Marion, wenn die Küche Deiner Mutter gehört, dann empfehle ich Dir, den Schaden über ihre Hausratversicherung zu melden. Darüber besteht Versicherungsschutz bei Leitungswasserschäden (haben wir hier) zum NEUWERT. Also mit dem Betrag, der für die Neuanschaffung der beschädigten Schränke notwendig ist. Bei Schadenersatz durch den Verursacher (wenn von dem überhaupt was zu holen ist), hat sie gem. Rechtssprechung BGB nur Anspruch auf den Zeitwert. Dies würde auch eine Haftpflichtversicherung des Verursachers, sollte es sie geben, nur bezahlen müssen. Und sie müsste das Verschulden beweisen, hat den Ärger und bekommt keine Neuanschaffung bezahlt.
Daher ist Hausrat besser. Die holt sich das dann ggfs.. vom Verursacher wieder.
Liebe Grüße
Galala
Das mit dem Zeitwert ist natürlich eine Hausnummer - die Küche hat sie vor Jahren von einem Schreiner maßanfertigen lassen - damals gab es in Möbelhäusern nur die Küchenzeilen. Da wäre es ja wirklich ratsam, die Hausrat nachzuschauen - ich werde es ihr mal sagen, damit wir da nachlesen können und das veranlassen können. Mit dem Zeitwert käme sie wahrscheinlich nicht mal an den Hängeschrank dran - danke Dir für die Info. Wenn noch was ist, schrei ich laut - gelle






