Hallo Dukt,
nach zweimaligem Scheitern der Nachbesserung ist m.W. ein Rücktritt vom Kauf durch dich möglich. Das sollte per Einschreiben mit Rückschein geschehen.
Die gegenseitigen Leistungen sind dann zurückzugewähren, d.h. du musst das Gerät zurückgeben und Vorwerk den Kaufpreis. Dazu ist keine Kulanz des Verkäufers erforderlich, denn es handelt sich um eine zwingende gesetzliche Regelung des BGB.
So, wie ich die Firma Vorwerk aber inzwischen kennengelernt habe - habe selbst Probleme mit einem mangelhaften Gerät - wird das womöglich nicht ohne Anwalt und Gericht gehen.
Kundenzufriedenheit oder Kundenbindung stehen bei Vorwerk nicht an erster Stelle, soweit meine Erfahrungen.