Mir geht das auch nicht aus dem Kopf mit dem Urlaub - ich bin zwar kein Fachanwalt für Arbeitsrecht, aber meines Erachtens ist es falsch, wenn Urlaub prozentual gerechnet wird. Und im Bundesurlaubsgesetz steht ganz eindeutig drin, dass ein jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 4 Wochen Erholungsurlaub hat. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob ich Ganztags, Halbtags oder nur 3 Tage in der Woche arbeite.
Ich weiß, dass viele Arbeitgeber hergehen, und den Urlaub dann auf die wöchentliche Arbeitszeit umrechnen, aber das sind Milchmädchenrechnungen und machen alles nur kompliziert. So mancher Arbeitgeber ist wegen dieser Rechnung bei Kündigung des Arbeitsverhältnis schon vor dem Arbeitsgericht gelandet. Daher rate ich unserer Mandantschaft grundsätzlich, jeden Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Will dann z.B. eine Arbeitskraft, die nur 3 Tage die Woche kommt Urlaub, muss sie dann die ganze Woche Urlaub nehmen - so wie die Vollzeitkraft. So gibt es keinen Streit und jeder hat den gleichen Urlaub von - im Falle des Mindesturlaubs - vier Wochen.
Thermispatz - ich nehme an, dass Du in einem Pflegeberuf arbeitest. Wie ist denn Deine Arbeitszeit?