. Es wird offensichtlich dazu angehalten, nicht über diese Möglichkeit zu kommunizieren. Find ich echt arm. Für ein seriöses Unternehmen. 

Edit:

Ich habe mich gerade noch einmal mit einem Vertragsrechtler unterhalten, er sagt, dass mit der Abtretung geht nur bei einer Herstellergarantie. Aber Vorwerk gibt wahrscheinlich nur Gewährleistung, richtig? Dann besteht wohl tatsächlich der Vertrag nur zwischen dem Verkäufer und Erstkäufer. Sorry, keine gute Nachricht. 


Hallo Dagmar

Ich war der Meinung, dass eine Abtretung auch von Gewährleistungsansprüchen geht. Bin aber kein Vertragsrechtler tmrc_emoticons.wink.

Ich bin immer noch auf der Suche, der AGB's von Vorwerk wo genau diese Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen wird tmrc_emoticons.wink

 


Hallo liebe Thermomix Gemeinde,

am Samstag 6.2.16 war ich auf einem AMC-Abend.

Und was schätzt Ihr was ich dort für ein Problem angesprochen habe tmrc_emoticons.smile ....jaaa genau,...Garantieansprüche als "Zweitbesitzer"!...und wissta was AMC Verkäuferin sagte??;...

BEI AMC IST SOWAS KEIN PROBLEM, RECHNUNG VORLEGEN und wenn irgendwas im Garantiezeitraum als Garantieleistung anfällt, dann wird das übernommen, egal wer als ERSTbesitzer das Produkt besessen hat.

Nochmals zur Klarstellung....will hier keine Werbung für Töpfe machen....sondern die BITTE;

liebes Management von Vorwerk, ich glaube Ihr solltet Euch jetzt mal aufraffen und endlich eine kundenfreundliche Vorgehensweise darlegen, zumindest uns nach Eucher Rechtsauffassung so aufklären, dass man Gewissheit hat, inwieweit man jetzt den Garantieanspruch gerichtlich einfordern muss.

Am besten Ihr rückt von Eucher sturen Haltung ab und entscheidet im Sinne der Kundschaft....Ihr seht ja selbst wie dieses Thema unter d. Nägeln brennt. tmrc_emoticons.cooking_10

LG und allseits frohes kochen, hellau, allaf und narri narro tmrc_emoticons.crazy

 


Nun, ich denke, das Vorwerk kein Interesse an einem regen Gebrauchtmarkt hat. Die Kunden sollen gefälligst neu kaufen und diejenigen, die doch nicht mit ihm zurecht kommen, bleiben darauf sitzen. 

Das ist zwar fernab von allem, was kundenfreundlich ist, aber sie dürfen so handeln. Was schert Vorwerk der "Altkunde" ? Ist nur schade. Die Marke Vorwerk steht jetzt nicht mehr nur für gute Produkte, sondern auch für kundenunfreundlichkeit. 

Hoffentlich hält mein TM 31 noch lange! Auf einen TM 5 hätte ich nämlich bei dieser Firmenpolitik gerade gar keine Lust!!!!!


Hallo liebes Vorwerk  Moderationsteam, 

ich habe vor ca. einem Jahr einen gebrauchten TM 32 gekauft.  Das Rechnungsdatum ist der 19.04 2013 + 1 Jahr Verlängerung der Gewährleistung  ( Dichtungsring), also besteht noch Gewährleistung bis 19.04.2016.

Ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist. 

WAS muß ich tun damit die Gewährleistung auf mich übertragen wird??

Mir wurde geraten, mit der Erstbesitzerin Kontakt aufzunehmen, damit die das Gerät reklamieren kann, was mir aber nicht möglich ist .

Mein TM 31 macht komische Geräusche, ich würde ihn gerne einschicken und überprüfen lassen.

Ich hoffe auf eine Stellungnahme und Hilfe von ihnen.

Gruß K. Schmitz


jettelasse wrote:

Hallo liebes Vorwerk  Moderationsteam, 

ich habe vor ca. einem Jahr einen gebrauchten TM 32 gekauft.  Das Rechnungsdatum ist der 19.04 2013 + 1 Jahr Verlängerung der Gewährleistung  ( Dichtungsring), also besteht noch Gewährleistung bis 19.04.2016.

Ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist. 

WAS muß ich tun damit die Gewährleistung auf mich übertragen wird??

Mir wurde geraten, mit der Erstbesitzerin Kontakt aufzunehmen, damit die das Gerät reklamieren kann, was mir aber nicht möglich ist .

Mein TM 31 macht komische Geräusche, ich würde ihn gerne einschicken und überprüfen lassen.

Ich hoffe auf eine Stellungnahme und Hilfe von ihnen.

Gruß K. Schmitz

Hallo jettelasse,

da im Zuge des Modellwechsels einige Kunden ihren Thermomix® TM31 verkauften, um den neuen Thermomix® TM5 zu erwerben, hat sich Vorwerk einmalig zu einer Sonderregelung entschlossen, um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern. Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix® TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, daher die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden.

Schick uns bitte einmal deine Kontaktdaten, sowie die Rechnungsnummer oder Kontaktdaten der Vorbesitzer in einer privaten Nachricht, inklusive einer Problembeschreibung. Gerne kümmern wir uns dann um dein Anliegen.

Viele Grüße

Kim


Moin Zusammen!

Ich bin echt ein bisschen geschockt bezüglich der Verhaltensweise von Fa. Vorwerk bezüglich Gewährleistungsansprüche bei privatem Weiterverkauf. Ich hatte in der vergangenen Woche ein Kochvorführung welche mir ansich gefallen hat und ich nun kurz davor war mich dazu zu entschliessen einen TM5 zu erwerben. Gott sei dank habe ich vorher erfahren wie Vorwerk bzgl. Gewährleistung eingestellt ist und sehe von einem Erwerb des Gerätes ab. Sich darauf zu berufen das es ja gesetzes konform wäre ist schon ein starkes Stück (kann hierzu den einen Artikel bei ntv empfehlen!).

Wer als "Premiumhersteller" solche Methoden nötig hat hat bei mir jedes Vertrauen verloren. Schade nur das das Echo der Kunden nicht sehr viel lauter ist..


Hallo,

ich bin geschockt, diese Machenschaften von Vorwerk zu lesen.

Ich habe den TM5 als wundervolles Geschenk erhalten. Eine komplette Überraschung.

Und nun habe ich auf dieses wirklich teure Gerät keine Garantie, weil ich ihn nicht selber gekauft sondern als Geschenk erhalten habe?

Ich bitte um schnelle Antwort von seitens Vorwerk.

MfG, popei


Guten Tag popei,

die Gewährleistung besteht zwischen dem Käufer und der Firma Vorwerk. In Ausnahmefällen, wenn es sich zum Beispiel um ein Geschenk für ein Familienmitglied handelt und der Zusammenhang plausibel ist, erhält auch der Beschenkte die Gewährleistung. Wichtig ist das mit dem Thermomix® auch eine Kopie der Rechnung eingesendet wird, wenn der Thermomix® zur Reparatur eingeschickt wird.

Bitte habe aber Verständnis dafür, das wir darüber hinaus keine tiefergehenden Fragen zu Recht und Gewährleistung beantworten können. Hier müsstest du dich gegebenenfalls an eine für solche Fragen qualifizierte Stelle wenden.

Viele Grüße

Melanie


Bei uns ist jetzt auch am Privat gekauften TM5 (inkl. org.Rechnung) nach etwa einem halben Jahr etwas kaputt gegangen.

Laut Kundenservice haben wir keine Garantie nur der Erstkäufer.

DAS IST DUBIOSESTE GESCHÄFTSGEBAHREN das ich je erlebt habe und das bei einem Premium Produkt.

Das ist ein absolutes NOGO.

Vorwerk (egal was für ein Produkt) ist für mich ab heute gestorben denn das geht gar nicht.

Ich könnte platzen.


Hallo zusammen, auch ich habe den Thermomix TM5 von meinen Eltern geschenkt bekommen, das war im Juli 2015 , meine Freude war riesig und ich habe geheult, in diesem Fall vor Freude.

Heute Mittag hätte ich auch heulen können aber vor WUT. An meinem ist die Waage verreckt , ärgerlich, das Gerät ist noch kein Jahr alt. Ich also beim sogennanten Kundenservice angerufen, da wurde mir gesagt, dass ich keine Gewährleistung auf das Gerät habe, da ich es nicht gekauft habe. Obwohl ich die Original Rechnung habe.

Die Schenkung hat sich wie folgt ergeben. Die Freundin meiner Schwester hat sich einen TM gekauft, dieser der bei mir in der Küche steht, und hat einen anderen bekommen, wie auch immer, ist mir auch egal. Meine Eltern haben den von der Freundin meiner Schwester abgekauft, und wie gesagt mir geschenkt.

Weil ich etwas sauer war, habe ich bei der Verbraucherzentrale in Bonn angerufen und die haben gesagt, dass das was die Fa. Vorwerk da abzieht eigentlich nicht rechtens ist. Ich wieder bei diesem sogenannten Kundenservice angerufen, da meinte die Dame am anderen Ende der Leitung nur "...... das ist schön, dass ich bei der Verbraucherzentrale angerufen habe, aber nichts desto trotz ist das die Handhabe der Fa. Vorwerk und ich kann ja mal schauen wie weit ich komme......" Frech ist da noch etwas untertrieben. Ich bin echt richtig Sauer, Geld scheffeln und ein Teil für über 1000€ verkaufen, und eine Kundenservice unter aller Sau.

Werde jedem den ich kenne diese Fa so madig machen, dass sie dort bestimmt nichts kaufen. Wollte eigentlich einen TM Abend machen, aber dies werde ich mit Sicherheit nicht machen. Never ever Vorwerk

 


Hallo , 

soviel negatives über die Waage,und das bei dem Preis tmrc_emoticons.aw  ich hab Angst das die mir nach der Gewährleistung kaputt geht ...klar könnte ich eine zusätzliche Waage nutzen...aber das ist nicht der Sinn und Zweck...wie teuer würde denn so eine Reperatur der Waage werden?


Wie teuer eine Reparatur ist weiß ich leider nicht. Beim TM 31 war auch die Waage sehr anfällig/ empfindlich. Wichtig ist, erst mal zu überprüfen: 

Liegt das Kabel frei?

Sind die Füßchen sauber und kurz herausgezogen? 

Steht der TM wirklich ganz frei? 

 

Bei mir ist es so, dass ich mit den oberen Punkten ganz gut klar komme, die Waage jedoch, je mehr Gewicht darauf ist, immer etwas weniger anzeigt, als man hineingetan hat. Ich habe den 31 seit 2011. Ich glaube aber, eine neue Eichung wird mir zu teuer. Kann das Moderationsteam einen Anhaltspunkt geben, mit wieviel € ich für eine Eichung rechnen müsste ? 

 

LG, Dagmar 

 


Hallo DagmarSusanne,

die Reparaturpauschale für deinen Thermomix® TM31 beträgt maximal 249,00 Euro, je nachdem was gemacht wird. Nähere Informationen dazu findest du auch hier: http://thermomix.vorwerk.de/fileadmin/data/de/img/01_Alle_Reiter/03_Service/09_Standorte_Service/Reparaturauftrag-Thermomix.pdf 

Der Thermomix® hat keine geeichte Waage, geringfügige Abweichungen von circa 30 Gramm im Kilobereich sind daher als normal anzusehen.

Liebe Grüße

Miriam


Hallo Moderationsteam (Hier:Miriam),

 

danke für die schnelle Antwort! 

 

Lieben Gruß, Dagmar


jettelasse wrote:

Hallo liebes Vorwerk  Moderationsteam, 

ich habe vor ca. einem Jahr einen gebrauchten TM 32 gekauft.  Das Rechnungsdatum ist der 19.04 2013 + 1 Jahr Verlängerung der Gewährleistung  ( Dichtungsring), also besteht noch Gewährleistung bis 19.04.2016.

Ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist. 

WAS muß ich tun damit die Gewährleistung auf mich übertragen wird??

 

Ähnlich  ist auch meine Frage:

 

Hallo liebes Vorwerk Team,

Ich habe am 3.6.2016 ein TM5 Gerät von privat gekauft, welches genau einen Monat alt war. Daher hat das Gerät lauf Kaufvertrag seine reguläre Garantie.

Nun ist ein ein Motorproblem  aufgetreten.

Auch ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist.

WAS kann ich tun, damit ich diesen Vertrag übernehmen kann?

Also hoffe ich auf Hilfe hier im Forum und hoffe, dass ich meine derzeit noch gute Meinung über das Produkt auch behalten kann. Eigentlich hatte ich darna gedacht auch Verkäuferin für den TM5 zu werden, aber solche Verträge kann ich eher nicht mit gutem Gewissen anbieten.

Auch ich hoffe auf eine Stellungnahme und Hilfe von Ihnen.

Mit freundlichem Gruss

 

K. Rüter

 

 

 

 

 

 

 


belja]</p><p>[quote=jettelasse wrote:

Hallo liebes Vorwerk  Moderationsteam, 

ich habe vor ca. einem Jahr einen gebrauchten TM 32 gekauft.  Das Rechnungsdatum ist der 19.04 2013 + 1 Jahr Verlängerung der Gewährleistung  ( Dichtungsring), also besteht noch Gewährleistung bis 19.04.2016.

Ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist. 

WAS muß ich tun damit die Gewährleistung auf mich übertragen wird??

 

Ähnlich  ist auch meine Frage:

 

Hallo liebes Vorwerk Team,

Ich habe am 3.6.2016 ein TM5 Gerät von privat gekauft, welches genau einen Monat alt war. Daher hat das Gerät lauf Kaufvertrag seine reguläre Garantie.

Nun ist ein ein Motorproblem  aufgetreten.

Auch ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist.

WAS kann ich tun, damit ich diesen Vertrag übernehmen kann?

Also hoffe ich auf Hilfe hier im Forum und hoffe, dass ich meine derzeit noch gute Meinung über das Produkt auch behalten kann. Eigentlich hatte ich darna gedacht auch Verkäuferin für den TM5 zu werden, aber solche Verträge kann ich eher nicht mit gutem Gewissen anbieten.

Auch ich hoffe auf eine Stellungnahme und Hilfe von Ihnen.

Mit freundlichem Gruss

 

K. Rüter

Ich glaub, du bringst da die Modelle durcheinander. tmrc_emoticons.smile

Die Mods schrieben von der Übertragbarkeit der Gewährleistung beim TM31 als Sonderregelung. Beim TM5 gilt dies nicht, auch das schrieben sie. 

Um also deine Frage zu beantworten - man möge mir verzeihen, wenn ich den Mods vorgreife: Für deinen gebraucht gekauften TM5 hast du keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber Vorwerk. 

 

 

PS: Solche Verträge find ich persönlich ja auch eine schwierige Formulierung. Es unterstellt ja mangelnde Seriösität, was man einer gesetzlichen Regelung wohl schwerlich vorwerfen kann. tmrc_emoticons.wink

 

 


Na ja, aber die meisten Hersteller sind da schon kulanter. Das nur der Erstbesitzer einen Gewährleistungsanspruch gewährt bekommt, ist doch eher unüblich.