Forum stinkwütend - 3. Reparatur


Bearbeitet von: Vorwerk Moderat... an 11.04.2019 - 19:03

7 Antworten | Letzter Beitrag

Nach der 2. fehlgeschlagenen Reperatur hast Du Anspruch auf Neuware.


Das musst Du wohl hinnehmen. Nach dem Gewährleistungsrecht hat der Verkäufer 2x das Recht der Nachbesserung. Erst dann kannst du Ersatz fordern.


Guten Abend SüßerBrei,

wir bitten dich uns einmal eine private Nachricht mit deinen persönlichen Daten und deinem genauen Anliegen zu schreiben. Gerne möchten wir weiterhelfen.

Viele Grüße aus Wuppertal

Malin

Vorwerk Moderationsteam


Hallo Michaela,
mir geht es zwar nicht ganz so schlimm wie dir, stinksauer bin ich aber trotzdem. Ich habe nach langem Überlegen mein Cookiedoo-Abo bevor zu Weihnachten der Besuch kam verlängert. Leider komme ich da nicht ran, weil der "private Modus" meines Browsers nicht unterstütz wird. Da ich computertechnisch nicht so firm bin, kann ich das Problem nicht lösen und das blöde Abo in den Wind schreiben - alles Abzocke?
Schönen Abend dir!


Hallo Michaela,

auch wir können deinen Frust verstehen.

Sehr gerne können wir uns deinen Vorgang noch einmal genau anschauen.

Bitte schicke uns dazu eine private Nachricht mit deiner kompletten Adresse und der Rechnungs- oder Kundennummer.

Liebe Grüße

Lars

Vorwerk Moderationsteam


Ich habe letzte Woche meinen TM 5 zum 3. mal zur Reparatur geschickt und um einen Austausch gebeten.
Jetzt bekomme ich den alten zurück mit einem netten Text:

Ihre Verärgerung können wir verstehen. Jedoch können auch bei qualitativ hochwertigen Produkten Defekte nicht ausgeschlossen werden. Aus wirtschatlichen Gründen haben wir uns in diesem Fall für die Duchführung einer Reparatur entschieden. Daher bitten wir um ihr Verständnis.

Diese Reparatur war noch währen der Garantiezeit, am 01.02.2018 ist die Garantie abgelaufen. Bei der nächsten Reparatur muss ich also zahlen. Da glaube ich doch sofort, dass für Vorwerk hier wirtschatliche Gründe eine Rolle spielen.

Und natürlich darf ein Produkt auch mal defekt sein, doch 3 mal?

Ich bin mehr als verärgert und natürlich habe ich eine Rechtsschutz-Versicherung. Doch diesen Aufwand hätte ich mir gerne erspart.

Gruß
Michaela