Forum Übertragung der Gewährleistung


Bearbeitet von: Vorwerk Moderat... an 15.12.2017 - 14:33

11 Antworten | Letzter Beitrag

Hallo Jule,

derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen. Wir möchten dich noch um ein wenig Geduld bitten, wir bearbeiten alle privaten Nachrichten so schnell wie möglich. Zwischenzeitlich kannst du deinen Topf natürlich ohne Bedenken weiter verwenden.

Wir wünschen dir einen schönen Abend!

Herzliche Grüße,

Diana

Vorwerk Moderationsteam


Hallo Nina vom Vorwerk Moderationsteam,

Ich habe euch wie gefordert eine private Nachricht gesendet inkl. Bilder von der Reklamation (Rost am Topf). Leider habe ich bisher noch keine Antwort erhalten. Wann kann ich mit einer Reaktion eurerseits rechnen?

Liebe Grüße
Jule


Hallo Jule,

Vorwerk schließt die Übertragbarkeit der Gewährleistung an Dritte nicht aus.

Gerne kannst du dich im Reklamationsfall unter Angabe deiner vollständigen Kontaktdaten und der Rechnungsnummer deines Thermomix® in einer privaten Nachricht an uns weden.

Aternativ steht dir auch unser Kundenservice telefonisch unter der Rufnummer 0202 564 3000 zur Verfügung.

Einen schönen Abend.

Herzliche Grüße

Nina

Vorwerk Moderationsteam


Hallo liebes Vorwerk Moderationsteam,

Ich habe Im Dezember einen TM 5 gebraucht gekauft. Dieser ist laut Rechnung aus 11/18. Rechnung liegt mir im Original vor.

Nun musste ich feststellen, dass die "Blume" am Topf, dort wo das Messer eingesetzt wird, rotest. Wie ist hiermit umzugehen?

Danke vorab für eine Rückmeldung.

Liebe Grüße

Jule


Hallo Vorwerk Moderationsteam & an alle im Forum die darüber Bescheid wissen bzw. in jüngster Zeit bereits Erfahrungen gesammelt haben,

Haben uns heute einen 3-monate jungen gebrauchten TM5 zugelegt. Originalrechnung liegt bei.
Könnt ihr uns bitte nochmals bestätigen, dass die 2-jährige Gewährleistung auch bei uns als Zweitkäufer ihre Gültigkeit hat solange wir in Besitz der Originalrechnung sind.
Danke schonmal!


okay, d.h. die Rechnung muss ich miteinschicken und dies genügt, obwohl ein anderer Name angegeben ist?

Super, vielen Dank!

Ebenfalls einen schönen Tag Smile

LG Svenja


Hallo Svenja28,

das ist richtig. Vorwerk schließt eine Gewährleistung von Drittpersonen nicht aus. Wichtig ist, dass du im Gewährleistungsfall die Originalrechnung vorlegen kannst.

Wir wünschen dir einen schönen Tag Smile .

Viele Grüße

Silke

Vorwerk Moderationsteam


Hallo Daniel,

ich bin nun immer noch unsicher wegen der Übertragbarkeit.

Hier haben Sie geschrieben, dass die Rechnung genügt, heißt das, wenn ich einen gebrauchten Thermomix TM5 kaufe und die Rechnung von dem Erstkäufer erhalte, kann ich auch die Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Liebe Grüße

Svenja


Hallo Michel2307,

das kommt jetzt darauf an, was du überhaupt mit "Übertragung der Gewährleistung" meinst Smile

So oder so spielt es aber auch gar keine Rolle. Wichtig ist nämlich einfach nur, dass du im Falle einer Reklamation die Originalrechnung von Vorwerk vorweisen kannst.

Viele Grüße
Daniel

Vorwerk Moderationsteam


Hallo,
hätte die Gelegenheit von einer Bekannten einen neuwertigen TM5 zu erwerben. Leider liest man immer wieder, dass die Gewährleitung nicht übertragbar ist?
Stimmt diese Aussage so noch? Oder kann die Gewährleistung zwischenzeitlich übertragen werden.
Schon einmal vorab Danke für die Antworten.

Gruß
Michel2307