Forum Zweite Hand - registration trotzdem möglich?



9 Antworten | Letzter Beitrag

Hallo Heimi,

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Ist dein Cook-Key® also noch auf den ursprünglichen Käufer registriert oder wurde er bereits deaktiviert? Das wird aus deinem Text nicht ganz klar.

Sobald der Käufer die Deaktivierung beantragt, bekommt er auch Bescheid, was nach erfolgter Deaktivierung passiert.

Nach bereits erfolgter Deaktivierung kann nachträglich kein Restabo mehr übertragen werden.
Du kannst dann aber davon ausgehen, dass in deinem Fall die Dauer der Nutzung durch den Vorbesitzer dazu geführt hat, dass kein Restabo übertragen worden ist.

Bitte hab Verständnis dafür, dass wir dir hier keine weiteren internen Informationen weitergeben werden.

Bitte beachte, dass die Mitarbeiter die Dauer nicht anhand des Kaufdatums einsehen können.
Das Kaufdatum spielt dabei keine Rolle, sondern die Zeit der Nutzung des Abos. Also der Zeitpunkt, ab dem der Cook-Key® im Profil aktiviert worden ist. Ab dann läuft die Zeit.

Gerne kannst du uns die Cook-Key ID und deine bei Cookidoo® hinterlegte E-Mail-Adresse in einer privaten Nachricht senden, dann können wir einsehen, ob der Cook-Key bereits deaktiviert worden ist.

Freundliche Grüße

Denise

Vorwerk Moderationsteam


Hallo an das Moderationsteam,
danke für die schnelle Antwort.

Erstmal macht mir Ihre Erläuterung Hoffnung, denn mein 2.-Hand-Gerät ist erst gut 2 Monate alt und kann folglich noch nicht lange angemeldet worden sein.
Leider schreiben sie nicht genauer, welche Nutzungsdauer des Vorbesitzers die Weiternutzung des Abos ermöglicht und wie ich mich jetzt verhalten könnte. Ist es förderlich, wenn die Nutzungsdauer gering oder eher hoch war? Ich nehme an, eine kurze Restlaufzeit ist von Nachteil, das wäre schlüssig.

Gibt es in den AGBs irgend einen Hinweis dazu, den ich nachlesen kann?

Und NEIN: Keine der beiden Mitarbeiterinnen, mit denen ich heute telefoniert habe, haben mich darauf hingewiesen, dass eine Nutzung unter gewissen Umständen möglich sein könnte. Ich wurde auch nach Einzelheiten wie Kaufdatum überhaupt nicht befragt, habe aber erwähnt, dass das Gerät erst im Mai vom Vorbesitzer gekauft worden war.

Zu meinem Fall:
Die Rechnung des Erstbesitzers ist auf 15.5.2018 datiert. Ich selbst habe meinen neuen Thermi inkl. Cook Key am 16.7. bei ihm gekauft. Der Verkäufer hat versprochen, umgehend die Abmeldung abzuschicken. Deshalb habe ich mich gleich bei Cookidoo angemeldet und mich um das gezeigte Abo-Enddatum nicht gekümmert. Da mein Registrierungsversuch jedoch bis gestern immer abgeschlagen wurde, habe ich heute früh bei Vorwerk angerufen. Ich wollte nur in Erfahrung bringen, wie lange so eine Freistellung dauern kann. Die Dame hat mir vorgeschlagen, den Key unkompliziert freizustellen, wenn ich ein Foto von der Keynr. an den Kundendienst sende. Sie hat mich nicht nach dem Kaufdatum gefragt, obwohl ich erwähnt habe, dass das Gerät erst 2 Monate alt ist. Innerhalb weniger Minuten nach meiner Mail (in der ich übrigens ungefragt das genaue Kaufdatum des Vorbesitzers angab) war der Key frei und ich konnte ihn anmelden. Anschließend wurde mir in einem Begrüßungsfenster angezeigt, dass mein Abo am 17.8. abläuft. Da ich dachte, es handele sich um einen Systemfehler, habe ich ein zweites Mal Vorwerk kontaktiert und eine andere Dame erreicht. Diese erklärte mir - ohne nach Einzelheiten zu fragen - es handele sich um einen weit verbreiteten Irrtum, dass ein Abo übertragbar sei - auch nicht nach Abmeldung des Vorbesitzers. Sie hat mich weder nach dem Kaufdatum des Vorbesitzers oder der Keynr. gefragt noch angedeutet, dass die Nutzungszeit des Vorbesitzers eine Rolle spielen könnte. Es sei grundsätzlich für den folgenden Besitzer nicht möglich, ein Abo weiterzuführen. Ich hätte wie jeder andere, der sich erstmals bei Cookidoo registriert, die Möglichkeit, ein 6-Wochen-Schnupperabo zu erhalten. Anschließend müsse ich dann selbst ein Abo kaufen.

Allerdings hatte ich mich ja in meiner Vorfreude kurz nach dem Kauf bereits auf Cookidoo registriert - am 18.7.2018. Ich habe mich zwar bisher ein bisschen dort umgesehen, wollte aber erst nach Freistellung des Cook Key richtig "loslegen". Diesen kann ich jetzt erst seit heute nutzen und fahre nächste Woche in Urlaub. Da bleibt nicht viel Zeit zum Schnuppern... Aw

Habe ich jetzt denn noch eine Möglichkeit, die vom Vorbesitzer verbliebenen Monate bis Mitte November zu nutzen? Wie soll ich vorgehen?

Der Kaufvertrag des Vorbesitzers ist am 15.5. datiert, das kann ich als Foto schicken. Er hatte damals das Family-Plus-Paket gekauft. Da war der Cook Key dabei und ich nehme an, damit auch das zugehörige 6-Monats-Probeabo. Somit gehen mir über 4 Monate verloren - vorausgesetzt, der Vorbesitzer hatte den Cook Key gleich am Kauftag aktiviert. Vorher geht es ja nicht, eher später. Ob er inzwischen den Cook Key abgemeldet hat, weiß ich nicht.

Lassen sich meine Ausführungen nachvollziehen?
Sind das Voraussetzungen, die eine Übernahme des Restabos möglich machen können?

Mit freundlichen Grüßen,
Heimi14


Hallo Heimi14,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Den Beitrag der Kollegin hier in der Rezeptwelt fanden wir eigentlich nicht missverständlich.
Abo und Cook-Key® sind zwei verschiedene Sachen. Der Cook-Key® lässt sich natürlich nach erfolgter Deaktivierung in einem anderen Profil erneut nutzen.

Je nachdem wie lange aber das Abo bereits genutzt worden ist, kann dieses nach erfolgter Deaktivierung und erneuter Registrierung nicht weiter genutzt werden. Entscheidend ist also, wie lange der Vorbesitzer das Abo bereits genutzt hat.

Darauf weisen die Kollegen von Cookidoo® aber in jedem Fall direkt vor Deaktivierung des Cook-Key® hin.

Wir hoffen, dass wir dir weiterhelfen konnten.

Freundliche Grüße

Denise

Vorwerk Moderationsteam


Hallo an Melanie vom Vorwerk-Moderationsteam!
(und Achtung an alle, die sich einen gebrauchten Cook Key mit Restabo kaufen wollen)

bitte klären Sie mich auf - ich fand Ihre obige Auskunft im Grunde verständlich, eindeutig und logisch, aber offenbar ist sie irreführend. Es hätte zusätzlich erwähnt werden müssen, dass trotz einer Ummeldung das Restabo NICHT ÜBERTRAGEN werden kann.

Ich habe mir einen 6 Wochen alten TM5 inkl. Cook Key gekauft, denn auf Grund dieses Threads, den ich vorher gelesen hatte, war ich der Meinung, die 4,5 Monate Restlaufzeit des halbjährigen Probeabos weiter verwenden zu können. So hat auch der Verkäufer argumentiert.
Die Abmeldung des Vorbesitzers und Neuregistrierung des Keys hat inzwischen stattgefunden, aber eine Vorwerk-Mitarbeiterin von Cookidoo erklärte mir nun telefonisch folgendes: Auch wenn der Vorbesitzer sein Abo abgemeldet hat, verbliebe das Restabo stets beim Erstabonennten. Ich erhalte also nur ein 30-Tage-Schnupperabo - wie jeder, der sich auf Cookidoo erstmals registriert.

WENN DAS SO IST, HÄTTEN SIE IN IHRER OBIGEN BERATUNG DARAUF HINWEISEN MÜSSEN !!!
Die Fragestellerin hat vielleicht sogar einen Cook Key gekauft, der noch ein erhebliches Restabo hatte und andere kaufen daraufhin evtl. wie ich einen mit Restabo im Glauben, dieses habe einen Wert für sie!
Bitte nehmen Sie dazu Stellung.

Und ganz abgesehen von Ihrem irreführenden Threadbeitrag:
Sollte es tatsächlich so sein, dass ein Restabo nicht übernommen werden kann, finde ich es einen Schlag ins Gesicht aller Thermifreunde: Für einen VERKÄUFER (in meinem Fall verkaufte er aus unerwarteter finanzieller Not) wertet es den Marktwert ab, wenn das bekannt wird. Und für einen KÄUFER wirft es einen unseriösen Eindruck auf die Firma, die doch durch die Übernahme gar keinen Verlust hätte - das Abo wurde ja bereits einmal BEZAHLT und es soll jetzt für den gleichen Zeitraum nochmals abkassiert werden? Hat das die Firma Vorwerk wirklich nötig?

Ich jedenfalls (seit dem Erscheinen des TM21 vor über 20 Jahren begeisterte Thermikocherin, die viel Werbung gemacht hat und sonst immer ein neues Gerät gekauft hatte) bin frustriert und fühle mich betrogen von diesen Machenschaften.

Enttäuschte Grüße aus dem Odenwald


Hallo Tricha,

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Die Erstbesitzerin muss sich mit der bei Cookidoo® hinterlegten E-Mail-Adresse an cookidoo@vorwerk.de wenden.

Wir wünschen dir viel Freude in der Rezeptwelt.

Freundliche Grüße

Denise

Vorwerk Moderationsteam


Vielen lieben Dank!
Ich werde das so weitergeben. Gibt es eine E-Mail Adresse an die wir/Sie uns/sich werden können/kann wegen der deaktivierung?
Die Erstberitzerin ist auch Deutsche und hat mir diese Webseite für Rezepte empfolen.

Tricha


Hallo Trichsmd,

Wenn der von dir privat erworbene Cook-Key® noch auf den ursprünglichen Käufer registriert ist, muss sich der ursprüngliche Käufer bei Cookidoo melden und die Deaktivierung beantragen.

Erst nach erfolgter Deaktivierung kannst du den Cook-Key® dann in deinem Konto aktivieren und damit arbeiten.

Liebe Grüße

Melanie

Vorwerk Moderationsteam


Hallo zusammen,

ich habe heute meinem TM5 aus zweiter Hand bekommen und habe versucht diesen online zu registrieren was nicht ging- wegen schon einmal registiert.
Gibt es eine möglichkeit diese erste online registration umzumelden? Ich würde auch gern den Cook Key nutzen. Kann mich jemand aufklären wie das ablaufen kann/muss?

Vielen Dank und viele Grüße aus dem sonnigen Seattle - WA Bigsmile