Das ist richtig, hatte ich so auch nicht gemeint. Aber eine Antwort auf meine Frage ist offen: wie verhält es sich in so einem Fall mit der Übertragung der Gewährleistung? Ist das möglich oder bei Vorfühgeräten, die privat weiterverkauft werden ausgeschlossen?
Letztlich ist die Vorlage der Original-Rechnung entscheidend.