Forum Übertragung der Gewährleistung beim TM 6


Bearbeitet von: Vorwerk Moderat... an 14.06.2019 - 09:55

14 Antworten | Letzter Beitrag
DieSel29 schrieb:

Das ist richtig, hatte ich so auch nicht gemeint. Aber eine Antwort auf meine Frage ist offen: wie verhält es sich in so einem Fall mit der Übertragung der Gewährleistung? Ist das möglich oder bei Vorfühgeräten, die privat weiterverkauft werden ausgeschlossen?

Letztlich ist die Vorlage der Original-Rechnung entscheidend.

Vorwerk Moderationsteam


Das ist richtig, hatte ich so auch nicht gemeint. Aber eine Antwort auf meine Frage ist offen: wie verhält es sich in so einem Fall mit der Übertragung der Gewährleistung? Ist das möglich oder bei Vorfühgeräten, die privat weiterverkauft werden ausgeschlossen?


DieSel29 schrieb:

Es werden auf diversen Gebrauchtbörsen solche Geräte angeboten.

Hallo DieSel29,

danke für die Rückmeldung.

Dann ist es aber ein privater Kauf und nichts, das offiziell über Vorwerk geht.

Freundliche Grüße

Chris

Vorwerk Moderationsteam


Es werden auf diversen Gebrauchtbörsen solche Geräte angeboten.


DieSel29 schrieb:

Hallo,

wie verhält sich das mit den sogenannten Vorführgeräten? Wenn diese zum Kauf angeboten werden, ist da eine Übertragung der Gewährleistung auch gegeben? Hatte mal irgendwo gelesen, dass da möglicherweise unterschieden wird, da diese Geräte - zumindest ursächlich - für den gewerblichen Einsatz gedacht sind. Gibt es überhaupt eine Rechnung bei diesen Geräten, die man vom Erstbesitzer übernehmen könnte?

Hallo DieSel29,

wir können nicht ganz nachvollziehen, was du meinst? Bei Thermomix® werden keine "Vorführgeräte" angeboten. Oder beziehst du dich auf Kobold?

Freundliche Grüße

Chris

Vorwerk Moderationsteam


Hallo,

wie verhält sich das mit den sogenannten Vorführgeräten? Wenn diese zum Kauf angeboten werden, ist da eine Übertragung der Gewährleistung auch gegeben? Hatte mal irgendwo gelesen, dass da möglicherweise unterschieden wird, da diese Geräte - zumindest ursächlich - für den gewerblichen Einsatz gedacht sind. Gibt es überhaupt eine Rechnung bei diesen Geräten, die man vom Erstbesitzer übernehmen könnte?


luisagmeinwieser-90 schrieb:

Guten Abend,

ist die Garantie auf einen anderen Käufer übertragbar ?

Hallo luisagmeinwieser-90,

zum Geltendmachen der Gewährleistungsansprüche, muss die Original-Rechnung vorgelegt werden.

Freundliche Grüße

Chris

Vorwerk Moderationsteam


Guten Abend,

ist die Garantie auf einen anderen Käufer übertragbar ?


Hallo Angie900,

der Thermomix wird zu der von dir im Bestellschein angegebenen Adresse gesendet. Die Rechnung muss nach Erhalt der Ware beglichen werden.

Liebe Grüße,

Michaela

Vorwerk Moderationsteam


Hey Leute, wenn ich den Thermomix durch eine Representantin bestelle, wird der Tm zu mir oder zu ihr geschickt? Und wann überweist man das Geld bei 10 Wochen Lieferzeit? Vor oder nach Eingang der Ware?


Hallo Fritzy999,

wir können dir mitteilen, dass bei Thermomix® Deutschland jeder Kunde einen Gewährleistungsanspruch hat, der die Originalrechnung zum Thermomix® vorlegen kann – unabhängig davon, ob Erst- oder Zweitbesitzer. Dabei gilt der gesetzliche Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Eine Rechnungsumschrift auf Dritte ist für einen Gewährleistungsanspruch nicht notwendig. Wichtig für uns ist, dass man die Originalrechnung zum Thermomix® vorlegen kann.

Viele Grüße

Melanie

Vorwerk Moderationsteam


Hallo, Ihr lieben TM 6- Benützer und Berater,

ich habe eine Frage:

ich habe die Möglichkeit, einen TM 6 von Privat zu kaufen!

Wie schaut es da mit der Gewährleistung aus? Wird sie an mich übertragen, wenn ich die Originalrechnung habe?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße

F. Hofmann


Hallo, Ihr lieben TM- Benützer,

ich habe eine Frage:
wie schaut es aus, wenn ich einen TM 6 von privat kaufe! Wird da die Gewährleistung übertragen?

Ich freue mich über Eure Antworten!

Liebe Grüße