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Forum Ich bin auf EBay Kleinanzeigen Betrüger reingefallen

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Oh man natürlich...Eigentumsvorbehalt. Daran habe ich ÜBERHAUPT nicht gedacht :-O

Drücke die Daumen das Vorwerk sich mit Glück milde zeigt. tinymce_custom_buttons.locked"tinymce_custom_buttons.locked"

trix89604 wrote:

Hallo,

ich bin echt traurig was dir passiert ist und vor allem wie andere Forenmitglieder auf so etwas reagieren....

 

ich drück dir ganz fest die Daumen und wünsch dir alles Gute....

Übrigens ich hab auch schon TR's über Internet kennengelernt und da uch eingekauft....

Aus meinem BWL -Kursen weiss ich nur noch....dass es für dich nicht ganz so einfach ist........

Rechtmässig kaufen kann man nur, was dem Vorbesitzer gehört...er Eigentum hat!

Besitz ist nicht gleich mit Eigentum gleichzusetzen...

Deine Verkäuferin war 'nur'Besitzerin und nicht Eigentümerin der Ware. Eigentümerin wäre sie mit der vollständigen Bezahlung geworden, vorher nicht. Daher konnte sie dir mit dem Verkauf nicht Eigentum an der Sache verschaffen... Jetzt ist hier auch Fa. Vorwerk gefragt, wie sie hier verfahren wird. Du hast im gutem Glauben gehandelt.

Ganz ehrlich ich würde bei der Verkäuferin vorbeigehen und notfalls auch zur Polizei gehen. Da die Verkäuferin Ware verkauft hat, ohne Eigentümerin zu sein. Also solange sie den TM nicht bezahlt hat - gestohlene Ware weiterverkauft hat. - Also Umgangssprachlich Hehlerware. Du wiederum hast die Ware im guten Glauben erworben. Schützt aber nicht unbedingt vor herausgabe der Ware.

Wenn die Verkäuferin bezahlt, bist du auf jeden Fall aus der Sache raus. Sonst bitte zur Polizei.

Sorry - dass ich keine bessere Kenntnisse habe.

Falls du noch mehr wissen willst meld dich bitte. Ideal wäre es, wenn du eine rechtschutzversicherung hättest.

Ich glaube ich würde mir Mann/Freund (Zeuge!!!) schnappen und der VErkäuferin einen Besuch abstatten und die Rede auf die Polizei bringen und sehen, ob sie doch noch die Rechnung bei Fa. Vorwerk bezahlt.

 

 


Grausam, welch ein rechtlicher Blödsinn hier gepostet wird.

Suche im Internet nach gutgläubigen Erwerb und mache Dir ein eigenes Bild.

 


Marc2marc wrote:

welch ein rechtlicher Blödsinn hier gepostet wird.

Oh großer Meister,

bitte erläutere Deine weisen Worte


Es ist rechtlich ein ziemlich großer Unterschied ob ich "gutgläubig erwerbe" oder ob ich Hehlerware kaufe und davon wissen konnte (zB ne echte Glashütte Uhr für 300 €). Nun ist es ja nicht so, als wäre der Thermomix um den es geht Vorwerk gestohlen worden... Ich denke darauf will marc2marc hinaus.


Danke Devas.

Lieber Heinz, ich hatte doch geschrieben, um was es geht. Unter dem Stichwort findet sich genug an qualifizierten Informationen. Dein Hinweis auf Unterschlagung ist weit hergeholt.  Dass Gegenstände verkauft werden, obwohl noch Eigentumsvorbehalte  bestehen ist sogar die Regel. Großhändler beliefern meist Einzelhändler mit dem Vorbehalt. Bevor die die Rechnung bezahlt haben, sind die Waren oft schon an die Kunden verkauft und übergeben. Offensichtlich keine strafbare Handlung.

Gruss

 

 


Marc2marc wrote:

Danke Devas.

Lieber Heinz, ich hatte doch geschrieben, um was es geht. Unter dem Stichwort findet sich genug an qualifizierten Informationen. Dein Hinweis auf Unterschlagung ist weit hergeholt.  Dass Gegenstände verkauft werden, obwohl noch Eigentumsvorbehalte  bestehen ist sogar die Regel. Großhändler beliefern meist Einzelhändler mit dem Vorbehalt. Bevor die die Rechnung bezahlt haben, sind die Waren oft schon an die Kunden verkauft und übergeben. Offensichtlich keine strafbare Handlung.

Gruss

 

Na dann google mal noch den verlängerten Eigentumsvorbehalt.

 

Über Strafbarkeiten wird doch auch gar nicht gesprochen, hier geht's doch um die zivilrechtliche Seite und Tanjas Position.

 

Sei's drum, ist halt so, dass es immer wieder rechtliche Unsicherheiten gibt, da sind juristische Laien eben überfordert und bei der Fülle an Infos im Netz ist's auch so ne Sache, sonst bräucht's ja auch keine Juristen tmrc_emoticons.wink. Aber da kann man sich doch gegenseitig weiterhelfen, qualifizierte Anworten helfen meist am besten und auch mehr, als der Hinweis auf Tante google.

 

Wenn Tanja den TM 5 zum Normalperis gekauft hat, ist gegen die Gutgläubigkeit wahrscheinlich nichts einzuwenden, Eigentum dürfte also übergegangen sein, mit Gewährleistungsrechten (eben keine Garantie!!!) sieht es anders aus, das ist ne Sache der Vertragspartner (Vorwerk-Käufer).

 

Tut mir Leid für dich, Tanja, dass du da rein gefallen bist. Kann deine Ungeduld mehr als gut verstehen, wenn man was will, dann am besten gestern tmrc_emoticons.wink Nächstes Mal gibt's nen Kräutertee und 12 Wochen wohl mehr als gerne, nach dem ganzen Stress.


Verlängerter Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass Vorwerk Rechte aus der Kaufpreisforderung erwirbt. Die ist aber schon erloschen, weil die Threaderöffnerin bar bezahlt hat. Insofern vollkommen irrelevant hier.

Das Thema Eigentum ja oder nein wurde schon vor Tagen sauber erläutert. Es ist einfach unsinnig, wenn Leute ohne Ahnung weiter rumposten. Vom Schuldrecht ins Strafrecht abgleiten oder über Kaufvertrag und Eigentum zu schreiben und offenbar noch nie etwas vom Abstraktionsprinzip gehört zu haben. Das ist dann kein Helfen sondern Unfug machen. Ich bin übrigens kein Jurist und trotzdem stellen sich mir die Nackenhaare.

Und zu guter Letzt noch Garantie und Vorwerk. Auch da lohnt es sich einmal etwas im Internet zu recherchieren. Nicht alles was dort von den Call Center Kräften behauptet wird, ist rechtlich sauber.

 

 

 


Marc2marc wrote:

Verlängerter Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass Vorwerk Rechte aus der Kaufpreisforderung erwirbt. Die ist aber schon erloschen, weil die Threaderöffnerin bar bezahlt hat. Insofern vollkommen irrelevant hier.

Das Thema Eigentum ja oder nein wurde schon vor Tagen hier sauber erläutert. Es ist einfach hnsinnig, wenn Leute ohne Ahnung weiter rumposten. Vom Schuldrecht ins Strafrecht abzurufen oder über Kaufvertrag und Eigentum zu schreiben und offenbar noch nie etwas vom Abstraktionsprinzip gehört zu haben. Das ist dann kein Helfen sondern Unfug machen.

 

 

Ist mir schon klar, wie der verlängerte funktioniert. Aber du hast ja auch drauf hingewiesen, dass das weiterveräußern offenbar keine strafbare Handlung ist, die aber ja ziemlich egal ist.

 

Und eben weil die Weiterveräußerung einer Sache trotz Eigentumsvorbehalt möglich ist, gibt's den verlängerten Eigentumsvorbehalt, damit der Verkäufer seine Rechte eben weiter durchsetzen kann und nicht auf dem nicht bezahlten Kaufpreis sitzen bleibt. Daher ist der Hinweis auf den sonstigen Geschäftsverkehr eher nicht hilfreich, da es eben andere Voraussetzungen sind und auf diese hattest du ja abgestellt.

 

Aber egal, Andeutungen und Co. verunsichern doch nur weiter.


Bin vollkommen  bei Dir Amy. Und deshalb ja auch mein Post gegen die vielen falschen und irreführenden Antworten weiter unten, wie etwa zur Unterschlagung.

 


Marc2marc wrote:

Dein Hinweis auf Unterschlagung ist weit hergeholt.

Weil ich kein Jurist bin, hatte ich auf einem einschlägigen Fachportal nachgesehen. Warum ist das weit hergeholt?

Marc2marc wrote:

Dass Gegenstände verkauft werden, obwohl noch Eigentumsvorbehalte  bestehen ist sogar die Regel. Großhändler beliefern meist Einzelhändler mit dem Vorbehalt.

Der Unterschied ist jedoch, dass die Vorwerk mit der TM5 Weiterverkäuferin keinen Händlervertrag hat.

Warum sollte es also keine Unterschlagung sein, wenn ein Endkunde ein Gerät weiterverkauft, das ihm gar nicht gehört? Der TM5 wurde über ebay verkauft und Vorwerk hat für das Gerät nie das Geld erhalten. Das Zitat aus dem Rechtsanwalts-Portal hatte ich bereits in meinem Posting  genannt, aber ich wiederhole es gern: "Veräußerung einer fremden Sache unter Anmaßung einer Eigentümerposition."


Wie wäre es, wenn ihr hier einen Cut macht und besser die Betreffende sich richtigen juristischen Rat holen lasst. Ihr helft ihr mit dem Tante Google Kram nicht wirklich.

Vorwerk wird sich schon melden, bis dahin würde ich denThermomix wie mein Eigentum behandeln. Genauso wie ich mir auf dem schnellsten Weg juristischen Rat holen würde - das Lehrgeld würde ich auf jeden Fall zahlen


Hallo Heinz,

Es ist für die Threaderöffnerin ohne Bedeutung, ob der Verkäufer eine Unterschlagung begangen hat oder nicht. Was ich vor allem sagen wollte, es ist nicht unüblich,  Gegenstände mit Eigentumsvorbehalt weiter zu verkaufen. Können wir uns darauf einigen?

Gruss

 


Marc2marc wrote:

Es ist für die Threaderöffnerin ohne Bedeutung, ob der Verkäufer eine Unterschlagung begangen hat oder nicht.

Ich hatte ja bereits erwähnt, dass ich kein Jurist bin, aber es ist allgemein bekannt, dass man an Hehlerware kein Eigentum erwerben kann. Wenn das auch für unterschlagene Ware gelten sollte, wäre es schon von Bedeutung, ob es sich um eine Unterschlagung handelt. eBay-Kleinanzeigen warnt sicherlich nicht ohne Grund "Zahlen Sie niemals per Western Union, PaySafe, MoneyGram oder Bargeld" http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

Im Übrigen schließe ich mich natürlich den Empfehlungen in diesem Thread an, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Solche Hilfe vermitteln z.B. die genannten Rechtsanwaltsforen.

 


Was man hier so alles an juristischen Weisheiten liest... 

932BGB is ja ganz schön und gut, aber wenn man sich die Mühe macht und drei Paragraphen weiter liest, steht folgendes. Ich zitiere 935BGB Satz 1:

§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

Insbesondere der letzte Satz sollte die Lage ziemlich gut erfasst haben. 

Viele Grüße  


Verstehe ich nicht - inwieweit ist denn dem Besitzer die Sache abhanden gekommen? Wann gilt eine Sache als abhanden gekommen und welche Kriterien müssen dazu erfüllt sein? Mir scheint es eher am Sachverhalt vorbei zu gehen, aber ich gebe gerne zu, das ich mich genausogut irren kann.

LG


Wer eine Norm zitiert, muss auch die Tatbestandsmerkmale subsumieren...

Aber vielleicht werden wir noch darüber aufgeklärt, warum der Ebay Verkäuferin der TM abhanden gekommen sein soll.

 Mein Script zum Schuldrecht behauptet hartnäckig, gutgläubiger Erwerb tmrc_emoticons.wink


Ehe man sich hier die Köpfe heißredet, könntest Du uns - Tanja - vielleicht über den Stand der Dinge informieren, wenn Du magst....


Der Eigentümer ist nicht die eBay Verkäuferin ...


Du schriebst, Satz 2 komme zum Tragen. Dazu muss der Besitzerin die Sache abhanden gekommen sein.

Besitzer war die Ebay Verkäuferin.


Tanja, gibt's bei dir was Neues?

 

ConnyUndEde wrote:

Was man hier so alles an juristischen Weisheiten liest... 

932BGB is ja ganz schön und gut, aber wenn man sich die Mühe macht und drei Paragraphen weiter liest, steht folgendes. Ich zitiere 935BGB Satz 1:

§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

Insbesondere der letzte Satz sollte die Lage ziemlich gut erfasst haben. 

Viele Grüße  

 

Woher bist du dir da so sicher? Bist du Juristin?

Wenn nicht, wäre ich mit solchen Aussagen sehr vorsichtig.

Weiterlesen mag zwar sinnvoll sein, aber man muss die Sachen auch richtig lesen können, und damit meine ich nicht das allgemeine Verständnis der Wörter, sondern deren juristische Bedeutung. Sprich um den letzten Satz zu verstehen muss man wissen wer Besitz hat, was mittelbarer und unmittelbarer Besitz ist und wann ein abhandenkommen anzunehmen ist.


Entschuldigt bitte, war ein paar Tage unpässlich 

habe zwischenzeitlich einen Anwalt kontaktiert, und der sagte, dass der TM nun mir gehöre. 

Gutgläubiger Erwerb

auch VW hat mir mittlerweile mitgeteilt, dass Sie glauben, dass ich gutgläubig gekauft habe

eigentlich müsste ich jetzt einen Wandel bei der Verkäuferin beantragen, Geld zurück und TM, aber vin der bekomme ich bestimmt kein Geld

also: Kochen was das Zeug hält und über den Thermi freuen


Tanja3006 wrote:

Entschuldigt bitte, war ein paar Tage unpässlich 

habe zwischenzeitlich einen Anwalt kontaktiert, und der sagte, dass der TM nun mir gehöre. 

Gutgläubiger Erwerb

auch VW hat mir mittlerweile mitgeteilt, dass Sie glauben, dass ich gutgläubig gekauft habe

eigentlich müsste ich jetzt einen Wandel bei der Verkäuferin beantragen, Geld zurück und TM, aber vin der bekomme ich bestimmt kein Geld

also: Kochen was das Zeug hält und über den Thermi freuen

Freut mich für Dich.

Hat sich Vorwerk noch zur Gewährleistung geäußert?


Hallo Tanja,

super, dass die Angelegenheit für dich gut ausgegangen ist .

Jetzt kannst du dich ja mal richtig über den Thermi freuen und voller Elan und mit gutem Gefühl die vielen tollen Rezepte ausprobieren.

Ich freue mich für dich. Darauf erst mal ein Likörchen  


Danke,

zur Gewährleistung hat VW sich nicht geäußert, darum kümmere ich mich aber nur, wenn der Thermi tatsächlich innerhalb der 2 Jahren kaputt geht, und das tut er doch nicht tmrc_emoticons.bigsmile

danke fürs Daumen drücken


Hallo Tanja,

das hört sich doch alles gut an - freut mich für dich! Dann kannst du deinen TM ja jetzt ohne schlechtes Gewissen richtig genießen  tmrc_emoticons.smile! Viel Freude damit  tmrc_emoticons.cooking_7 !

 


Fein fein - freut mich für dich und es zeigt das freewind und ich von Anfang an richtig getippt hatten tmrc_emoticons.smile. Ende gut alles gut.

LG


Tanja3006 wrote:

habe zwischenzeitlich einen Anwalt kontaktiert, und der sagte, dass der TM nun mir gehöre.

Dann ist es ja nochmal gut gegangen. Die Erleichterng ist sicherlich groß.

Die Erstbesitzerin machte sich also gar nicht strafbar, als sie ohne Zustimmung des Eigentümers ein Gerät verkaufte, das ihr nicht gehörte. Vorwerk hat weder das Geld bekommen noch den TM5 zurück. Aber sie haben ja eine Rechtsabteilung, um die Forderung gegenüber der Erstkäuferin zivilrechtlich durchzusetzen.


Heinz_ wrote:
Tanja3006 wrote:

habe zwischenzeitlich einen Anwalt kontaktiert, und der sagte, dass der TM nun mir gehöre.

Dann ist es ja nochmal gut gegangen. Die Erleichterng ist sicherlich groß.

Die Erstbesitzerin machte sich also gar nicht strafbar, als sie ohne Zustimmung des Eigentümers ein Gerät verkaufte, das ihr nicht gehörte. Vorwerk hat weder das Geld bekommen noch den TM5 zurück. Aber sie haben ja eine Rechtsabteilung, um die Forderung gegenüber der Erstkäuferin zivilrechtlich durchzusetzen.

Die Vorbesitzerin macht sich insofern strafbar, dass sie den Vertrag mit VV nicht erfüllt. Das ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit von VV.

 


prima Tanja, dass du nun Gewissheit hast!

 

Liza1691 wrote:
Heinz_ wrote:
Tanja3006 wrote:

habe zwischenzeitlich einen Anwalt kontaktiert, und der sagte, dass der TM nun mir gehöre.

Dann ist es ja nochmal gut gegangen. Die Erleichterng ist sicherlich groß.

Die Erstbesitzerin machte sich also gar nicht strafbar, als sie ohne Zustimmung des Eigentümers ein Gerät verkaufte, das ihr nicht gehörte. Vorwerk hat weder das Geld bekommen noch den TM5 zurück. Aber sie haben ja eine Rechtsabteilung, um die Forderung gegenüber der Erstkäuferin zivilrechtlich durchzusetzen.

Die Vorbesitzerin macht sich insofern strafbar, dass sie den Vertrag mit VV nicht erfüllt. Das ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit von VV.

 

Im Zivilrecht kann man sich nicht strafbar machen, der Teil gehört ins Strafrecht tmrc_emoticons.wink

ob indes zivilrechtliche HandLungen auch Straftatbestände erfüllen können ist eine andere Frage.

 

tanjas gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten sagt erstmal gar nichts darüber aus, ob sich die Verkäuferin strafbar gemacht hat. Zivilrechtlich muss VW halt gucken, wie sie ihre Forderung durchsetzen und ob sie strafrechtliche Schritte einleiten wollen. Aber auch das ist unabhängig voneinander. 

 

 


Stimmt, aber eins folgt dem anderen bzw. kann parallel laufen. So ist das in unserem Rechtsstaat. ... Und dann musst du noch gewinnen! tmrc_emoticons.lol


Hallo,

hab euch per Zufall gefunden. Nachdem ich von euren Erfahrungen gelesen habe, wundert es mich nun nicht mehr, dass sich kaum jemand auf meine Anzeige bei ebay-Kleinanzeigen hin meldet. Habe dort meinen TM 31 angeboten.

Ich hoffe, dass diesen Gangstern das Handwerk gelegt werden kann.


Hallo Syde2406.

Jetzt muß ich mich doch mal zu Wort melden. Ich habe jetzt die ganze Zeit diesen Tread verfolgt. Ich muß mal die ganzen Ebay-Verkäufer verteidigen. Ich habe insgesamt schon 3 TM,s bei Ebay für mich und meine erwachsenen Kinder gekauft. Alle waren über Jahre perfekt und ich kann nur gutes berichten. Auserdem habe ich auch schon selbst 2 TM,s verkauft und ich denke, dass sich die Käufer auch nicht über mich beschweren können. Es gibt natürlich überall schwarze Schafe nicht nur bei Ebay.

Also Syde2406, probier es ruhig weiter deinem tinymce_custom_buttons.locked"tinymce_custom_buttons.locked" zu verkaufen. Hoffentlich hast du bald Glück. Ich denke es liegt nur daran, dass momentan einfach zu viele ihren TM 31 verkaufen wollen. Da ist seit einem halben Jahr eine richtige Schwemme. Ich habe meinen TM 5 im November schon erhalten und hatte deshalb Glück mit meinem Verkauf.

MfG

Manu

 


Normalerweise habe ich auch nur gute Erfahrungen mit EBay gemacht und bin da seit 15 Jahren aktiv.

Schwarze Schafe gibt es überall und diesmal habe ich wohl eins erwischt.

ist aber ja, Gott sei dank, glimpflich ausgegangen 


Danke manu, ich versuche es weiter. Vielleicht stelle ich ihn im Herbst nochmal ein, vielleicht sucht ja der Weihnachtsmann dann Geschenke. tmrc_emoticons.smile


manu1304 wrote:

Ich muß mal die ganzen Ebay-Verkäufer verteidigen.

Nur zur Ergänzung, damit es keine Verwechslungen gibt: eBay Kleinanzeigen hat nichts mit der Auktionsplatform eBay zu tun. Das Problem bei eBay Kleinanzeigen ist die Anonymität der Anbieter, die es Betrügern relativ leicht macht.

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

eBay Kleinanzeigen bietet selbst kein Käuferschutzprogramm oder Treuhandservice an.

eBay Kleinanzeigen fragt keine persönlichen Daten ab, die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes.

Zahlen Sie niemals per Western Union, PaySafe, MoneyGram oder Bargeld im Briefumschlag.


Amy05 wrote:

Zivilrechtlich muss VW halt gucken, wie sie ihre Forderung durchsetzen und ob sie strafrechtliche Schritte einleiten wollen. Aber auch das ist unabhängig voneinander.

Neugierige Frage eines juristischen Laien: wenn man gutgläubig ein gestohlenes Gerät kauft, ist man dann der neue Eigentümer oder muss man das Gerät dem ursprünglichen Eigentümer zurück geben? Wiegt also das Zivilrecht oder das Strafrecht höher? (ich weiß, beim TM5 lag der Fall anders, denn das Gerät war ja kein Diebesgut)


Heinz_ wrote:
Amy05 wrote:

Zivilrechtlich muss VW halt gucken, wie sie ihre Forderung durchsetzen und ob sie strafrechtliche Schritte einleiten wollen. Aber auch das ist unabhängig voneinander.

Neugierige Frage eines juristischen Laien: wenn man gutgläubig ein gestohlenes Gerät kauft, ist man dann der neue Eigentümer oder muss man das Gerät dem ursprünglichen Eigentümer zurück geben? Wiegt also das Zivilrecht oder das Strafrecht höher? (ich weiß, beim TM5 lag der Fall anders, denn das Gerät war ja kein Diebesgut)

 

Das hat ncihts mit höher wiegen oder nicht zu tun. Strafrechtlich kann nur das Unrecht bestraft werden, wenn strafrechtliche Straftatbestände verwirklicht wurden und dies rechtswidrig und schuldhaft geschehen ist.

Herausgabeansprüche sind stets auf zivilrechtlicher Ebene zu beurteilen.

Nach § 935 BGB können gestohlene Sachen nicht gutgläubig erworben werden.

Also der Eigentümer, der seine Sache freiwillig an jemanden übergibt, ist schlechter geschützt, als derjenige, dem die Sache gestohlen wurde oder dem sie sonstwie abhanden gekommen ist. So zumindest die rechtliche Wertung.


Da das Gerät bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum Vorwerks bleibt, gehört er dir erst, wenn das Gerät bei Vorwerk vollständig bezahlt ist. Wenn die herausbekommen, WO das Gerät ist, können die sich das bei dir holen und verwerten. Dein "Vertrag" mit dem Verkäufer ist hinfällig und es bleibt dir natürlich der Rechtsweg gegen diesen Verkäufer offen.


AIexander wrote:

Da das Gerät bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum Vorwerks bleibt, gehört er dir erst, wenn das Gerät bei Vorwerk vollständig bezahlt ist. Wenn die herausbekommen, WO das Gerät ist, können die sich das bei dir holen und verwerten. Dein "Vertrag" mit dem Verkäufer ist hinfällig und es bleibt dir natürlich der Rechtsweg gegen diesen Verkäufer offen.

Hallo Alexander, lies dir bitte den ganzen Thread durch. Deine Aussage ist falsch. Zudem weiß Vorwerk wo das Gerät ist. Hier nochmal der Hinweis, lies bitte den ganzen Thread durch und wenn du lustig bist noch die § zum gutgläubigen Erwerb. 

 

 


Habe meinen 31 nun über ebayKleinanzeigen erfolgreich verkauft. tmrc_emoticons.lol , die Interessentin wohnt 20 km von hier entfernt und hat bar bezahlt.