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Forum Garantie und Gewährleistung des Thermomix

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Hallo zusammen. Zur Gewährlesitung folgendes; ein erstkäufer kann wie im BGB Beschrieben jederzeit die Gewährleistung an einen Zweiten per Kaufvertrag übertragen. Somit kann der Zweitkäufer die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer einfordern. Es ändert sich ja nichts am Gerät selber. Es gelten ab dem Erstverkauf die 2 Jahre Gewährleistung. Von daher macht es keinen Unterschied wer die Gewährleistung einfordert, da es sich ja immer um das gleiche Gerät handelt. Wenn allerdings ein Verkäufer sich Querstellt bzw. eine Ablehnende Haltung zeigt, dann zeigt dies wiederum er seine Kunden sieht. Nähmlich nicht Respektvoll. Zudem sieht Kundenservice anders aus. Hinzu kommt das Menschen die einen Thermomix kaufen auf Tugenden schauen wie zbp. Made in Germany, Topp Qualität, guter Deutsch sprechender Service. Ansonsten könnte man ja im Internet das Marken- und Gesichtlose Elektrozeugs kaufen. Wie sonst sollte sich ein derartig hoher Preis erklären lassen ? Grüße aus der Kundenwarnehmung. Bin 55 Jahre Jung, Themi 5 User und habe garade aus den Gründen wie oben den Thermi gekauft. Wenn sich Zeigen sollte das Vorwerk den Kunden tatsächlich als Bittsteller ansieht, dann werde ich nichts mehr dort Kaufen. PS: Habe sogar 2 Kobold Staubsauger. Ich hoffe das Vorwerk das liest und versteht. Denn ansonsten werden die guten Deutschen Marken bedaurerlicherweise vom Markt verschwinden.


Hallo Flensburger43,

du stellst jetzt mehrere Situationen dar. Du solltest einen TM5® geschenkt bekommen und deine Schwester hat geheiratet und die Rechnung sollte auf Ihren neuen Namen umgeschrieben werden oder auf deinen?

Bitte habe Verständniss dafür, dass wir deine Frage nicht pauschal beantworten können, weil uns der Sachverhalt unklar ist.

Gerne können wir uns dein Anliegen anschauen. Sende uns dafür eine private Nachricht mit der Rechnungsnummer und deinen vollständigen Daten. Deine Schwester kann uns natürlich auch gerne anschreiben.

Freundliche Grüße

Merry


Moinmoin Vorwerkteam...
ich frage mich was ihr bei geschenkung innerhalb der familie auch wirklich als Familie ansieht.....? das erklärt mir mal bitte schön.ich sollte durch meine schwester einen tm5 geschenkt bekommen,aber durch Heirat meiner schwester und änderung des familiennamen in den des mannes, lehnt ihr sowas ja ab......muss man erst die Heiratsurkunde und Geburtsurkunde an euch schicken um die familieären Verhaältnisse Klarzustellen.....? DAS IST DREISAT UND VERACHTEN WIE IHR JENES HANDHABT:::::::


Hallo Team,

Danke für ihre Antwort. Hilft mir halt nicht viel, musste die 89 Euro ja bezahlen u!Nr dies ist für eine Rentnerin auch viel Geld.

Und ich glaube nicht, dass ich von unserem doch nicht so leicht Ersparten unserem 2. Sohn auch einen Thermomix kaufe.

Ihnen und allen Enttäuschten trotzdem ein schönes Weignachtsfest


Hallo momo1981,

wir können deinen Unmut nachvollziehen aber bei uns arbeiten auch nur Menschen und es kann zu Fehlern kommen. Aber wir sind jederzeit bereit, einen Vorgang zu prüfen und zu korrigieren. Grundsätzlich können wir natürlich immer nur reagieren, wenn unsere Kunden sich melden. Unsere Geräte werden sorgfältig geprüft und sind in der Regel sehr langlebig. Dennoch kann es mitunter auch einmal zu einem Ausfall kommen.

Herzliche Grüße

Merry


Auch ich bin mit der Art und Weise wie Vorwerk mit seinen Kunden im Reklamationstall umgeht nicht einverstanden und sehr enttäuscht. Ich hatte nach 2 Jahren und 8 Wochen einen Defekt mit dem Schließmechanismus. Wir sind Rentner und mit unserem Wohnmobil mindestens die Hälfte des Jahres unterwegs, das heißt der Thermomix kam selten zum Einsatz. Meine zuständige Betreuerin sagte die Reparatur geht noch auf Kulanz. Dann kam der Thermomix zurück mit einer Rechnung von 279. Euro. Es war alles getauscht was zu tauschen war. Da gehe ich mal davon aus das sind die Fehlerquellen die bekannt sind, da es ein Gerät der ersten Stunde ist. ich hatte für Weihnachten den T31 bestellt und dann im September das Angebot bekommen den neuen zu erhalten, dies nahm ich dummerweise an. Hatte ich den alten Thermomix auf Weihnachten erhalten und sogar noch Garantie darauf gehabt. Aldi kann auf seinen Nachbau 3 Jahre Garantie geben ist schon erstaunlich. Nachdem meine Betreuerin Kontakt aufgenommen hat wurde meine Rechnung auf 89 reduziert. Hatte meinem Sohn nach mir einen Thermomix geschenkt. Wollte meinem 2 Sohn bei seinem Auszug ebenfalls einen bestellen, das überlege ich mir noch. Bei Aldi bekomme ich für den gleichen Betrag 6 Geräte bedeutet 18 Jahre Garantie. Für die Reparatur Rechnung sind das nochmal 1 Gerät und 3 Jahre länger Garantie. Schon enttäuschend das Aldi 3 Jahre Garantie geben kann und Vorwerk nicht mal 2 Jahre und 2 Monate.


Und zu den gebrauchten......

Es gibt keine Personen Garantie sondern Hersteller Geräte Garantie!!

Lg


Hi,

nein kann man nich falls du so eine Seite finden solltest ist es ein Fake und du siehst dein Geld nie wieder!!

Du kannst doch der RP sagen das du nur ein Gerät kaufen willst, das wird dann doch auch gehen.

Aber zur Zeit ist das Angebot das wenn du 3 Gäste hast die den T5 nicht kennen du dann das Premium Angebot +150€ dazu bekommst!! Premium bedeutet T5 mit Cook key.

Schau mal hier: https://thermomix.vorwerk.de/premiumpaket/?etcc_med=RW&etcc_cmp=2016%5F%20Promo%5FPremiumpaket&etcc_var=Teaser&etcc_plc=Startseite&etcc_tar=L

Lg


Ich habe auch eine TM5 und möchte gerne einen zweiten, allerdings gebrauchten, kaufen für meinen Sohn. Da es keine Garantieansprüche gibt, werde ich bestimmt nicht soviel Geld ausgeben! Normal bezieht sich eine Garantie auf das Gerät und nicht den Kunden als Person.

Eins ist klar! Dadurch soll verhindert werden, das mit den Geräten gehandelt wird. Jeder Interessent soll einen neuen Thermi bestellen. Das bringt so das Geld ausschließlich zur Firma Vorwerk.

Was mich noch stört, das ein Thermi nur über eine Beraterin zu kaufen ist, was die Sache erschwert. Kann man einen Thermi nicht über die Internetseite bestellen?


[Beitrag editiert vom Thermomix Moderationsteam; siehe Erklärung]


Hallo Simone, wenn ich richtig informiert bin, ist die Garantie nicht übertragbar. In diesem Fall müsste dann der Preis schon ziemlich niedrig sein!

viel Erfolg!  tmrc_emoticons.smile


Ich habe keine Ahnung, aber das mit der Garantie würde ich mal genau nachfragen, vielleicht hast du Glück und das Moderatorenteam antwortet hier morgen. 


Wo gibt es denn sowas, dass eine Garantie nicht übertragbar ist. Der Garantieanspruch bezieht sich sich doch immer auf das Gerät, das man kauft und nicht auf den Käufer. Wenn ich mir ein Auto kaufe, habe ich auch die gesetzliche Garantie und wenn ich es wieder verkaufe hat der neue Käufer weiterhin die Werksgarantie. Gesetzlich ist das doch nicht vereinbar?? oder irre ich da so??

websarah


Wäre schön wenn wir da eine offizielle Antwort bekämen!


Hallo zusammen,

Vorwerk gibt seinen Kunden Gewährleistung auf den Thermomix. Bei Privatkunden beträgt diese zwei Jahre, bei gewerblichen Kunden ein Jahr. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile, für die jedoch Kulanzregelungen (innerhalb der Gewährleistungszeit) möglich sind.

Da es beim Direktvertrieb zu einem Kaufvertrag zwischen der Firma Vorwerk und dem Kunden kommt, hat rechtlich nur die im Kaufvertrag genannte Person Anspruch auf Gewährleistung. Die Ansprüche übertragen sich bei einem Weiterverkauf des Geräts also nicht auf den Drittabnehmer!

Übrigens: Gewährleistung ist nicht das Gleiche wie Garantie. Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber festgelegt, die Garantie eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen vom jeweiligen Unternehmen festgelegt werden.

Freundliche Grüße vom


Rein theoretisch kann das jeder von uns in den AGBs von Vorwerk nachschauen. Dort darf dann unter dem Punkt Garantie nicht stehen, dass es sich nur auf den Erstkunden bezieht.

Sollte das aber so dort stehen - also Garantie nur für Erstkunde, dann könnte man unter Umständen mit Vorwerk eine Gewährleistung aushandeln - ob man dafür allerdings dann was zahlen muss, dass müsste dann wohl wirklich eine Repräsentantin klären.

Bin leider auf Arbeit und kann daher nicht bei mir nachschauen, was unter Garantie steht, wollte aber mal eine Anregung geben, wo man nachschauen kann.


Vielen Dank an das Moderatorenteam, jetzt ist es klar! 


Hallo zusammen,

bitte beachten Sie, dass wir diesen Thread editiert haben. Laut Forumregeln darf die Rezeptwelt nicht für Verkaufsangebote genutzt werden. Entsprechende Beiträge haben wir entfernt oder bearbeitet.

Aufgrund der allgemeinen Diskussion zu Gewährleistung lassen wir den Thread aber mit geändertem Titel stehen, falls in Zukunft jemand nach entsprechenden Infos suchen sollte oder weiterer Diskussionsbedarf besteht.

Viele Grüße von Ihrem


Hallo,

hierzu habe ich noch folgende Frage:

Kann die Gewährleistung nicht per Abtretungserklärung weitergegeben werden?

Gruss Sandra


Diese Antwort bezieht sich doch  jetzt aber nur auf die Gewährleistung. Wie verhält es sich nun mit der Garantie?

Oder stehe ich jetzt auf der Leitung?  tmrc_emoticons.bigsmile


 

Guten Tag Melli1909,

wir bieten unseren Kunden die Leistungen aus dem Gewährleistungsgesetz an. Eine darüber hinaus gehende Garantie bieten wir nicht an.

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. In vielen Fällen kann eine Garantie dazugekauft werden.

Freundliche Grüße von Ihrem


Vielen Dank für die schnelle Antwort tmrc_emoticons.smile


Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist damit deutlich gemacht.

Um die Abtretung des Gewährleistungsanspruches an einen möglichen Käufer noch einmal deutlich zu machen:

Es ist mir also nicht möglich, meinen 4 Wochen alten TM31 mit dem restlichen Gewährleistungszeitraums von 23 Monaten weiter zu veräussern?

Damit wäre mir nun auch die letzte Möglichkeit genommen, ohne allzu grossen finanziellen Schaden mein "altes" Modell loszuwerden.

Von einer Firma, die Küchengeräte in diesem Preissegment verkauft, hätte ich erwartet, dass Kundenzufriedenheit einen höheren Stellenwert einnimmt...


MayerSt wrote:

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist damit deutlich gemacht.

Um die Abtretung des Gewährleistungsanspruches an einen möglichen Käufer noch einmal deutlich zu machen:

Es ist mir also nicht möglich, meinen 4 Wochen alten TM31 mit dem restlichen Gewährleistungszeitraums von 23 Monaten weiter zu veräussern?

Damit wäre mir nun auch die letzte Möglichkeit genommen, ohne allzu grossen finanziellen Schaden mein "altes" Modell loszuwerden.

Von einer Firma, die Küchengeräte in diesem Preissegment verkauft, hätte ich erwartet, dass Kundenzufriedenheit einen höheren Stellenwert einnimmt...

 

Guten Abend MayerSt,

die Gewährleistung ist eine kaufvertragliche Pflicht des Verkäufers gegenüber dem Käufer und somit bezogen auf zwei direkte Vertragspartner. Ein Dritter wird hier nicht berücksichtigt und kann nach Weiterverkauf uns gegenüber auch keinen gesetzlichen Anspruch geltend machen.

Freundliche Grüße


Und wie verhält es sich bei einem Tausch? Was ist mit der Gewährleistung, wenn man über eine TR einen TM5 mit dem TM31 einer anderen Kundin tauscht? Verlieren dann beide die Gewährleistung?


Highlandlady wrote:

Und wie verhält es sich bei einem Tausch? Was ist mit der Gewährleistung, wenn man über eine TR einen TM5 mit dem TM31 einer anderen Kundin tauscht? Verlieren dann beide die Gewährleistung?

Liebe Highlandlady.

Leider kann die Gewährleistung nicht auf andere Personen übertragen werden und sie startet mit Übergabe  des Gerätes.

Das Gewährleistungsrecht besagt, dass der Anspruch nur zwischen 2 direkten Vertragspartnern besteht und überträgt sich bei Privatverkauf nicht auf Dritte.

Mit besten Grüßen


Sehr interessant. Hatte von der TR eine andere Auskunft.

dann scheidet für mich die Möglichkeit einen Gebrauchten TM31 zu kaufen leider aus.

 


Ja, sie hat gesagt, daß bei Garantieansprüchen, die ersten Käufer sich darum kümmern müssen...allerdings habe ich meine Zwiefel, ob Vorwerk damit recht hat, denn eine gewährleistung von 2 Jahren ist ja gesetzlich vorgeschrieben und im Gesetz steht nichts davon, daß es nur beim Erstkäufer gilt ( man denke nur an die ganzen Jahreswagen).

 

Aber ja, diese ganzen Eigenheiten bei Vorwerk, nehmen mir jetzt schon richtig die Freude auf meinen TM31...bzw. auf den Thermomix überhaupt


Man kann die Gewährleistung abtreten, aber Vorwerk hat das in seinen AGBs ausdrücklich ausgeschlossen! *daumenrunter*

Wenn man sich also einen gebrauchten Thermi kaufen möchte, dann am besten von einem Bekannten oder aus der näheren Umgebung und man macht ab, dass falls was passiert, der Erstbesitzer das Gerät zur Reparatur bringt.


Auch eine sehr merkwürdige Geschäftspraktik.... kauft man ein Elektrogerät im Laden, hat man eine Garantiekarte beim Gerät und wenn man dieses weiter verkauft oder verschenkt, hat der Käufer keinerlei Probleme im Garantiefall. Nein, Vorwerk will nur dem Erstkäufer Garantie gewähren...und ich wette, wenn es zum Gewährleistungsfall kommt, wird diese merkwürdige Firma auch einen Weg finden sich vor der Gewährleistung zu drücken... ich habe den TM 31 jetzt an der Backe und kann nur hoffen, daß er sich als unkaputtbar erweist ( Kein Montagsgerät)..aber meinen ebso geplanten Kauf eines Staubsaugers bei Vorwerk, den habe ich jetzt revidiert...Nie wieder Vorwerk...und auf die merkwürdigen Gewährleistungsbedingungen werde ich auf meinem Erlebniskochen für den zweiten Mixtopf sehr deutlich hinweisen...weil so etwas erzählt einem die TR ja nicht ( steht wahrscheinlich im Kleingedruckten)....

 

Es soll ja auch Menschne geben, die so ein Gerät verschenken oder vererben...im letzteren Fall gibt es dann gar keine Möglichkeit mehr, die Gewährleistung einzufordern, weil der direkte Käufer ist ja tot...auch für mich ein Daumenrunter für diese Firma!!!!


Meine Repräsentatin hat mich drauf hingewiesen!

Ich muss gestehen, ich kann nicht sagen, ob es bei vielen anderen Firmen nicht genauso gehandhabt wird und nur nicht bekannt ist, ich lese viel zu selten das Kleingedruckte! Mir tun auf jeden Fall die ganzen Ebaykäufer leid, die denken sie bekommen ein Gerät mit Garantie usw. und wenn dann mal was passiert, bekommen sie die dicke Rechnung...

Hab gestern aus Spaß mal alle TM31 bei Ebay verfolgt um den Preisverfall zu sehen, der hier von einigen als extrem stark beschrieben wird und da konnte man in zahlreichen Uberschriften lesen: noch x Monate Garantie!


Hallo Zusammen,

also mir wurde gerade von einer Bezirksleiterin eine ganz andere Aussage übermittelt:

Man soll auf die rechnung/Garantieschein drauf schreiben : "hiermit trete ich meine Restgarantie von ... Monaten an Frau/herr sowieso ab... name / unterschrift...

das sollte reichen, allerdings wollte sie mir nix schriftlich geben tmrc_emoticons.smile


Hallo,

also ich habe auch einen Thermi 31 von jemandem gekauft mit dem Vermerk, daß die Restgarantie an mich abgetreten wird. Entscheidend ist aber doch das Kaufdatum. Und demnach habe ich 2Jahre Garantie.

Das haben mir jetzt schon 2 Beraterinnen bestätigt. 

Aber wenn ich das jetzt so verfolge hoffe ich mal daß nix passiert tmrc_emoticons.smile.

Allerdings muß ich mich doch schon sehr über so eine unglaubliche Geschäftspolotik wundern.

Erst knallt man von heut auf morgen ein neues Modell auf den Markt und man hat nicht mal mehr die Chance das alte Modell zu bestellen und dann kauft man es jemanden ab der unbedingt ein Neues will und dann erlischt anscheinden eine 2jährige Garantie von heute auf morgen tmrc_emoticons.crazy

UNGLAUBLICH!! 

Für eine Firma die so auf Prestige macht  und sooo viel auf sich hält, ihre Geräte über den grünen Klee lobt mit Qualität und,und,und ist es ja nur schäbig wenn man sich Dritten gegenüber so kleinlich und unkullant verhält. 

 

 


Hallo,  ich möchte meinen tm31 der gerade drei Monate jung ist verkaufen.  Mir hat eine TR gesagt , dass die Rechnung die Garantie ist ! Was stimmt denn jetzt ? 


Oh laluna111,

hör nur auf. Da koche ich schon wieder innerlich. Habe deswegen schon zweimal mit Vorwerk telefoniert.

Ich habe den TM31 bestellt und wollte ihn auch. Geht ja nicht mehr.

Meine TR schlug den Tausch mit einer Kundin vor, die ihren TM31 Ende August bekommen hat und nun sauer ist, weil sie lieber den TM5 hätte.

Wäre kein Problem für mich. Aber Vorwerk beharrt auf die Klausel, dass nur der Erstkäufer die Gewährleistung hat.

Was soll der Sch...???

Wo ist das Problem, wenn zwei Kunden über eine TR die Modelle tauschen? Allen wäre geholfen und alle wären zufrieden.

Sorry, aber das ist ein Punkt bei dem mir die Lichter ausgehen. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Ist mir aber jetzt egal. Ich rufe den TM5 ab und wir werden tauschen. Und wehe, es gibt in den nächsten zwei Jahren Probleme mit der Gewährleistung. Dann ist Vorwerk für mich sowas von gestorben.

Will man zur Zeit die Kunden mit aller Gewalt vergraulen?

 


Hallo,  frage mich nur , warum die bezirgsleiterin mir gegeschrieben hat, dass die Rechnung die Garantie ist ? Wollen die uns verarschen?  Traurig , dass so ein Unternehmen wie Vorwerk so mit uns umgeht!! !Verkaufen munter das alte Modell und informieren uns nicht , dass es bald ein neues gibt! Bieten sogar noch den zweiten Topf als extra Geschenk an . Und jetzt , wo viele das Auslauf Modell verkaufen woll, soll die Garantie nicht mehr gültig sein!  Zum kotzen tmrc_emoticons.crazy will jemand tauschen? ? 


Vielleicht fragst Du noch mal bei der Bezirksleiterin nach und gibst Bescheid würde mich echt interessieren, da es irgendwie keiner richtig weiß.

Wo steht eigentlich diese Klausel, kann mir das mal jemand sagen??

Auf der Rechnung nämlich nicht!!


Ich habe gerade nochmal im Internet geschaut (ich vermute mal, dass es auch stimmt) und das gefunden:

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer zustehen, abgetreten werden. Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

von: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html

Das würde ja heißen, dass beim Privatverkauf die Rechte auch mitveräußert werden können, wenn es deutlich formuliert wird.

 


Damit wird die Sache wieder interessant! Es heisst ja eindeutig, dass eine spätere Abtretung der Gewährleistungsreche durch den Erstverkäufer nicht durch eine entsprechende Klausel in den AGB verhindert werden kann.

Das würde (und da stimme ich voll zu) heissen, dass durch einen entsprechenden Vermerk beim Verkauf eines gebrauchten Thermomixes die gesetzliche (Rest-) Gewährleistungspflicht an den Käufer abgetreten werden kann.

Nun denn Vorwerk, damit wäre für mich die Sache klar: Beim Verkauf einfach eine Abtretungserklärung zur ursprünglichen Rechnung dazu, und es sollte - zumindest rechtlich gesehen - keine Problem im Gewährleistungsfall geben.

 


Kratzt mich mal jemand von der Decke ab!!!

Wem oder was soll ich denn noch glauben?

http://thermomix.vorwerk.de/warnhinweis/

Und da steht unter anderem:

Bitte senden Sie uns den Namen und die Adresse des Käufers / Beschenkten zu. Er erhält dann von uns vorsorglich und selbstverständlich kostenfrei einen neuen Dichtungsring. Und er profitiert automatisch von der verlängerten Garantie.

Also kann man die Gewährleistung/Garantie wohl doch auf einen Zweitkäufer übertragen.

Warum fühle ich mich gerade so was von veräppelt!?!? tmrc_emoticons.aw

 


 

Hallo Zusammen,

im Zuge des Modellwechsels verkaufen einige Kunden Ihren Thermomix TM31, um den neuen Thermomix TM5 zu erwerben. Um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern hat sich Vorwerk zu folgender Regelung entschlossen:

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

 Viele Grüße

 


Highlandlady wrote:

Kratzt mich mal jemand von der Decke ab!!!

Wem oder was soll ich denn noch glauben?

http://thermomix.vorwerk.de/warnhinweis/

Und da steht unter anderem:

Bitte senden Sie uns den Namen und die Adresse des Käufers / Beschenkten zu. Er erhält dann von uns vorsorglich und selbstverständlich kostenfrei einen neuen Dichtungsring. Und er profitiert automatisch von der verlängerten Garantie.

Also kann man die Gewährleistung/Garantie wohl doch auf einen Zweitkäufer übertragen.

Warum fühle ich mich gerade so was von veräppelt!?!? tmrc_emoticons.aw

 

 

Liebe Highlandlady,

die Informationen unter dem Wanhinweis stimmen so natürlich. Wir haben gerade auch noch mal eine Information zur Gewährleistungsregelung von Privatverkäufen gepostet. Wir hoffen dies beantwortet Deine Fragen.

Viele Grüße 


Thermomix Moderationsteam wrote:

 

Hallo Zusammen,

im Zuge des Modellwechsels verkaufen einige Kunden Ihren Thermomix TM31, um den neuen Thermomix TM5 zu erwerben. Um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern hat sich Vorwerk zu folgender Regelung entschlossen:

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

 Viele Grüße

 

 

Guten Tag,

ich freue mich, dass Sie sich zu diesem Schritt durchgerungen haben.

Nun habe ich leider letzte Woche einen TM31 lt. Seriennummer aus 2013 gebraucht gekauft, bei dem im Zuge eines Umzuges die OVP samt Rechnung verschütt gegangen ist.

Kann der Gewährleistungszeitraum nicht auch durch die Seriennummer nachgewiesen werden ? Soweit ich weiß setzt sich diese aus Kalenderjahr und KW zusammen oder besteht die Möglichkeit eine Zweitschrift der Rechnung zu erhalten ?

Nach allem, was ich hier die letzten Wochen gelesen habe, hätte ich nicht damit gerechnet, dass Sie die Gewährleistungsansprüche auf einen Dritten übertragen würden. Auf die Rechnung zu verzichten daher - Mein Fehler - shit happens, trotzdem ärgerlich.

Gruß,


freeza wrote:
Thermomix Moderationsteam wrote:

 

Hallo Zusammen,

im Zuge des Modellwechsels verkaufen einige Kunden Ihren Thermomix TM31, um den neuen Thermomix TM5 zu erwerben. Um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern hat sich Vorwerk zu folgender Regelung entschlossen:

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

 Viele Grüße

 

 

Guten Tag,

ich freue mich, dass Sie sich zu diesem Schritt durchgerungen haben.

Nun habe ich leider letzte Woche einen TM31 lt. Seriennummer aus 2013 gebraucht gekauft, bei dem im Zuge eines Umzuges die OVP samt Rechnung verschütt gegangen ist.

Kann der Gewährleistungszeitraum nicht auch durch die Seriennummer nachgewiesen werden ? Soweit ich weiß setzt sich diese aus Kalenderjahr und KW zusammen oder besteht die Möglichkeit eine Zweitschrift der Rechnung zu erhalten ?

Nach allem, was ich hier die letzten Wochen gelesen habe, hätte ich nicht damit gerechnet, dass Sie die Gewährleistungsansprüche auf einen Dritten übertragen würden. Auf die Rechnung zu verzichten daher - Mein Fehler - shit happens, trotzdem ärgerlich.

Gruß,

Liebe freeza,

sollte widererwartend ein Defekt innerhalb der Gewährleistung auftreten, so wende Dich bitte einfach per PN oder E-Mail an kundenservice.thermomix@vorwerk.de. Anhand der Service Nummer können die Kollegen dann den Anspruch feststellen und Dir weiterhelfen.

Viele Grüße

 

 


freeza wrote:
Thermomix Moderationsteam wrote:

 

Hallo Zusammen,

im Zuge des Modellwechsels verkaufen einige Kunden Ihren Thermomix TM31, um den neuen Thermomix TM5 zu erwerben. Um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern hat sich Vorwerk zu folgender Regelung entschlossen:

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

 Viele Grüße

 

 

Guten Tag,

ich freue mich, dass Sie sich zu diesem Schritt durchgerungen haben.

Nun habe ich leider letzte Woche einen TM31 lt. Seriennummer aus 2013 gebraucht gekauft, bei dem im Zuge eines Umzuges die OVP samt Rechnung verschütt gegangen ist.

Kann der Gewährleistungszeitraum nicht auch durch die Seriennummer nachgewiesen werden ? Soweit ich weiß setzt sich diese aus Kalenderjahr und KW zusammen oder besteht die Möglichkeit eine Zweitschrift der Rechnung zu erhalten ?

Nach allem, was ich hier die letzten Wochen gelesen habe, hätte ich nicht damit gerechnet, dass Sie die Gewährleistungsansprüche auf einen Dritten übertragen würden. Auf die Rechnung zu verzichten daher - Mein Fehler - shit happens, trotzdem ärgerlich.

Gruß,

Liebe freeza,

sollte widererwartend ein Defekt innerhalb der Gewährleistung auftreten, so wende Dich bitte einfach per PN oder E-Mail an kundenservice.thermomix@vorwerk.de. Anhand der Service Nummer können die Kollegen dann den Anspruch feststellen und Dir weiterhelfen.

Viele Grüße

 

 


Liebe Mods!

Na geht doch! War das denn so schwer?

Endlich hat man mal nachgedacht, eins und eins zusammengezählt und gemerkt, dass man so wenigstens einige Kunden zufriedenstellen kann.

Habe schon mit der Hotline telefoniert und den Robbie abgerufen. Tausche ihn dann mit dem TM31 einer anderen Kundin und alle sind zufrieden.

War schon kurz vorm Stornieren.

LG Highlandlady


Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

d.h. der neue Besitzer erhält somit die gleichen Gewährleistungsansprüche, wie der Verkäufer (alte Besitzer). Wenn der neue Besitzer die Orginalrechnung hat, ansonsten nicht?!

Muss die Firma Vorwerk über der Verkauf informiert werden? Da ja bei Vorwerk unter der Seriennummer der alte Besitzer hinterlegt ist, wäre es sinnvoll den neuen Besitzer mitzuteilen. (z.b. auch für Rückruf-Aktionen)

Bzw. falls die Gewährleistung in Anspruch genommen wird, ist somit dann auch der aktuelle Besitzer bei Vorwerk hinterlegt und es gibt dann keine Diskussionen.

Ist diese "neue" Regelung irgendwo offiziell hinterlegt, so dass der neue Besitzer dies auch schriftlich hat?

Über eine Rückmeldung vom TM Moderationsteam freue ich mich.

Gruss

schneta79


Hallo schneta79,

 

ein bestehender Gewährleistungsanspruch wird auf den Käufer übertragen, wenn er zum Nachweis die Originalrechnung vorweist. Eine gesonderte Mitteilung an die Firma Vorwerk ist beim oder nach dem Verkauf nicht notwendig.

Im Reklamationsfall wird der Techniker diesen Anspruch anhand der Servicenummer und der Rechnung erkennen können.

 

Mit freundlichen Grüßen,


Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

sie räumen zwischenzeitlich den Erwerbern die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Handelt es sich hierbei um das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB oder handelt es sich um eine Garantie?

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

 

MfG

schneta79


schneta79 wrote:

Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

sie räumen zwischenzeitlich den Erwerbern die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Handelt es sich hierbei um das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB oder handelt es sich um eine Garantie?

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

 

MfG

schneta79

 

Guten Tag schneta79,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

Freundliche Grüße