Hallo Tannemann876,
vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.
Wir bedauern deine Unzufriedenheit und können nachvollziehen, dass du verärgert bist; dennoch war die Aussage der Kollegin nicht falsch. Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Kostenlose Täusche sind nach dieser Zeit nicht mehr möglich. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit einen Kulanzantrag zu stellen. Kulanzregelungen sind aber immer Einzelfallgebunden und können nicht pauschalisiert werden. In deinem Fall wird nun geprüft, du schreibst ja, dass der Vorgang weitergegeben wurde, ob und in welchem Umfang eine Kulanz möglich ist.
Wenn du möchtest kannst du uns auch eine private Nachricht mit der Rechnungsnummer und deinen Kontaktdaten zusenden. Gerne schauen wir uns deinen Vorgang auch einmal genauer an.
Viele Grüße,
Jolanthe