Es unterschreibt doch jeder bei Vorwerk einen Handelsvertretervertrag.
Ab Datum der Unterschrift ist also jeder als freie(r) Handelsvertreter(in) selbstständig im Auftrag für Vorwerk tätig und muss somit auch sein Gewerbe ab dem ersten Tag anmelden.
Alles andere ist schlicht und einfach Steuerhinterziehung, so einfach ist das, zumindest für deutsche Finanzämter 🤷♀️😂
Schließlich muss die Mehrwertsteuer für die Geräte erstmal an das Finanzamt abgeführt werden, auch wenn es nur eines ist.
Das Finanzamt entscheidet ob die Provisionseinnahmen steuerpflichtig sind oder nicht und ob Umsatzsteuer gezahlt werden muss oder nicht - nicht der Handelsvertreter und auch nicht Vorwerk.
Mal ganz abgesehen von dem Ärger den das Ordnungsamt noch machen kann, denn dieser Gerwerbeschein erlaubt es demjenigen überhaupt erst Waren im Haustürgeschäft 'feilzubieten', wie es so schön heißt.
Muss aber jeder für sich selbst entscheiden wie ruhig er schlafen möchte 😀