Hallo alle miteinander,
Steinbothe, herzlichen Glückwunsch und noch weiterhin einen schönen Geburtstag.
Marion, wenn die Küche Deiner Mutter gehört, dann empfehle ich Dir, den Schaden über ihre Hausratversicherung zu melden. Darüber besteht Versicherungsschutz bei Leitungswasserschäden (haben wir hier) zum NEUWERT. Also mit dem Betrag, der für die Neuanschaffung der beschädigten Schränke notwendig ist. Bei Schadenersatz durch den Verursacher (wenn von dem überhaupt was zu holen ist), hat sie gem. Rechtssprechung BGB nur Anspruch auf den Zeitwert. Dies würde auch eine Haftpflichtversicherung des Verursachers, sollte es sie geben, nur bezahlen müssen. Und sie müsste das Verschulden beweisen, hat den Ärger und bekommt keine Neuanschaffung bezahlt.
Daher ist Hausrat besser. Die holt sich das dann ggfs.. vom Verursacher wieder.
Liebe Grüße
Galala






