Graziella, wie ist dieser Unterschied zu erklären? Das verstehe ich nicht.
Meinst du, wie das Wasser in den Keller gelaufen ist ?
Wasser , das durch die Mauern gekommen ist, gelten als Bauschäden. Kann höchstens in den ersten fünf Jahren bei der Baufirma geltend gemacht werden. Danach hat man schlechte Karten
Wasser durch Überflutung ist ein Elementarschaden. Das muss man natürlich zusätzlich zur Gebäudeversicherung abschließen. Bei uns sind derartige Wassermassen vom Rasen auf die Terrasse, dann in den Schacht und durchs geschlossene Fenster in den Kellerr