Hallo liebes Moderatoren-Team,
ich habe da mal eine grundsätzliche und grundlegende Frage an das Moderatoren-Team!
-Beim TM31 wird noch in der Gebrauchsanweisung S. 42 von einer „Garantie“
-Beim TM5 allerdings nur noch in der Gebrauchsanweisung S. 54 von einer „Gewährleistung“
gesprochen!
Mir sind die beiden Begrifflichkeiten bekannt und mir ist bewusst, was das heißt, nämlich eine erhebliche Serviceminderung, wenn es zum Schadenfall kommen würde.
Dennoch stellt sich mir die Frage, wie geht Vorwerk mit diesen Begrifflichkeiten um, was ist wenn jetzt innerhalb der 2 Jahre etwas defekt sein sollte.
Wie sieht es mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten aus? Denn ohne Grund wird Vorwerk, das ja nicht geändert haben? Warum hat Vorwerk das überhaupt geändert? Oder haben Sie kein Vertrauen mehr in Ihr Produkt, wenn Sie jetzt eine Garantie in eine Gewährleistung abändern?
Ich ziehe in Erwägung mir den TM5 zuzulegen, aber diese grundsätzliche und grundlegende Frage hätte ich ganz gerne noch vorm Kauf geklärt, da für mich als Verbraucher es nach 6 Monaten evtl. zu erhebliche Kosten kommen könnten.
Vielen herzlichen Dank.
WALL-E