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Forum Wer ist immer noch verärgert über Vorwerk? Wir möchten Eure Geschichten lesen

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So wie das verstanden habe. Hat mein über ebay keine Garantie.

Vorwerk leistet die Gewährleistung nur mit dem Vertragspartner ( VW + Käufer), nicht aber an einen dritten.

Ich kann nur den Kopf schütteln wie locker das Geld sitzt, um sich nur nicht auf eine Wartezeit ein zulassen.

Wenn ich ein bestimmtes Automodel kaufen möchte habe ich auch eine Wartezeit.

Manche stellen sich an als wenn die Welt untergeht. Und ab der TM Bestellung nicht mehr gekocht werden kann.

Klar ist es ärgerlich wenn was zugesagt wurde und es wird nicht eingehalten. Aber man muss immer noch auf dem Teppich bleiben. Mehr als arbeiten könnten die Leute nicht und unter dem Druck den sie arbeiten müssen tun mir die Leute leid.

 


Hallo,  Mein ed war 28.11 die sich gerade in der Auslieferung befinden sollen. Lese einige mit 01.12. Die ihre sendungsnummer erhalten haben hier oder auch bei Facebook... Chronologisch sieht anders aus. Ich habe noch gar nichts. Habe drei mal bei der Hotline angerufen und drei verschiedene Aussagen! Kann mir jetzt eine aussuchen. Ärgerlich... Und sauer bin ich auch schon, dazu habe ich eine tr die sich auch nicht rührt. Service gerade nicht groß geschrieben... Allen die einen haben Glückwunsch... 


Hallo zusammen,

 

es ist richtig, dass die Gewährleistung des Thermomix® TM5 bei einem Privatkauf, z.B. über ebay, nicht auf den neuen Besitzer übertragen werden kann. Gewährleistungsanspruch hat nur der ursprüngliche Käufer, der der Vertragspartner von Vorwerk ist.

 

Freundliche Grüße von Ihrem


Bellaitalia31 wrote:

Hallo,  Mein ed war 28.11 die sich gerade in der Auslieferung befinden sollen. Lese einige mit 01.12. Die ihre sendungsnummer erhalten haben hier oder auch bei Facebook... Chronologisch sieht anders aus. Ich habe noch gar nichts. Habe drei mal bei der Hotline angerufen und drei verschiedene Aussagen! Kann mir jetzt eine aussuchen. Ärgerlich... Und sauer bin ich auch schon, dazu habe ich eine tr die sich auch nicht rührt. Service gerade nicht groß geschrieben... Allen die einen haben Glückwunsch... 

Hallo Bellaitalia31,

 

nicht alle Geräte eines Erfassungszeitraumes können zum gleichen Zeitpunkt das Werk verlassen. Gerne fragen wir aber für Sie beim Kundenservice nach und haben daher bereits auf Ihre private Nachricht geantwortet.

 

Freundliche Grüße von Ihrem


EmMikocht wrote:

So wie das verstanden habe. Hat mein über ebay keine Garantie.

Vorwerk leistet die Gewährleistung nur mit dem Vertragspartner ( VW + Käufer), nicht aber an einen dritten.

Ich kann nur den Kopf schütteln wie locker das Geld sitzt, um sich nur nicht auf eine Wartezeit ein zulassen.

Wenn ich ein bestimmtes Automodel kaufen möchte habe ich auch eine Wartezeit.

Manche stellen sich an als wenn die Welt untergeht. Und ab der TM Bestellung nicht mehr gekocht werden kann.

Klar ist es ärgerlich wenn was zugesagt wurde und es wird nicht eingehalten. Aber man muss immer noch auf dem Teppich bleiben. Mehr als arbeiten könnten die Leute nicht und unter dem Druck den sie arbeiten müssen tun mir die Leute leid.

 

 

 

ich bin absolut deiner Meinung! wie andere sich so aufführen, ist direkt peinlich zu lesen. Ich frage mich wie haben die ganzen User vorher gekocht?! Ich bin mittlerweile seit Ende Dezember ohne meinen TM31, sollte meinen neuen Ende Februar bekommen, rechne aber von Haus aus schon später damit.  Und Hallo ich kann auch noch kochen, ist bis jetzt keiner verhungert!!! Für meine kleine Tochter bereite ich ihre Breie herkömmlich zu und das geht genauso! Also stellt euch nicht so an. 


Thermomix Moderationsteam wrote:

Hallo zusammen,

 

es ist richtig, dass die Gewährleistung des Thermomix® TM5 bei einem Privatkauf, z.B. über ebay, nicht auf den neuen Besitzer übertragen werden kann. Gewährleistungsanspruch hat nur der ursprüngliche Käufer, der der Vertragspartner von Vorwerk ist.

 

Freundliche Grüße von Ihrem

Mit anderen Worten: Ich kann bei Vorwerk nur für mich einen Thermomix kaufen, aber diesen nicht an z.B. meine Mutter zum Geburtstag verschenken, da dann keine Gewährleistung mehr besteht? Das halte ich rechtlich für arg bedenklich wenn nicht sogar für sittenwidrig. Die Gewährleistung läuft für die gekaufte und gelieferte Ware! Bin ich froh, nicht bei Vorwerk gekauft zu haben !!!!


MissMapelsAssistentin wrote:
EmMikocht wrote:

So wie das verstanden habe. Hat mein über ebay keine Garantie.

Vorwerk leistet die Gewährleistung nur mit dem Vertragspartner ( VW + Käufer), nicht aber an einen dritten.

Ich kann nur den Kopf schütteln wie locker das Geld sitzt, um sich nur nicht auf eine Wartezeit ein zulassen.

Wenn ich ein bestimmtes Automodel kaufen möchte habe ich auch eine Wartezeit.

Manche stellen sich an als wenn die Welt untergeht. Und ab der TM Bestellung nicht mehr gekocht werden kann.

Klar ist es ärgerlich wenn was zugesagt wurde und es wird nicht eingehalten. Aber man muss immer noch auf dem Teppich bleiben. Mehr als arbeiten könnten die Leute nicht und unter dem Druck den sie arbeiten müssen tun mir die Leute leid.

 

 Also um eines mal klarzustellen: Bei mir sitzt das Geld auch nicht locker - ich verbitte mir solche Unterstellungen. Überhaupt - wer sagt denn, dass ich überhaupt den vollen Kaufpreis für den neuen TM5 bei Ebay bezahlen musste - es gab ihn nämlich auch weit vor Weihnachten zum Teil unter Neupreis!

 

ich bin absolut deiner Meinung! wie andere sich so aufführen, ist direkt peinlich zu lesen. Ich frage mich wie haben die ganzen User vorher gekocht?! Ich bin mittlerweile seit Ende Dezember ohne meinen TM31, sollte meinen neuen Ende Februar bekommen, rechne aber von Haus aus schon später damit.  Und Hallo ich kann auch noch kochen, ist bis jetzt keiner verhungert!!! Für meine kleine Tochter bereite ich ihre Breie herkömmlich zu und das geht genauso! Also stellt euch nicht so an. 


Das Thema hatten wir schon einmal hier.

Einfach mal Google bemühen "Abtretungsverbot, vorwerk, ntv, Gewährleistung, AGB"

 


77Schnulli77 wrote:
MissMapelsAssistentin wrote:
EmMikocht wrote:

So wie das verstanden habe. Hat mein über ebay keine Garantie.

Vorwerk leistet die Gewährleistung nur mit dem Vertragspartner ( VW + Käufer), nicht aber an einen dritten.

Ich kann nur den Kopf schütteln wie locker das Geld sitzt, um sich nur nicht auf eine Wartezeit ein zulassen.

Wenn ich ein bestimmtes Automodel kaufen möchte habe ich auch eine Wartezeit.

Manche stellen sich an als wenn die Welt untergeht. Und ab der TM Bestellung nicht mehr gekocht werden kann.

Klar ist es ärgerlich wenn was zugesagt wurde und es wird nicht eingehalten. Aber man muss immer noch auf dem Teppich bleiben. Mehr als arbeiten könnten die Leute nicht und unter dem Druck den sie arbeiten müssen tun mir die Leute leid.

 

 Also um eines mal klarzustellen: Bei mir sitzt das Geld auch nicht locker - ich verbitte mir solche Unterstellungen. Überhaupt - wer sagt denn, dass ich überhaupt den vollen Kaufpreis für den neuen TM5 bei Ebay bezahlen musste - es gab ihn nämlich auch weit vor Weihnachten zum Teil unter Neupreis!

 

ich bin absolut deiner Meinung! wie andere sich so aufführen, ist direkt peinlich zu lesen. Ich frage mich wie haben die ganzen User vorher gekocht?! Ich bin mittlerweile seit Ende Dezember ohne meinen TM31, sollte meinen neuen Ende Februar bekommen, rechne aber von Haus aus schon später damit.  Und Hallo ich kann auch noch kochen, ist bis jetzt keiner verhungert!!! Für meine kleine Tochter bereite ich ihre Breie herkömmlich zu und das geht genauso! Also stellt euch nicht so an. 

 

Ich habe nicht Dich persönlich damit gemeint, das bei Dir dasGeld locker sitzt. Sonder die Leutchen die bereit sind viel mehr dafür zuzahlen.

Wenn es für Dich so rüber kamm und Du Dich dadurch angegriffen fühlst. Möchte ich mich bei Dir herzlichts Entschuldigen. Das wollte ich nicht.


Also erstens...... Natürlich hat man eine Garantie auf den tm! Man muss ihn nur bei vorwerk umschreiben lassen und sich als Käufer eintragen! So hab ich das gemacht und es war kein Problem!!!! 

und zweitens..... Ich gehöre auch zu den Leuten die mehr gezahlt haben weil sie nicht so lange warten wollten! ABER das ist nicht dein Problem! Lass jeden sein Ding machen und Schimpf nicht über die Leute die es sich leisten können nur weil du es nicht kannst! 


EmMikocht wrote:
77Schnulli77 wrote:
MissMapelsAssistentin wrote:
EmMikocht wrote:

So wie das verstanden habe. Hat mein über ebay keine Garantie.

Vorwerk leistet die Gewährleistung nur mit dem Vertragspartner ( VW + Käufer), nicht aber an einen dritten.

Ich kann nur den Kopf schütteln wie locker das Geld sitzt, um sich nur nicht auf eine Wartezeit ein zulassen.

Wenn ich ein bestimmtes Automodel kaufen möchte habe ich auch eine Wartezeit.

Manche stellen sich an als wenn die Welt untergeht. Und ab der TM Bestellung nicht mehr gekocht werden kann.

Klar ist es ärgerlich wenn was zugesagt wurde und es wird nicht eingehalten. Aber man muss immer noch auf dem Teppich bleiben. Mehr als arbeiten könnten die Leute nicht und unter dem Druck den sie arbeiten müssen tun mir die Leute leid.

 

 Also um eines mal klarzustellen: Bei mir sitzt das Geld auch nicht locker - ich verbitte mir solche Unterstellungen. Überhaupt - wer sagt denn, dass ich überhaupt den vollen Kaufpreis für den neuen TM5 bei Ebay bezahlen musste - es gab ihn nämlich auch weit vor Weihnachten zum Teil unter Neupreis!

 

ich bin absolut deiner Meinung! wie andere sich so aufführen, ist direkt peinlich zu lesen. Ich frage mich wie haben die ganzen User vorher gekocht?! Ich bin mittlerweile seit Ende Dezember ohne meinen TM31, sollte meinen neuen Ende Februar bekommen, rechne aber von Haus aus schon später damit.  Und Hallo ich kann auch noch kochen, ist bis jetzt keiner verhungert!!! Für meine kleine Tochter bereite ich ihre Breie herkömmlich zu und das geht genauso! Also stellt euch nicht so an. 

 

Ich habe nicht Dich persönlich damit gemeint, das bei Dir dasGeld locker sitzt. Sonder die Leutchen die bereit sind viel mehr dafür zuzahlen.

Wenn es für Dich so rüber kamm und Du Dich dadurch angegriffen fühlst. Möchte ich mich bei Dir herzlichts Entschuldigen. Das wollte ich nicht.

 

Von mir ist nur der Teil, der dir Recht gibt. Lg

 


Nikita0087 wrote:

Also erstens...... Natürlich hat man eine Garantie auf den tm! Man muss ihn nur bei vorwerk umschreiben lassen und sich als Käufer eintragen! So hab ich das gemacht und es war kein Problem!!!! 

und zweitens..... Ich gehöre auch zu den Leuten die mehr gezahlt haben weil sie nicht so lange warten wollten! ABER das ist nicht dein Problem! Lass jeden sein Ding machen und Schimpf nicht über die Leute die es sich leisten können nur weil du es nicht kannst! 

Wenn ich den Kopf darüber schüttele, schüttel ich meinen Kopf darüber. Ob es irgend jemanden passt oder nicht. Wie du schon schreibst jeder macht sein Ding. Und das ist mein Ding.

Du unterstellst mir ich könnte mir den mehr Preis nicht leisten . Wer sagt Dir denn das ?

Ende der Durchsage ich werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußeren. 

Viel Spaß mit dem Thermi

 

 


Ich hätte eine Frage an das Moderationsteam! Sie haben geschrieben dass es nicht möglich ist die Gewährleistung zu übertragen! die Kollegen vom Service haben aber genau dieses gemacht! Also frag ich mich wer jetzt die Wahrheit sagt! 


 Guten Tag Nikita0087,

bitte schauen Sie doch mal unter folgendem Link http://thermomix.vorwerk.de/warnhinweis/. Hier finden Sie einige Antworten.Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Kundenservice. Bitte halten Sie bei einem Anruf Ihre Auftragsnummer bereit.

Viele Grüße


Interessant zu der Aussage von wegen keine Gewährleistung gegenüber einem 3. ist ein Beitrag im Forum beim TM 31.

Name des Threads ist: Garantie und Gewährleistung und dort den Beitrag #35 von FrancescoL

Demnach ist es wohl rechtlich nicht möglich dieses auszuschliessen.

 

Viele Grüße

chris21423


 Ich habe heute nochmal bei vorwerk angerufen und der Herr am Telefon hat zu mir gesagt dass ich keine garantie drauf habe. Damals hieß es dass es kein Problem ist und dass sie es gleich umschreibt! Dann hab ich das ganze meiner Vertreterin (oder wie man das jetzt nennt) geschrieben und da kam zurück: "und jetzt???" .... ich bin noch nie so verarscht worden wie von dieser firma! 


Und nun???

hast du ein sau teures Gerät ohne Garantie?


Ich hab zu dene gesagt dass sie sich was einfallen lassen müssen. Ich habe den ja nur im imternet gekauft habe weil die zu mir gesagt haben dass man den umschreiben kann! Was die Frau auch angeblich getan hat! Jetzt bin ich da mal gespannt was noch raus kommt! 

Ja und bei meinem Glück ist er in 7 Monaten kaputt  tmrc_emoticons.puzzled


Hallo Nikita0087,

könntest Du bitte nochmal schreiben, wer genau das Umschreiben übernommen hat? War das jemand von der Hotline oder Deine Repräsentantin? Irgendwie sitze ich vielleicht auf der Leitung - es ist einfach immer noch unklar: Für den TM31 gab es die Möglichkeit der Abtretung der Gewährleistung an einen Dritten - das wurde hier vom Mod.-Team so geschrieben. Wieso das für den TM5 nicht gilt, ist mir ein Rätsel. Wenn es allerdings in den AGBs so steht, hat man erstmal schlechte Karten - es sei denn, das ist juristisch nicht haltbar, also sittenwidrig - dann müßte man sich mit einem Rechtsanwalt zusammensetzen.....

Insgesamt habe ich aber selbst erlebt und auch mehrfach gehört, daß VW sich äußerst kulant zeigt, wenn es um Reparaturen oder Reklamationen geht - es sei denn, man hat es selbst verschuldet - ist ja klar.

Viele Grüße Kathrin


Also ich hab am 1.12 einen tm5 bei vorwerk bestellt. Irgendwann wurde mir die warterei zu doof und ich hab im Internet nach einem geschaut. Da hab ich mit meiner Repräsentantin gesprochen und die hat mir das mit der Garantie erzählt, daraufhin hab ich bei vorwerk auf der Hotline angerufen und die sagte mir dass es kein Problem sei den Tm umzuschreiben und hat es angeblich auch getan. hätte die zu mir gesagt dass es nicht geht hätte ich auf meinen gewartet!!!!

heut hab ich bei Vorwerk angerufen weil die vom Moderationsteam geschrieben hat dass sowas nicht möglich ist! Und der Herr den ich heute am Telefon hatte sagte mir dass das beim tm5 nicht möglich sei und dass in der Lieferadresse mein Name drin steht aber auf der Rechnung nicht. Also bin ich nicht die Besitzerin. 

Daraufhin in hab ich mit meiner Repräsentantin geschrieben und hab ihr die Situation geschildert. Als Antwort kam: und jetzt???

vw ist auch sehr kulant was Reparaturen angeht aber angeblich halt nur bei direkten Kunden 


Hallo Nikita - hab Dir eine PN geschickt tmrc_emoticons.smile

LG Kathrin


Hallo,

das kann doch alles nicht wahr sein! Wenn man einen Neuwagen kauft, der zwei Jahre Werksgarantie (Gewährleistung) hat und ich verkaufe den nach ein paar Wochen, dann erlöscht doch nicht die Garantie !!!

Wir sind hier immer noch in Deutschland und hier gilt deutsches Recht (auch für den TM, der in Frankreich produziert, aber in Deutschland vertrieben wird - siehe AGB).

Die Gewährleistung bezieht sich ja auf das Gerät (egal, wer gerade der Besitzer ist) und für das Gerät gibt es eine zweijährige Gewährleistung. Vorwerk würde also im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kläglich scheitern, nur weil Käufer und Besitzer nicht identisch sind.

So, das musste ich hier mal los werden!

 


Birnhorn wrote:

Hallo Nikita - hab Dir eine PN geschickt tmrc_emoticons.smile

LG Kathrin

Hallo,

wie kann ich denn hier eine PN versenden? Habe noch nichts entsprechendes gefunden und wäre für eine Aufklärung dankbar.

 


Einfach unter dem jeweiligen nicknamen auf ,,Nachricht senden'' gehen


Ja das ist immer relativ. Prinzipiell ist es schon so dass im ersten halben Jahr der Verkäufer in der beweispflicht  ist wenn was defekt ist. Danach müsste ich beweisen dass es schon vorher defekt war. Vorwerk verzichtet aber auf die beweispflicht nach 6 Monaten und ersetzen oder reparieren einfach. Das ist kulanzhalber. Dafür haben die halt den "Wunsch" dass der tm ausschließlich über die gekauft werden. Hier noch ein Beispiel: ich hab ein iPhone, das jetzt 1,5 Jahre alt ist. Es spinnt seit wochen und Apple will dass ich denen Beweise dass es ein Fehler am Produkt ist. Was ich natürlich nicht kann. Von daher ist vw wirklich kulant was das an geht. Bringt mir aber in meinem Fall nichts tmrc_emoticons.aw  rein rechtlich hätte vw die Möglichkeit es genau so zu machen wie Apple und dann würden wir noch doofer aus der Wäsche schauen wie ich es jetzt schon tue! Also ist es rechtlich folgendermaßen: ich habe natürlich einen Gewährleistungsanspruch. Wenn ich vw beweisen kann dass das ein Fehler am Produkt ist müssen die es reparieren. Kann ich das jedoch nicht ist das mein Problem. Da die kulanz  eine freiwillige Sache ist dürfen die auch entscheiden unter welchen Vorraussetzungen diese genehmigt wir! Also ganz schlechte Nachrichten für Internetkunden. 

Das mit der Garantie/Gewährleistung sei dahingestellt. Das schlimme an der Sache ist dass ich belogen wurde und aufgrund dessen ein Problem habe! 


77Schnulli77 wrote:

Hallo,

das kann doch alles nicht wahr sein! Wenn man einen Neuwagen kauft, der zwei Jahre Werksgarantie (Gewährleistung) hat und ich verkaufe den nach ein paar Wochen, dann erlöscht doch nicht die Garantie !!!

Wir sind hier immer noch in Deutschland und hier gilt deutsches Recht (auch für den TM, der in Frankreich produziert, aber in Deutschland vertrieben wird - siehe AGB).

Die Gewährleistung bezieht sich ja auf das Gerät (egal, wer gerade der Besitzer ist) und für das Gerät gibt es eine zweijährige Gewährleistung. Vorwerk würde also im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kläglich scheitern, nur weil Käufer und Besitzer nicht identisch sind.

So, das musste ich hier mal los werden!

 

Es ist wohl leider noch immer so das viele Garantie und Gewährleistung verwechseln. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da ist es den meisten wohl egal ob das Gerät, Auto oder was auch immer verkauft wurde.

Wenn Vorwerk hier aber sagt das die Gewährleistung nicht übertragen werden kann sind sie meines Wissens, und meiner Meinung nach, im Recht. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und ist Sache des VERKÄUFERS! Wenn ich also einen TM über Ebay und nicht direkt über Vorwerk beziehe ist Vorwerk aus der Sache raus. Dann ist der Ebayverkäufer in der Pflicht. Und die schließen die Gewährleistung meistens aus tmrc_emoticons.wink


Ja, aber das OLG Hamm hatte mal entschieden, dass die übertragung der Gewährleistungsrechte jedenfalls nicht durch AGB ausgeschlossen werden kann. Ob das auch bei dieser Vertriebsform gilt und ob die Ansicht vom BGH geteilt wird, ist -glaub ich- noch offen.

Und bei diesen Weiterverkäufen geht man davon aus, dass die Gewährleistungsrechte mit der Sache übertragen werden, sofern sich nicht aus den Umständen Gegenteiliges ergibt.

LG


mmhh...Also auf meinem Bestellschein ist kein AGB aufgeführt.

Woher könnte ich denn wissen was erlaubt oder nicht erlaubt ist?

Muss das AGB denn nicht dem Kunden ersichtlich sein?

Falls das AGB  fehlt ist es den Rechtens das der TM5 nicht übertragen werden kann?

Ich habe selbst noch kein AGB von VW gesehn (gelesen). Und ich weiß auch nicht wo ich das AGB hier finden kann.

Wo ist denn das Teil ?

 


Das stimmt ich habe auch meinen vertrag raus gesucht und habe nicht den kleinsten Hinweis darauf gefunden 


siehste somit konnest Du es nicht wissen.


Hab bisher auch nichts von vw gehört. Ich werde morgen mal anrufen und fragen ob sich in der Sache was getan hat! 


Hallöchen,

bei mir ist es ein Bestellschein, orange eingefärbt - auf der Rückseite stehen die Vertragsbedingungen.Unter Punkt 1.2 steht: Dem Käufer ist bekannt, das Vorwerk ausschließlich an Endverbraucher verkauft; es ist ihm nicht gestattet, die Ware gewerblich weiter zu veräußern.

 

Übrigens steht da auch: Der Käufer verzichtet darauf, dass ihm die Erklärung der Annahme dieser Bestellung durch Vorwerk zugeht. ----- Deshalb bekommt man keine Bestellbestätigung - dies nur, weil das hier immer wieder angefragt oder kritisiert wird.

Viele Grüße Kathrin

 


jeep das steht da .

Hätte ja sein können das es was bringt.


Ja aber gewerblich verkaufen heißt doch dass z.b. Der Müller die nicht in seinem Laden verkaufen darf! Wenn ich was privat Verkauf ist das doch kein gewerblicher verkauf! 


So sehe ich das auch - bin aber kein Jurist! Gibt es hier in der Community nicht einen Juristen/in, oder vielleicht einen Partner, der soetwas weiß??

LG Kathrin


Das wäre sehr praktisch um das Ganze ein für alle Mal zu klären