Hallo jojojo,
Vorwerk schließt die Übertragbarkeit der Gewährleistung auf Dritte nicht aus. Es ist wichtig, dass der Drittkäufer im Reklamationsfall die Originalrechnung vorlegen kann.
Vorwerk bietet die zweijährige gesetzliche Gewährleistung auf den Thermomix® - fünf Jahre Garantie hat es in Deutschland nicht gegegeben.
Wir wünschen dir einen schönen Tag
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Viele Grüße
Silke