Heute morgen gesehen dass jemand bei Ebay Kleinanzeigen einen 6 Wochen alten Thermo mit Büchern und Cookkey für 450 angeboten hat. Ist natürlich zu schön um wahr zu sein. Habe mit ihm Kontakt aufgenommen um ihm ein wenig auf den Zahn zu fühlen. Habe eine Rechnung nach meiner Aufforderung bekommen...siehe da, es existiert weder die Bestellnummer noch die Rechnungsnummer. Es ist eine gefälschte Rechnung mit Vorwerk Logo...
Forum Ich bin auf EBay Kleinanzeigen Betrüger reingefallen
Hallo miteinander,
ich habe am 27.4 einen TM 5 bei einer Privatperson gekauft. Bin zu ihr hingefahren, habe das Geld gegen Gerät und Rechnung ausgetauscht und war total glücklich.
Am 20.5. habe ich dann erfahren, dass meine Vorbesitzerin das Gerät bei VW nicht bezahlt hatte. Weiß jemand, ob mir etwas passieren kann?
Liebe Grüsse
Nein, dir passiert nichts, da das Gerät nicht gestohlen wurde. Es wurde einfach nur nicht bezahlt. Das ist handelsrechtlich etwas anderes.
Bist du dir sicher? Ich habe solch eine Angst, dass VW das Gerät von mir haben will. Wie ist das mit der Garantie? Ich habe die Rechnung und die Verkäuferin extra danach gefragt, das ist doch eine Abtretung der Garantie, oder?
Die Sorge kann ich dir nachfühlen, da du aber bei dem Geschäft in "gutem Glauben" gehandelt hast, solltest du nichts zu befürchten haben. Siehe auch hier: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Guter_Glaube (den Abschnitt Sachenrecht).
Inwieweit du jedoch Rechtsnachfolger der Gewährleistung sein kannst, hängt mW von Vorwerk ab.
MfG
Hallo Tanja,
hast Du Dir die Barzahlung wenigstens quittieren lassen?
Solch hochpreisige Sachen würde ich niemals bei EBay kaufen. Alleine schon wegen der Gewährleistung.
Es gab hier schon Threads wo darüber geschrieben wurde, denn das ist wohl nicht ganz so einfach. Erst recht nicht, wenn das Gerät nicht bezahlt wurde. Generell ist es ein Kaufvertrag zwischen VW und dem Besteller/Kunden und Du hast damit nichts zu tun. Trotzdem wäre ganz wichtig, dass Du eine Unterschrift für die erhaltene Zahlung hast. Dann bist Du diesbezüglich auf der sicheren Seite.
Dann kann man nur hoffen, dass Du keine Reklamation bekommen wirst, denn dan sieht es schon schwieriger aus.
Nein, ich war so blauäugig, habe ja die Ware und die Rechnung bekommen und habe deswegen noch nicht einmal eine Quittung. Kann nur nachweisen, dass ich 500 Meter von der Wohnung der Verkäuferin ( andere Stadt) das Geld bei der Sparkasse abgeholt habe.
Ich habe extra noch nach der Garangiert gefragt, und die Verkäuferin sagte, sie gebe die Garantie mit der Rechnung an mich weiter. Vielleicht habe ich ja Glück und VW zeigt sich kulant oder es kommt in 2 Jahren nix an das Gerät.
Haupsache, ich darf es behalten.
LG Tanja
Hallo Tanja,
das hört sich ja wirklich total doof an..
Leider kann ich dir da auch nicht so richtig weiter helfen, aber hast du dich schon mal an Vorwerk gewannt und denen die Situation erklärt?! Oder hast du vllt eine TR an die du dich mal wenden kannst?!
Und zu dem würde ich zur Polizei anzeige erstatten gehen, denn das ist eindeutig Betrug.
Ich hoffe du kannst deinen Thermo behalten und es geht alles gut bei dir aus.
Wünsche dir trotz allem noch einen schönen Pfingst-Montag ![]()
Liebe Grüße
Christina
Ich würde ja mit dieser Frage zu einem Rechtsanwalt gehen. Auch wenn das noch einmal Geld kostet ... Deine Anspruch auf Garantiedinge gegenüber VW wirst Du wohl so oder so verloren haben.
Hallo Tanja,
gibt es bei den Gerichten nicht kostenlose Beratungsstellen? Also beim Arbeitsgericht weiß ich es, beim Amtsgericht - glaub ich zumindest - auch.....vielleicht versuchst Du es mal da. Ansonsten ist der Weg zum Rechtsanwalt eine gute Idee.
Ich habe gestern mal VW eine Email geschrieben, ich bin ja der Meinung das ich nach 932 BGB in gutem Glauben gehandelt habe und somit das Eigentum auf mich übergegangen ist, sollte VW das anders sehen, gehe ich zum Anwalt. Ich habe eine Rechtschutzversicherung.
Aber vielleicht schreiben die mir ja, dass für mich alles ok ist und dass sie sich das Geld von der Vorbesitzerin wiederholen. Dann brauche ich eigentlich nix zu veranlassen
VW übernimmt ja auch die Garantie für weitergegebene TM31, ist das nicht Willkür wenn sie das dann nicht für den TM 5 machen, vor allem weil die Verkäuferin sie ja an mich abgetreten hat?
LG Tanja
Die zwei Jahre Gewährleistung geht nicht einfach verloren, sie ist gesetzlich verankert und geht auch bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer über, solange man die Rechnung hat um das Kaufdatum (oder Versanddatum) nachzuweisen. Wenn VW sich aber wegen des Eigentumsvorbehaltes quer stellt, wirds da natürlich etwas schwierig. Wie genau hast du denn davon erfahren, dass die Vorbesitzerin den TM nicht bezahlt hat? Ich würde mich mit VW in Verbindung setzten und die Sache aufklären. Der Nachweis über die Auszahlung am Geldautomaten kann dich auch schon gut weiterbringen. Du brauchst dir aber keine Gedanken machen, dass DU ärger bekommst. Wie schon vorher geschrieben wurde das Gerät nicht geklaut.
Ich habe das Erlebniskochen veranstaltet und wollte gerne die 50,-€ zurück haben und da hat meine TR erfahren, dass die Vorbesitzerin nicht bezahlt hat. So habe ich auch die 50,-€ nicht zurück bekommen. Insoweit kann ich jedem nur davon abraten den TM im Internet zu kaufen. Aber hinterher ist man immer schlauer
Ja, leid und! Das ist traurig =(
Ich verstehe die Aufregung nicht ganz. Warum ist die Dame eine Betrügerin? Die Rechnung läuft auf sie, sie tritt ja nicht die Forderung an dich ab. Vielleicht hatte sie finanzielle Probleme und den TM deswegen verkauft (um ihn mit dem Geld zu bezahlen). Das ist natürlich reine Spekulation meinerseits.
Und was ich komisch finde, du kaufst einen TM5 privat und möchtest dann die 50€ Gutschrift haben?
Ich stecke nicht so drin in diesem ganzen Beraterkram aber ist das einfach so möglich?
Sie hatte ja ganze 3 Wochen Zeit mit meinem Geld den TM zu bezahlen und hat das nicht getan.
die 50,-€ sind ja ein GastgeberRabatt und ich habe das Erlebniskochen ja veranstaltet und es wurde sogar ein TM verkauft
ich möchte sie ja garnicht wegen Betruges anzeigen, das soll wenn VW machen, ich würde nur gerne wissen, ob mir das Gerät dann jetzt gehört
Achso, na das war ja nicht ersichtlich.
Dann viel Erfolg beim herausfinden.
Hallo Tanja,
das ist wirklich eine seehr ärgerliche Situation.
Zur Garantie: ich denke, da die Vorbesitzerin den TM ja nicht bezahlt hat, ist er auch nicht in ihr Eigentum übergegangen. Das Rechtsgeschäft wurde also nicht abgeschlossen und somit gibt es keine Garantieansprüche.
An dich kann VW m.E. keine Forderung stellen. Der Vertrag wurde ja von der Vorbesitzerin mit VW abgeschlossen. VW hat durch die Lieferung des TM seinen Vertrag erfüllt. Die Frau durch Nichtzahlung hat ihren Vertrag nicht erfüllt. Von daher kann VW von dir die Rausgabe nicht verlangen.
Hast du Vorbesitzerin nochmal kontaktiert? Was sagt sie dazu? Vielleicht schreibst du sie mal an mit der Aufforderung dir das Geld zurückzugeben. Dann kannst du es selber bei VW bezahlten. Oder den Betrag bei VW auszugleichen. Mit Fristsetzung und Androhung von gerichtlichen Schritten. Manchmal hilft das schon.
Hast du bei Ebay schon Bescheid gegeben, die interessieren sich seehr für solche "faulen Eier". Das würde ich auf jeden Fall tun. Dann bekommt sie von dort auch nochmal Bescheid und wird evtl. sogar gesperrt.
Hast du Zeugen für die Geldübergabe im Tausch gegen den TM?
Falls alles nichts hilft, auf jeden Fall kurzfristig rechtlichen Beistand einholen. Es gibt evtl. Fristen, die ablaufen könnten!! Nimm in diesem Fall keine Rücksicht auf die Frau. Sie hat dich betrogen. Das ist strafbar. PUNKT
Wie hast du eigentlich erfahren, dass der TM noch nicht bezahlt wurde?
Ich war selber auch schon in einer Situation, in der versucht wurde mich zu betrügen. Mit Gericht, Anwalt usw., daher kann ich nachvollziehen, wie du dich jetzt fühlst. Ich wünsche dir gute Nerven, behalte die Ruhe und gehe die Sache sachlich und nicht zu emotional an. Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles zu deinen Gunsten aufklärt.
Das ist ja wohl dumm gelaufen! Aber eines kann ich ganz sicher sagen: den Rabatt von 50 € bei einer Einweisungsvorführung gibt es nur für Kunden von Vorwerk. Und das sind nur die Leute, die bei Vorwerk direkt kaufen.
Man kann nicht vorsichtig genug sein!
Hallo Tanja,
das ist wirklich eine seehr ärgerliche Situation.
Zur Garantie: ich denke, da die Vorbesitzerin den TM ja nicht bezahlt hat, ist er auch nicht in ihr Eigentum übergegangen. Das Rechtsgeschäft wurde also nicht abgeschlossen und somit gibt es keine Garantieansprüche.
An dich kann VW m.E. keine Forderung stellen. Der Vertrag wurde ja von der Vorbesitzerin mit VW abgeschlossen. VW hat durch die Lieferung des TM seinen Vertrag erfüllt. Die Frau durch Nichtzahlung hat ihren Vertrag nicht erfüllt. Von daher kann VW von dir die Rausgabe nicht verlangen.
Hast du Vorbesitzerin nochmal kontaktiert? Was sagt sie dazu? Vielleicht schreibst du sie mal an mit der Aufforderung dir das Geld zurückzugeben. Dann kannst du es selber bei VW bezahlten. Oder den Betrag bei VW auszugleichen. Mit Fristsetzung und Androhung von gerichtlichen Schritten. Manchmal hilft das schon.
Hast du bei Ebay schon Bescheid gegeben, die interessieren sich seehr für solche "faulen Eier". Das würde ich auf jeden Fall tun. Dann bekommt sie von dort auch nochmal Bescheid und wird evtl. sogar gesperrt.
Hast du Zeugen für die Geldübergabe im Tausch gegen den TM?
Falls alles nichts hilft, auf jeden Fall kurzfristig rechtlichen Beistand einholen. Es gibt evtl. Fristen, die ablaufen könnten!! Nimm in diesem Fall keine Rücksicht auf die Frau. Sie hat dich betrogen. Das ist strafbar. PUNKT
Wie hast du eigentlich erfahren, dass der TM noch nicht bezahlt wurde?
Ich war selber auch schon in einer Situation, in der versucht wurde mich zu betrügen. Mit Gericht, Anwalt usw., daher kann ich nachvollziehen, wie du dich jetzt fühlst. Ich wünsche dir gute Nerven, behalte die Ruhe und gehe die Sache sachlich und nicht zu emotional an. Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles zu deinen Gunsten aufklärt.
Es gibt doch aber überhaupt keine Konsequenzen. Das Gerät hat sie erworben und hat mit der Bezahlung dessen nichts zu tun. Die Ebayerin sagt doch jetzt nicht das ihr das Gerät gestohlen wurde, wozu also Beweise und Drohungen? Wenn ich etwas kaufe und es z.B. verschenke aber nicht bezahle, ist es doch auch nicht das Problem des Beschenkten.
Ich hatte es auch so verstanden dass sie die Prämie für ihren Thermomix haben wollte. Und dabei rauskam das er nicht bezahlt ist.
Betrug wäre das Geld zu kassieren und keine oder gefälschte Wäre zu verkaufen.
Das ist mir nämlich schon passiert.
Tanja, ich habe nochmal Google gefragt und so weiter. Ich bin ebenfalls der Meinung das Gerät gehört nun dir. Du hast mit den Forderungen von Vorwerk nichts zu tun. Sie würden auch sicher nicht das Gerät zurück verlangen. Das könnte man ja auch nicht wenn die Ebayerin es behalten hätte. Es wird gegen die Käuferin sicher irgendwann Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren eingelietet (habe eine Freundin die in diesem Bereich arbeitet). Damit hast du aber nichts zu tun. Sie könnte den TM ja auch verkaufen obwohl er noch abgezahlt werden müsste. Das wäre ebenfalls nicht dein Problem.
nun ja...
nachdem wir hier schon seitenweise über Betrügereien bei eBay diskutiert haben, kann ich nur staunen, daß es doch immer wieder jemanden gibt, den's "verwischt"!
Ich verstehe nicht, warum Du nicht direkt bei Vorwerk gekauft hast? Wurde Dir das Gerät sooo viel billiger angeboten? Juristisch muß ich passen, aber wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann mach Dich schlau, das kostet Dich doch nix... (warum hast Du es nicht als allererstes getan? Oder bin ich da einfach zu ungeduldig???)
und Anzeige erstatten tät ich sofort - denn wenn die Leut' mit solchen Machenschaften auch noch durchkommen, na dann Prost Mahlzeit!!!
Drücke Dir die Daumen, daß Du den Teufelskerl behalten kannst!
Aber auch noch die 50 € zurück haben wollen vom Erlebniskochen, ehrlich - da mußte ich doch nur a bissle dumm aus der Wäsche schauend den Kopf schütteln...
allerdings kenne ich vielleicht ja auch nicht die ganze Situation bei Dir...
was auch immer - berichte uns mal, ob es ein "happy end" für Dich gibt!!!
Hallo,
ich habe mich ja erst in der Rezeptewelt angemeldet an dem Tag als ich den TM gekauft hatte, somit war ich nicht gewarnt
Dazu muss ich sagen, ich wollte einfach keine 11 Wochen warten und habe mich ganz spontan für einen TM entschieden und eine Stunde später für den Normalpreis über eBay Kleinanzeigen gekauft. Ich habe die Verkäuferin extra gefragt und diese sagte die 50,-€ wären Geräte gebunden und sie habe diese noch nicht bekommen und auch nach der Garantie habe ich gefragt und sie versicherte mir, ich hätte jetzt 2 Jahre Garantie.
Das die Verkäuferin das Gerät nicht bezahlt hatte konnte ich ja nicht ahnen. Ich habe die TR der Verkäuferin ( steht ja in diesem Grünen Heft) angerufen und auch diese sagte, sie habe den 50,- € Schein noch und nachdem ich das Erlebniskochen gemacht habe (3 Wochen nach dem Kauf) wollte sie es bei VW einreichen und die haben dann der TR gesagt der TM sein nicht bezahlt. Sie musste meine Daten preisgeben. Dann hat die TR mich darüber informiert. Bis jetzt hat VW sich nicht bei mir gemeldet, aber ich habe keine ruhige Minute
deshalb möchte ich wissen, ob das Eigentum auf mich übergegangen ist und ich mir vielleicht völlig umsonst Sorgen mache
LG
Hallo Tanja3006,
ich bin juristisch zwar nicht so versiert, aber ich habe mich im Intenet mal schlau gemacht:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten
Danach hast du den TM "gutgläubig" von einer "Nichtberechtigten" (d.h. die Frau war m.E. nicht berechtigt, den unbezahlten TM an dich zu verkaufen) erworben/ gekauft. Als "Dritten" kann VW dir den TM nicht wieder wegnehmen, denn der Vertragspartner von VW ist die "Frau" gewesen- und an die muss sich VW mit seinen Geldforderungen wenden.
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen. Ansonsten würde ich mich an deine Rechtschutzversicherung wenden- da sitzen ja die Fachleute
.
Ich wünsche dir auf jeden Fall trotz der Widrigkeiten viel Freude an deinem TM, denn du hast ihn ja gekauft und bist jetzt m.E. (rechtmäßig) "Eigentümer". Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass sich alles zu deinen Gunsten klärt !
Es gibt doch aber überhaupt keine Konsequenzen. Das Gerät hat sie erworben und hat mit der Bezahlung dessen nichts zu tun. Die Ebayerin sagt doch jetzt nicht das ihr das Gerät gestohlen wurde, wozu also Beweise und Drohungen? Wenn ich etwas kaufe und es z.B. verschenke aber nicht bezahle, ist es doch auch nicht das Problem des Beschenkten.
Ich hatte es auch so verstanden dass sie die Prämie für ihren Thermomix haben wollte. Und dabei rauskam das er nicht bezahlt ist.
Betrug wäre das Geld zu kassieren und keine oder gefälschte Wäre zu verkaufen.
Das ist mir nämlich schon passiert.
Ich habe nicht geschrieben, dass Tanja Konsequenzen von VW drohen und auch nicht ,dass sie das Gerät nicht erworben hat.
Es geht auch nicht nur um die 50 Euro, sondern darum, ob Tanja jetzt Garantie auf dem TM hat, obwohl die Vorbesitzerin ja nicht gezahlt hat. Und dann ist es sehr wohl Tanjas Problem. Von daher würde ich schon darauf bestehen, dass der TM bei VW auch bezahlt wird.
Betrug ist in diesem Fall gegeben, weil die Vorbesitzerin versichert hat, dass der TM Garantie hat. Das kann sie aber nicht zusichern, weil sie ja nicht bezahlt hat. Das ist falscher Vortäuschung falscher Tatsachen und damit Betrug.
@ Tanja: ich würde mich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen, damit du auf der sicheren Seite bist.
Wie schon vorhin geschrieben wünsche ich dir, dass alles gut für dich ausgeht und du bald mit Freude backen, kochen und mixen kannst.
Es gibt doch aber überhaupt keine Konsequenzen. Das Gerät hat sie erworben und hat mit der Bezahlung dessen nichts zu tun. Die Ebayerin sagt doch jetzt nicht das ihr das Gerät gestohlen wurde, wozu also Beweise und Drohungen? Wenn ich etwas kaufe und es z.B. verschenke aber nicht bezahle, ist es doch auch nicht das Problem des Beschenkten.
Ich hatte es auch so verstanden dass sie die Prämie für ihren Thermomix haben wollte. Und dabei rauskam das er nicht bezahlt ist.
Betrug wäre das Geld zu kassieren und keine oder gefälschte Wäre zu verkaufen.
Das ist mir nämlich schon passiert.
Ich habe nicht geschrieben, dass Tanja Konsequenzen von VW drohen und auch nicht ,dass sie das Gerät nicht erworben hat.
Es geht auch nicht nur um die 50 Euro, sondern darum, ob Tanja jetzt Garantie auf dem TM hat, obwohl die Vorbesitzerin ja nicht gezahlt hat. Und dann ist es sehr wohl Tanjas Problem. Von daher würde ich schon darauf bestehen, dass der TM bei VW auch bezahlt wird.
Betrug ist in diesem Fall gegeben, weil die Vorbesitzerin versichert hat, dass der TM Garantie hat. Das kann sie aber nicht zusichern, weil sie ja nicht bezahlt hat. Das ist falscher Vortäuschung falscher Tatsachen und damit Betrug.
@ Tanja: ich würde mich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen, damit du auf der sicheren Seite bist.
Wie schon vorhin geschrieben wünsche ich dir, dass alles gut für dich ausgeht und du bald mit Freude backen, kochen und mixen kannst.
So habe ich das auch nicht verstanden.
Ich meinte damit das Androhen von Anwalt, Anzeige und Co. keinen Sinn macht wenn keine Straftat besteht. Ich hatte es nicht so verstanden das Tanja Ärger mit Vorwerk bekommt. Im Gegenteil.
Das die Verkäuferin die Garantie zugesagt hat habe ich jetzt erst gelesen. Aber davon abgesehen verstehe ich nicht wieso die Garantie an die Bezahlung des Gerätes gekoppelt sein soll. Denn Vorwerk würde ja nicht den TM wieder haben wollen (da wahrscheinlich benutzt) sondern einfach das Geld. Schrieb hier nicht jemand das die Garantie sowieso gesetzlich Verankert ist? Die Verkäuferin kann ja nur selber keine Garantie geben.
Ist im Endeffekt ja auch völlig Schnuppe. Wir tappen hier eh nur im Gesetzesdunst. Tatsache ist das es dumm gelaufen ist und Tanja das sicher nicht nochmal passiert. Ich hatte auch schon so eine unschöne Erfahrung mit eBay und bin leider auf meinem Geld ohne Ware sitzen geblieben. Die Anzeige hat auch nichts gebracht. War ein Betrüger im großen Stil. Da in diesem Fall die TR sich unter anderem auch darum kümmert wird sich das bestimmt zu Gunsten von Tanja klären. Alles andere kann ich mir nur schwer vorstellen.
Hallöchen,
nur zum Verständnis: Es gibt von VW keine Garantie sondern Gewährleistung! Der Begriff Garantie wird leider immer wieder fälschlich benutzt, auch von Verkäufern.
Diese ist beim Verkauf an Dritte von Seiten VWs ausgeschlossen, das steht im Kaufvertrag - inwieweit dies juristisch haltbar ist, kann ich nicht beurteilen. Beim TM31 wurde das ausnahmsweise eingeräumt, als es den TM31 nicht mehr zu kaufen gab.
Danke für die Info ![]()
Hallo!
Wo wo steht das denn im Kaufvertrag? Ich habe ja nur die Rechnung.
Liebe grüsse Tanja
Den Kaufvertrag hat dann wahrtscheinlich Deine Verkäuferin - da steht es jedenfalls im Kleingeduckten.
Könntest du vielleicht so lieb sein und mir das einmal abschreiben?
Hab Dir eine PN geschrieben
Hi,
also wie man so ein teueres Gerät über Ebay kaufen kann und dann noch ohne Quittung werde ich glaube ich nicht verstehen... aber gut.
Gewährleistung hast Du was ich gelesen habe wirklich keine.
Vorwerk gibt diese nur für den TM31 und zwar nur wg. dem Modellwechsel...
http://www.rezeptwelt.de/content/garantie-und-gew%C3%A4hrleistung-des-thermomix?page=1
Das warten ist zwar lästig... aber wäre in diesem Falle besser gewesen.
Hallo und guten Morgen,
steht ja auch eindeutig auf der Homepage von Vorwerk, dass man nicht im Internet kaufen soll.
Und dann soviel Geld ohne Belege zu bezahlen ist mir einfach unbegreiflich.
Und dann noch 50 € kassieren wollen, obwohl man registrierter Kunde bei VW ist find ich auch verwerflich, sorry.
Trotzdem drück ich dir die Daumen,
Susi
Guten Morgen Susi,
du hast mM mit voll ins schwarze getroffen. Gerade diese Gig-Haltung (bekannt durch eine große Elektronikmarktkette) kann ein Eigentor sein. Wer billig kauft, kauft leider oft mehrfach. Wobei billig es in diesem Zusammenhang wahrscheinlich nicht zutreffend beschreibt, weil es auch so teuer genug war.
LG
guten Morgen,
ich habe gerade bei VW angerufen und wollte mit der Rechtsabteilung telefonieren. Keine Chance, der Kundenservice darf nicht weiterverbinden. Habe jetzt nochmal eine Email gesendet.
ich möchte ja nur wissen, ob das Gerät jetzt mir gehört und ob die Abtretung der Gewährleistung anerkannt wird
Guten Morgen Susi,
du hast mM mit voll ins schwarze getroffen. Gerade diese Gig-Haltung (bekannt durch eine große Elektronikmarktkette) kann ein Eigentor sein. Wer billig kauft, kauft leider oft mehrfach. Wobei billig es in diesem Zusammenhang wahrscheinlich nicht zutreffend beschreibt, weil es auch so teuer genug war.
LG
Du tust der Threaderstellerin damit Unrecht. Sie hat eindeutig geschrieben, dass Sie den TM zum Normalpreis erworben hat. Sie hat damit nur die Wartezeit umgangen, mehr aber auch nicht.
Hallo Tanja,
ich bin es nochmal - es klingt so, also ob Du an VW geschrieben hast? Das kann sehr lange dauern mit einer Antwort - besser Du schreibst direkt ans Mod.- Team mit all den Daten, die Du hast (Rechnungsnummer etc) und schilderst Deinen Fall. Dort wird Dir schneller geholfen - ist meine Erfahrung.( Mod.-Team oben rechts unter "Über uns")
Viel Glück
Hallo Leute,
was macht ihr hier ???
Schlimm genug, dass Tanja diese blöde Sache passiert ist. Sicherlich hat sie daraus gelernt, in Zukunft nicht so blauäugig zu sein, wie sie ja selber geschrieben hat.
Tanja wollte gerne ein paar Antworten, weil sie jetzt verunsichert ist. Gut gemeinte Ratschläge werden sicherlich gerne angenommen.
Mit Vorwürfen, wie man so hat handeln können, nach dem Motto "selber Schuld" sind in diesem Fall unsachlich und helfen Tanja weder rechtlich noch in ihrer derzeitigen Gemütslage weiter.
"Wer nicht nettes zu sagen weiß, sollte lieber den Mund halten" Zitat aus Walt Disneys Bambi
@Tanja:
Liebe Angie,
du hast vollkommen Recht, mir geht es schon schlecht genug. Ich sage ja selber, hätte ich das mal nicht so gemacht. Bin nur leider so spontan und will dann auch sofort, wollte einfach nicht so lange warten.
jetzt möchte ich das Gerät nur auch behalten dürfen
LG tanja
Hallo Angie1969,
du sprichst mir aus der Seele! Dieses "wie kann man so etwas nur machen..." bringt für die Lösung des Problems gar nichts. Hinterher ist man immer schlauer !
@Tanja: Ich würde jetzt erstmal davon ausgehen, dass dir der TM gehört und VW ihn dir nicht wegnehmen kann (s. mein Kommentar von gestern). Und vielleicht - und das ist doch eher wahrscheinlich - funktioniert der TM einwandfrei und du benötigst gar keine Gewährleistung und machst dich jetzt nur unnötig verrückt. Und wenn doch, dann kannst du immer noch an VW herantreten. Oder du fragst gleich deinen Rechtsschutz - dann bist du vlt. eher beruhigt.
Genieße erstmal deinen neuen Hausfreund! ich drücke die Daumen!
Wenn man ein Thermomix erwirbt von einer privaten Person hat person 1 die Gewährleistung und wenn etwas defekt ist muss das über den vorigen Besitzer gemacht werden hat mir mein Thermomix Berater gesagt weil ich hätte auch einen von privat haben können und er mir davon abgeraten hat.
Guten Morge!
jetzt habe ich schon mehrfach VW und das Moderatorenteam angeschriebe, aber keiner antwortet
ich bin echt total verzweifelt
LG
Guten Morgen Tanja,
die letzten Tage habe ich hier mitgelesen, was Dir passiert ist. Ich frage mich jetzt heute morgen, was Du Dir vom Moderatorenteam erwartest. Du hast doch geschrieben, das Du eine Rechtschutzversicherung hast. Also mach einen Termin und lass Dich vom Anwalt beraten. Ich würde auch zur Verkäuferin gehen und mit ihr besprechen, wie sie sich das gedacht hat, Gerät "verkaufen" was ihr nicht gehört und dann nicht bezahlen. Deine Aufregung kann ich gut verstehen. Das Gerät nehmen sie dir bestimmt nicht wieder weg, es muß nur bezahlt werden. Mach Dich nicht verrückt, ist dumm gelaufen (ich hätte wohl auch zugeschlagen um die Wartezeit zu umgehen). Wie schon gesagt, lass dich vom Profi beraten, denn hier kann das keiner!
Liebe Grüße
Postelein
Vorwerk hat ja eine Rechtsabteilung und die werden wohl wisse, ob VW sich jetzt an mich wendet. Wenn nicht will ich meiner Versicherung keine Kosten produziere. Wenn der TM jetzt mir gehört, hat es sich für mich erledig. Das Geld kann sich ja sowieso nur VW bei der Vorbesitzerin hole. Wenn der TM mir gehört hat sie mir ja eigentlich nix getan sondern nur VW
Guten Morgen Tanja3006,
wir bitten um Verständnis, dass auch wir nicht immer sofort antworten können.
Seien Sie aber versichert, dass jede private Nachricht gelesen und auch beantwort wird. Es ist also auch nicht notwendig, eine Erinnerung zu schicken. Wir werden Ihnen auf jeden Fall antworten.
Freundliche Grüße von Ihrem
Hallo,
ich bin echt traurig was dir passiert ist und vor allem wie andere Forenmitglieder auf so etwas reagieren....
ich drück dir ganz fest die Daumen und wünsch dir alles Gute....
Übrigens ich hab auch schon TR's über Internet kennengelernt und da uch eingekauft....
Aus meinem BWL -Kursen weiss ich nur noch....dass es für dich nicht ganz so einfach ist........
Rechtmässig kaufen kann man nur, was dem Vorbesitzer gehört...er Eigentum hat!
Besitz ist nicht gleich mit Eigentum gleichzusetzen...
Deine Verkäuferin war 'nur'Besitzerin und nicht Eigentümerin der Ware. Eigentümerin wäre sie mit der vollständigen Bezahlung geworden, vorher nicht. Daher konnte sie dir mit dem Verkauf nicht Eigentum an der Sache verschaffen... Jetzt ist hier auch Fa. Vorwerk gefragt, wie sie hier verfahren wird. Du hast im gutem Glauben gehandelt.
Ganz ehrlich ich würde bei der Verkäuferin vorbeigehen und notfalls auch zur Polizei gehen. Da die Verkäuferin Ware verkauft hat, ohne Eigentümerin zu sein. Also solange sie den TM nicht bezahlt hat - gestohlene Ware weiterverkauft hat. - Also Umgangssprachlich Hehlerware. Du wiederum hast die Ware im guten Glauben erworben. Schützt aber nicht unbedingt vor herausgabe der Ware.
Wenn die Verkäuferin bezahlt, bist du auf jeden Fall aus der Sache raus. Sonst bitte zur Polizei.
Sorry - dass ich keine bessere Kenntnisse habe.
Falls du noch mehr wissen willst meld dich bitte. Ideal wäre es, wenn du eine rechtschutzversicherung hättest.
Ich glaube ich würde mir Mann/Freund (Zeuge!!!) schnappen und der VErkäuferin einen Besuch abstatten und die Rede auf die Polizei bringen und sehen, ob sie doch noch die Rechnung bei Fa. Vorwerk bezahlt.
Rechtmässig kaufen kann man nur, was dem Vorbesitzer gehört...er Eigentum hat!
Besitz ist nicht gleich mit Eigentum gleichzusetzen...
Das klingt für mich logisch. Wenn man dazu die einschlägigen Seiten von Rechtsanwälten aufruft, findet man Aussagen wie diese:
"Im Gegensatz zum Diebstahl, bei dem eine Wegnahme in der Absicht rechtswidriger Zueignung ausreicht, ist bei der Unterschlagung eine Zueignungshandlung erforderlich [...] Eine Zueignung ist beispielsweise der Verbrauch, die Verarbeitung oder Veräußerung einer fremden Sache unter Anmaßung einer Eigentümerposition. Die Unterschlagung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Quelle:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/strafrecht/unterschlagung
ja leider, Rückseite Bestellschein
Vertragsbedingungen:
4.1 Bis zur Vollständigen Bezahlung bleibt Vorwerk Eigentümer der gelieferten Ware.
Tanja hast Du schon etwas gehört?