Oh man natürlich...Eigentumsvorbehalt. Daran habe ich ÜBERHAUPT nicht gedacht :-O
Drücke die Daumen das Vorwerk sich mit Glück milde zeigt.
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Hallo,
ich bin echt traurig was dir passiert ist und vor allem wie andere Forenmitglieder auf so etwas reagieren....
ich drück dir ganz fest die Daumen und wünsch dir alles Gute....
Übrigens ich hab auch schon TR's über Internet kennengelernt und da uch eingekauft....
Aus meinem BWL -Kursen weiss ich nur noch....dass es für dich nicht ganz so einfach ist........
Rechtmässig kaufen kann man nur, was dem Vorbesitzer gehört...er Eigentum hat!
Besitz ist nicht gleich mit Eigentum gleichzusetzen...
Deine Verkäuferin war 'nur'Besitzerin und nicht Eigentümerin der Ware. Eigentümerin wäre sie mit der vollständigen Bezahlung geworden, vorher nicht. Daher konnte sie dir mit dem Verkauf nicht Eigentum an der Sache verschaffen... Jetzt ist hier auch Fa. Vorwerk gefragt, wie sie hier verfahren wird. Du hast im gutem Glauben gehandelt.
Ganz ehrlich ich würde bei der Verkäuferin vorbeigehen und notfalls auch zur Polizei gehen. Da die Verkäuferin Ware verkauft hat, ohne Eigentümerin zu sein. Also solange sie den TM nicht bezahlt hat - gestohlene Ware weiterverkauft hat. - Also Umgangssprachlich Hehlerware. Du wiederum hast die Ware im guten Glauben erworben. Schützt aber nicht unbedingt vor herausgabe der Ware.
Wenn die Verkäuferin bezahlt, bist du auf jeden Fall aus der Sache raus. Sonst bitte zur Polizei.
Sorry - dass ich keine bessere Kenntnisse habe.
Falls du noch mehr wissen willst meld dich bitte. Ideal wäre es, wenn du eine rechtschutzversicherung hättest.
Ich glaube ich würde mir Mann/Freund (Zeuge!!!) schnappen und der VErkäuferin einen Besuch abstatten und die Rede auf die Polizei bringen und sehen, ob sie doch noch die Rechnung bei Fa. Vorwerk bezahlt.