Forum Garantie und Gewährleistung des Thermomix


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naja selbst wenn es 3 jahre wären, gelten die ja schon ab kauf des erstbenutzers. da bleibt dann auch nicht mehr viel übrig, ist ja schon die hälfte wieder rum.

und wenn der verkäufer nicht ausdrücklich die gewährleistung ausgeschlossen hat (was er beim verkauf als privatperson bei einem gebrauchten artikel machen darf), hat er pech gehabt und du hast 2 jahre gewährleistung durch den verkäufer (falls privatverkäufer). also alles schön ausdrucken und genau durchlesen. nach meiner erfahrung nach hat man sehr oft gute karten bei so etwas, weil verkkäufer kaum ahnung von den allgemeinem gesetzlichen bestimmungen zur garantie und gewährleistung haben. natürlich sollte man auch eine gute rechtsschutzversicherung haben. Smile


Hallo, erhalte ich bei Kauf eines gebrauchten TM 31 (06/2014) die verlängerte Garantie von 3 Jahren oder wird nur die 2Jahres-Garantie auf den Dritten (also mich) übertragen? ?


Hallo kulumani9 und alle anderen,

die Gewährleistungsansprüche beim TM5 sind nicht übertragbar. Egal was Ebay-Verkäufer auch behaupten mögen Wink

Individuelle Lösungen bei zum Beispiel Hochzeitsgeschenken sind möglich und können beim Kauf des Thermomix® mit der Repräsentantin besprochen werden.

Herzliche Grüße aus Wuppertal

Merry

Vorwerk Moderationsteam


ich glaube nicht, dass man beim tm5 eine abtretungserklärung vereinbaren kann. das ist wenn überhaupt nur kulanz.

bei vielen verkäufern auf ebay kann man sich einfach nur an den kopf fassen. am krassesten sind immer solche aussagen, dass man keinerlei garantie oder gewährleistung gibt, weil man privater verkäufer ist. aber die artikel sind als neu eingestellt. also ich weiss nicht, ob solche personen es einfach nicht besser wissen oder auf die dummheit der käufer zählen.


Wenn ich einen tm5 von einer privaten Person kaufe. Und diese eine Abtretungserklärung abgibt. Habe ich dann sie Restansprüche wie Garantie als neuer Käufer?


Ich werde auch nichts mehr bei Vorwerk kaufen , nur noch bei Ebay. Schöne Grüße


http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie-article13695921.html

 

da steht das Vorwerk eingelenkt hat......und der Bericht ist vom 30.09.2014.......ist Vorwerk jetzt wieder zurück gerudert und jetzt gibt es das für "Dritt-Käufer"doch nicht mehr.....


Alsowenn ich das hier lese. sagt es mir, daß ich nie wieder einen Thermomix kaufen werde.

 


Guten Tag buffy199,

 

wir haben Ihnen bereits die Situation bezüglich der Übertragbarkeit der Gewährleistung unter Ihrem Thread http://www.rezeptwelt.de/content/thermomix-gebraucht-kaufen-789083#comme... erklärt.

Wir bedauern, dass Ihre zuständige Repräsentantin diese Aussage getätigt hat. Es liegt nicht im Interesse Vorwerks das unsere Kunden verunsichert oder falsch informiert werden.

 

Herzliche Grüße von Ihrem

Vorwerk Moderationsteam


Hallo liebes Moderatoren Team,

wenn meine Mutter mir einen Thermi auf Ihren Namen kauft und verstirbt, dann geht die Gewährleistung nicht auf mich über, obwohl ich die Original Rechnung besitze????Damit soll sicher der Gebrauchthandel unterbunden werden oder?  Bei einer Vorführung sagte die nette Dame noch als jemand bedenkenäusserte, ob er das Gerät wirklich oft genug nutzen würden: Sollte es nicht der Fall sein, dann verkaufen Sie Ihr Gerät einfach wieder. Die Thermis sind so wertstabil und der Käifer hat sogar noch die Gewährleistung!

Ihre Aussage geht in eine andere Richting. Dann schulen Sie bitte ihr Personal dementsprechend , weil es sonst eine Vortäuschung falscher Tatsachen ist. 

Schade, dass diese tolle Firma, solche tricks nötig hat.


Guten Morgen inaschueler,

 

wenn Ihre Käuferi die Rechnung vorweisen kann, so hat sie Gewährleistung. Nicht möglich ist es, die Rechnung umzuschreiben. Kam es hier vielleicht zu einem Missverständnis?

 

Am besten wenden Sie oder Ihre Käuferin sich bei weiteren Fragen zu einem konkreten Vorgang an den Kundenservice. Sie erreichen die Kollegen Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00-17:00 Uhr unter der Rufnummer 0202 564 3811. 

 

Freundliche Grüße von Ihrem

Vorwerk Moderationsteam


Hallo, habe einen thermomix tm 31 verkauft und die neue Besitzerin sagt mir jetzt,  dass die Gewährleistung und Garantie nicht auf sie übertragbar ist. Der TM ist von ende Juli 2014. Ist das jetzt wieder geändert worden mit den Ansprüchen an den neuen Besitzer? 

Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar. 

Lg


Guten Tag Brotbackqueen, 

gerne beantwortet unser Kundenservice Ihre Fragen. Die Kollegen erreichen Sie Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00-17:00 Uhr unter der Rufnummer 0202 564 3811. 

Bitte halten Sie bei dem Anruf Ihre Rechnungsnummer bereit, damit die Kollegen wissen, um welchen Auftrag es geht. 

Viele Grüße

Vorwerk Moderationsteam


Hallo an alle,

jetzt habe ich mal ein paar Fragen:

1. Ich habe nach dem Erscheinen des TM5 den TM31 (1Monat alt) im September ´14 gekauft wie lange habe ich denn nun Garantie? Die einen sagen bis August ´16 die anderen meinen bis August ´17??

Was stimmt denn nun??

2. Kann ich eine Beraterin bei Fragen oder wenn ich mal Hilfe brauche in Anspruch nehmen auch wenn ich den TM31 nicht bei Ihr direkt gekauft habe? Oder kann Sie die Betreuung verweigern.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal vorab

GLG


Guten Morgen Angel0901,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Fragen nicht beantworten können. Wir sind keine Rechtsberatung und können (und dürfen) deshalb keine derartigen Auskünfte geben.

Viele Grüße von Ihrem

Vorwerk Moderationsteam


Hallo Thermomix Moderationsteam,

vielen Dank für die schnelle Antwort,

leider kann ich diese Aussage nicht ganz verstehen. Es gibt einige rechtliche Aussagen, die das anders würdigen.

Gewährleistung auch beim Weiterverkauf durch Verbraucher?

Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen. Er und der ursprüngliche Verkäufer haben keinen Vertrag geschlossen. Ist die Kaufsache nach dem zweiten Verkauf an den Dritten zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft, so ist das grundsätzlich allein ein Problem zwischen diesen beiden Parteien.

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer zustehen, abgetreten werden. Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

Nachdem momentan gerade beim TM 5 große Unsicherheit herrscht, bitte ich sie, um eine klare Auskunft. Der TM 31 kann doch nicht anderst behandelt werden, wie der TM5?

Mit freundlichen Grüßen


Hallo Angel0901,

 

die Gewährleistung für den Thermomix® TM5 ist unabhängig von der Vorlage der Originalrechnung nicht auf einen Dritten, z.B. bei einem Privatkauf, übertragbar.

 

Freundliche Grüße von Ihrem

Vorwerk Moderationsteam


Hallo Thermomix Moderationsteam,

ich denke, dass gilt auch beim TM 5. Die Gewährleisung wird gegeben, wenn die Orginalrechnung vorgewiesen wird. Auch wenn es sich dabei um den Drittkäufer handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antwort vom Oktober 2013bezgl. einer Anfrage zum TM31

"vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

Freundliche Grüße

 

Thermomix Moderationsteam"


Hallo Team,

ich habe einen TM 31 auf Ebay mit 2 Jahren Restgarantie ersteigert. Habe die Original-Rechnung. Und jetzt frage ich mich, bei den ganzen Kommentaren, als auch Ihren Antworten, "Was der Unterschied zwischen Gewährleistung und der Garantieleistungen" ist. Denn ist es richtig? - Habe ich richtig verstanden?, dass Sie den Zweitbesitzern (wie hier Verkauf über Ebay = m.E. auch Rechteübertragung, da es ja somit ein Kaufvertrag darstellt, wenn man über Ebay kauft) die Gewährleistung an den Dritten, sprich Zweitbesitzer ohne Einschränkung einräumen?

Eine schriftliche Übertragung nicht erfolgen muss (obwohl dies ja mit einem Ebay-Verkauf das gleiche darstellt meines Erachtens)???????

Der Kauf über Ebay (Kaufvertrag) eine Übertragung bereits beinhaltet?

und der Ebaykäufer jedes Recht eines Erstbesitzers, sprich Erstkunden bzw. Adressat der ausgestellten Rechnung, automatisch  übertragen bekommt, um somit alle Rechte und Pflichten des Erstkäufers übernimmt????

Somit nicht nur die Gewährleistung sondern auch die Garantie erhält?

Mir ist aufgefallen, dass Sie immer von Gewährleistung sprechen, aber nicht von Garantie, was viele so anbieten beim Verkauf.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Ich bin begeistert von TM31 keine Frage und wollte auch den Neuen nicht haben. Da sie ihn aber nicht mehr anbieten und man ihn nur noch aus 2ter Hand erhält und Sie sich freuen können, dass der Neue von den Besitzern des Vorgängers TM31 heiß erwartet und gekauft wird, wäre es doch nur eine gute Reklame für Ihre kompetentes Unternehmen. Denn vielleicht schreckt es auch andere ab, die vor hatten den Neuen zu kaufen. Als auch die Ebay-Verkäufer und alle anderen, die sich Ihrer Rechte nicht bewusst sind und ihn lieber behalten.

Es wäre uns doch allen geholfen, wenn Sie nicht nur hier eine deutliche genaue "Ansage" machen und dies als Reklame mal im Internet veröffentlichen, wie übrigens die Aussage:

"„VERLÄNGERUNG DER GEWÄHRLEISTUNG UM EIN WEITERES JAHR Da wir von unserem Produkt überzeugt sind haben wir uns entschlossen, für alle Thermomix TM31*, die ab Kalenderwoche 42 im Jahr 2012 hergestellt wurden,  eine verlängerte Gewährleistung einzuräumen. Das bedeutet, dass alle Thermomix TM31, deren Servicenummer 124231XX oder höher ist, von der verlängerten Gewährleistung profitieren. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr ist für unsere Kunden kostenfrei und absolut unkompliziert: der Kundendienst weiß automatisch, dass die Verlängerung für die oben genannten Geräte gilt. Mit dieser freiwilligen Leistung unterstreicht Vorwerk sein klares Bekenntnis zur Qualität seiner Produkte.  *Der verlängerte Gewährleistungszeitraum gilt nur für Privatkunden.  Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter der Mailadresseinfo.thermomix(at)vorwerk.com oder unter der Telefonnummer: 0800-5995511. “

Die ich aufgrund meiner Sorge um die Garantie für mich von der Verkäuferin erhalten habe.

Ich, besonders die Verkäuferin und für alle anderen gutgläubigen Verkäufer, wäre eine schnelle Antwort sehr hilfreich und ich würde Sie gerne weiterempfehlen wollen, weil der TM 31 wirklich Spitze ist, warum sollte also der Neue dies nicht auch sein.

Lieber Gruß

 


le estrell schrieb:

Hallo liebes Team von Vorwerk,

ich habe auch ein kleines Problem mit der Reklamation meines Varomadeckels. Mir wurde auch mitgeteilt,dass ich keine Berechtigung bzw, Anspruch auf Austausch habe, da ich nicht der Erstkäufer des TM31 bin. Ich bin aber in Besitz der Originalrechnung. Habe auch,da ich sehr begeistert war und noch bin, meiner Nachbarin dazu geraten sich einen TM 31 zuzulegen. Nachdem ich aber  jetzt so PROBLEME habe,würde ich jedem raten sich das noch einmal zu überlegen. Da selbst ein Erbe oder eine Schenkung eines solchen Gerätes Probleme mitsichbringen können.

Habe aber gerade das hier gelesen,also gibt es doch eine Möglichkeit???

schneta79 schrieb:

Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

sie räumen zwischenzeitlich den Erwerbern die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Handelt es sich hierbei um das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB oder handelt es sich um eine Garantie?

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

 

MfG

schneta79

 

Guten Tag schneta79,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

Freundliche Grüße

 

Thermomix Moderationsteam

 

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Natürlich habe Sie, sollte die Gewährleistungfrist des ursprünglichen Käufers noch nicht erloschen sein, die gleichen Gewehrleistungsansprüche.

Bitte teilen Sie uns in einer privaten Nachricht die Rechnungsnummer, sowie Ihre Kontaktdaten mit, wir leiten Ihr Anliegen dann an unseren Kundenservice weiter.

Herzliche Grüße von Ihrem

Vorwerk Moderationsteam


Hallo liebes Team von Vorwerk,

ich habe auch ein kleines Problem mit der Reklamation meines Varomadeckels. Mir wurde auch mitgeteilt,dass ich keine Berechtigung bzw, Anspruch auf Austausch habe, da ich nicht der Erstkäufer des TM31 bin. Ich bin aber in Besitz der Originalrechnung. Habe auch,da ich sehr begeistert war und noch bin, meiner Nachbarin dazu geraten sich einen TM 31 zuzulegen. Nachdem ich aber  jetzt so PROBLEME habe,würde ich jedem raten sich das noch einmal zu überlegen. Da selbst ein Erbe oder eine Schenkung eines solchen Gerätes Probleme mitsichbringen können.

Habe aber gerade das hier gelesen,also gibt es doch eine Möglichkeit???

schneta79 schrieb:

Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

sie räumen zwischenzeitlich den Erwerbern die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Handelt es sich hierbei um das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB oder handelt es sich um eine Garantie?

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

 

MfG

schneta79

 

Guten Tag schneta79,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

Freundliche Grüße

 

Thermomix Moderationsteam


Na, dann viel Glück....übrigens könnte auch ein Anruf bei deiner Repräsentantin helfen, die bekommen auch von einigen Kundinnen ihre TM's zum Verkauf "zugesteckt" und vermitteln die äußerst günstig weiter. Cooking  9 Cooking  1

meine hat mir erzählt, dass eine Ihrer Kundinnen einen nagelneuen für 850 € abgegeben hat....mit 2 Mixtöpfen......

 

 


DagmarSusanne schrieb:

@ Fabiolicious Mom : Immer schön Bedenken : bei EBay nur mit Paypal oder Barzahlung bei Abholung kaufen ! Die bieten dort gerade gerne auch gebrauchte TM' s an und dann gibt es die Anbieter gar nicht !!! Die suchen sich einfach irgendeine Adresse und setzen die als Ihre ein.....bin dort auch erst gerade " gelinkt " worden.....

LG, Dagmar

 

Ich zahle grundsätzlich nur via PP bzw suche ich momentag nur über die Ebay Kleinanzeigen in meiner Umgebung und will natürlich direkt abholen. Will nicht mehr warten. :-DAber danke für den Hinweis.

LG

 

"Everything is ok in the end. If it's not ok, then it's not the end."

"Life is short so lets enjoy what it has to offer moment to moment." 


" Unterschreib" 

 

 


Und wer selbst verkauft: NICHT Paypal in Verbindung mit Selbstabholung!!! Dann ist das Gerät weg, und der Betrag fünf Minuten später tapfer zurückgebucht!


@ Fabiolicious Mom : Immer schön Bedenken : bei EBay nur mit Paypal oder Barzahlung bei Abholung kaufen ! Die bieten dort gerade gerne auch gebrauchte TM' s an und dann gibt es die Anbieter gar nicht !!! Die suchen sich einfach irgendeine Adresse und setzen die als Ihre ein.....bin dort auch erst gerade " gelinkt " worden.....

LG, Dagmar

 

 

 


Vielen Dank nochmal an das Thermomix-Team, da endlich das Problem mit der Übertragung der Gewährleistung gelöst wurde ! Da fällt nun vielen ein Stein vom Herzen ! Danke ! 

Cooking  7 Cooking  6 Party

 

 


Wunderbar, nun muss ich nur noch einen NEUEN TM31 mit zweitem Mixtopf finden um doch noch an mein Wunschangebot zu kommen.Da Vorwerk ja "versehentlich" meine Anfrage Anfang August "übersehen" hatte ;-)Dann mal ab zu ebay

"Everything is ok in the end. If it's not ok, then it's not the end."

"Life is short so lets enjoy what it has to offer moment to moment." 


Liebes Moderationsteam,

jetzt hab ich noch eine ganz andere Frage:

Der Erstkäufer bekommt ja die Finessen-Hefte.

Wie komme ich denn als Zweitkäufer zu den Heften? Hab ich da eine Chance ?

Vielen Dank und LG


Powershira schrieb:

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

D.h. die Fa. Vorwerk räumt über den gesetzlichen Anspruch hinaus - weder dem (Erst)Käufer noch dem (neuen) Erwerber eine Garantie ein - oder? Mein TM31 hat so gesehen, nur die nach dem BGB gesetzlich vorgesehene 2-jährige Gewährleistung, sehe ich das richtig?

Selbstverständlich gilt die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung (für die beschriebenen Sonderfälle mit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr). Eine darüber hinaus gehende Garantie gibt es nicht. Beachten Sie ansonsten unsere Antworten weiter unten und auf der verlinkten Webseite.

Viele Grüße von Ihrem

Vorwerk Moderationsteam


Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

D.h. die Fa. Vorwerk räumt über den gesetzlichen Anspruch hinaus - weder dem (Erst)Käufer noch dem (neuen) Erwerber eine Garantie ein - oder? Mein TM31 hat so gesehen, nur die nach dem BGB gesetzlich vorgesehene 2-jährige Gewährleistung, sehe ich das richtig?


Guten Abend,

wir können nur noch einmal auf unsere Antwort und die Informationen, die wir hier (http://thermomix.vorwerk.de/warnhinweis/) im Internet veröffentlicht haben, verweisen. Soll heißen: Es geht nur um die Gewährleistung, nicht um eine Garantie.

Viele Grüße von Ihrem

Vorwerk Moderationsteam


Hallo, guten Abend, liebes Moderationsteam,

der immernoch ausstehenden Beantwortung von schneta79 schließe ich mich an.

Bitte lassen Sie die Frage, ob lediglich ein Gewährleistungsanspruch oder darüber hinaus (auch) ein evtl. Vorwerk-Garantieanspruch bei einem Weiterverkauf auf den neuen Erwerber übergeht, von Ihrer Rechtsabteilung klären.

Danke.

 

 


Hallo liebes TM Moderationsteam,

Danke für Ihre rasche Rückmeldung. Meine Frage wurde allerdings nicht komplett beantwortet. Räumt Vorwerk dem Käufer bzw. Erwerber – über einen gesetzlichen Gewährleitungsanspruch im Sinne des BGB hinaus – auch einen Garantieanspruch ein? Falls ja: Geht dieser Garantieanspruch vom Käufer auf den Erwerber über?

MfG

schneta79


schneta79 schrieb:

Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

sie räumen zwischenzeitlich den Erwerbern die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Handelt es sich hierbei um das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB oder handelt es sich um eine Garantie?

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

 

MfG

schneta79

 

Guten Tag schneta79,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

Freundliche Grüße

 

Vorwerk Moderationsteam


Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

sie räumen zwischenzeitlich den Erwerbern die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Handelt es sich hierbei um das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB oder handelt es sich um eine Garantie?

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

 

MfG

schneta79


Hallo schneta79,

 

ein bestehender Gewährleistungsanspruch wird auf den Käufer übertragen, wenn er zum Nachweis die Originalrechnung vorweist. Eine gesonderte Mitteilung an die Firma Vorwerk ist beim oder nach dem Verkauf nicht notwendig.

Im Reklamationsfall wird der Techniker diesen Anspruch anhand der Servicenummer und der Rechnung erkennen können.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Vorwerk Moderationsteam


Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

d.h. der neue Besitzer erhält somit die gleichen Gewährleistungsansprüche, wie der Verkäufer (alte Besitzer). Wenn der neue Besitzer die Orginalrechnung hat, ansonsten nicht?!

Muss die Firma Vorwerk über der Verkauf informiert werden? Da ja bei Vorwerk unter der Seriennummer der alte Besitzer hinterlegt ist, wäre es sinnvoll den neuen Besitzer mitzuteilen. (z.b. auch für Rückruf-Aktionen)

Bzw. falls die Gewährleistung in Anspruch genommen wird, ist somit dann auch der aktuelle Besitzer bei Vorwerk hinterlegt und es gibt dann keine Diskussionen.

Ist diese "neue" Regelung irgendwo offiziell hinterlegt, so dass der neue Besitzer dies auch schriftlich hat?

Über eine Rückmeldung vom TM Moderationsteam freue ich mich.

Gruss

schneta79


Liebe Mods!

Na geht doch! War das denn so schwer?

Endlich hat man mal nachgedacht, eins und eins zusammengezählt und gemerkt, dass man so wenigstens einige Kunden zufriedenstellen kann.

Habe schon mit der Hotline telefoniert und den Robbie abgerufen. Tausche ihn dann mit dem TM31 einer anderen Kundin und alle sind zufrieden.

War schon kurz vorm Stornieren.

LG Highlandlady


freeza schrieb:

Thermomix Moderationsteam schrieb:

 

Hallo Zusammen,

im Zuge des Modellwechsels verkaufen einige Kunden Ihren Thermomix TM31, um den neuen Thermomix TM5 zu erwerben. Um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern hat sich Vorwerk zu folgender Regelung entschlossen:

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

 Viele Grüße

 

 

Guten Tag,

ich freue mich, dass Sie sich zu diesem Schritt durchgerungen haben.

Nun habe ich leider letzte Woche einen TM31 lt. Seriennummer aus 2013 gebraucht gekauft, bei dem im Zuge eines Umzuges die OVP samt Rechnung verschütt gegangen ist.

Kann der Gewährleistungszeitraum nicht auch durch die Seriennummer nachgewiesen werden ? Soweit ich weiß setzt sich diese aus Kalenderjahr und KW zusammen oder besteht die Möglichkeit eine Zweitschrift der Rechnung zu erhalten ?

Nach allem, was ich hier die letzten Wochen gelesen habe, hätte ich nicht damit gerechnet, dass Sie die Gewährleistungsansprüche auf einen Dritten übertragen würden. Auf die Rechnung zu verzichten daher - Mein Fehler - shit happens, trotzdem ärgerlich.

Gruß,

Liebe freeza,

sollte widererwartend ein Defekt innerhalb der Gewährleistung auftreten, so wende Dich bitte einfach per PN oder E-Mail an kundenservice.thermomix@vorwerk.de. Anhand der Service Nummer können die Kollegen dann den Anspruch feststellen und Dir weiterhelfen.

Viele Grüße

 

 

Vorwerk Moderationsteam


freeza schrieb:

Thermomix Moderationsteam schrieb:

 

Hallo Zusammen,

im Zuge des Modellwechsels verkaufen einige Kunden Ihren Thermomix TM31, um den neuen Thermomix TM5 zu erwerben. Um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern hat sich Vorwerk zu folgender Regelung entschlossen:

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

 Viele Grüße

 

 

Guten Tag,

ich freue mich, dass Sie sich zu diesem Schritt durchgerungen haben.

Nun habe ich leider letzte Woche einen TM31 lt. Seriennummer aus 2013 gebraucht gekauft, bei dem im Zuge eines Umzuges die OVP samt Rechnung verschütt gegangen ist.

Kann der Gewährleistungszeitraum nicht auch durch die Seriennummer nachgewiesen werden ? Soweit ich weiß setzt sich diese aus Kalenderjahr und KW zusammen oder besteht die Möglichkeit eine Zweitschrift der Rechnung zu erhalten ?

Nach allem, was ich hier die letzten Wochen gelesen habe, hätte ich nicht damit gerechnet, dass Sie die Gewährleistungsansprüche auf einen Dritten übertragen würden. Auf die Rechnung zu verzichten daher - Mein Fehler - shit happens, trotzdem ärgerlich.

Gruß,

Liebe freeza,

sollte widererwartend ein Defekt innerhalb der Gewährleistung auftreten, so wende Dich bitte einfach per PN oder E-Mail an kundenservice.thermomix@vorwerk.de. Anhand der Service Nummer können die Kollegen dann den Anspruch feststellen und Dir weiterhelfen.

Viele Grüße

 

 

Vorwerk Moderationsteam


Thermomix Moderationsteam schrieb:

 

Hallo Zusammen,

im Zuge des Modellwechsels verkaufen einige Kunden Ihren Thermomix TM31, um den neuen Thermomix TM5 zu erwerben. Um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern hat sich Vorwerk zu folgender Regelung entschlossen:

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

 Viele Grüße

 

 

Guten Tag,

ich freue mich, dass Sie sich zu diesem Schritt durchgerungen haben.

Nun habe ich leider letzte Woche einen TM31 lt. Seriennummer aus 2013 gebraucht gekauft, bei dem im Zuge eines Umzuges die OVP samt Rechnung verschütt gegangen ist.

Kann der Gewährleistungszeitraum nicht auch durch die Seriennummer nachgewiesen werden ? Soweit ich weiß setzt sich diese aus Kalenderjahr und KW zusammen oder besteht die Möglichkeit eine Zweitschrift der Rechnung zu erhalten ?

Nach allem, was ich hier die letzten Wochen gelesen habe, hätte ich nicht damit gerechnet, dass Sie die Gewährleistungsansprüche auf einen Dritten übertragen würden. Auf die Rechnung zu verzichten daher - Mein Fehler - shit happens, trotzdem ärgerlich.

Gruß,


Highlandlady schrieb:

Kratzt mich mal jemand von der Decke ab!!!

Wem oder was soll ich denn noch glauben?

http://thermomix.vorwerk.de/warnhinweis/

Und da steht unter anderem:

Bitte senden Sie uns den Namen und die Adresse des Käufers / Beschenkten zu. Er erhält dann von uns vorsorglich und selbstverständlich kostenfrei einen neuen Dichtungsring. Und er profitiert automatisch von der verlängerten Garantie.

Also kann man die Gewährleistung/Garantie wohl doch auf einen Zweitkäufer übertragen.

Warum fühle ich mich gerade so was von veräppelt!?!? Aw

 

 

Liebe Highlandlady,

die Informationen unter dem Wanhinweis stimmen so natürlich. Wir haben gerade auch noch mal eine Information zur Gewährleistungsregelung von Privatverkäufen gepostet. Wir hoffen dies beantwortet Deine Fragen.

Viele Grüße 

Vorwerk Moderationsteam


 

Hallo Zusammen,

im Zuge des Modellwechsels verkaufen einige Kunden Ihren Thermomix TM31, um den neuen Thermomix TM5 zu erwerben. Um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern hat sich Vorwerk zu folgender Regelung entschlossen:

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

 Viele Grüße

 

Vorwerk Moderationsteam


Kratzt mich mal jemand von der Decke ab!!!

Wem oder was soll ich denn noch glauben?

http://thermomix.vorwerk.de/warnhinweis/

Und da steht unter anderem:

Bitte senden Sie uns den Namen und die Adresse des Käufers / Beschenkten zu. Er erhält dann von uns vorsorglich und selbstverständlich kostenfrei einen neuen Dichtungsring. Und er profitiert automatisch von der verlängerten Garantie.

Also kann man die Gewährleistung/Garantie wohl doch auf einen Zweitkäufer übertragen.

Warum fühle ich mich gerade so was von veräppelt!?!? Aw

 


Damit wird die Sache wieder interessant! Es heisst ja eindeutig, dass eine spätere Abtretung der Gewährleistungsreche durch den Erstverkäufer nicht durch eine entsprechende Klausel in den AGB verhindert werden kann.

Das würde (und da stimme ich voll zu) heissen, dass durch einen entsprechenden Vermerk beim Verkauf eines gebrauchten Thermomixes die gesetzliche (Rest-) Gewährleistungspflicht an den Käufer abgetreten werden kann.

Nun denn Vorwerk, damit wäre für mich die Sache klar: Beim Verkauf einfach eine Abtretungserklärung zur ursprünglichen Rechnung dazu, und es sollte - zumindest rechtlich gesehen - keine Problem im Gewährleistungsfall geben.

 


Ich habe gerade nochmal im Internet geschaut (ich vermute mal, dass es auch stimmt) und das gefunden:

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer zustehen, abgetreten werden. Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

von: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html

Das würde ja heißen, dass beim Privatverkauf die Rechte auch mitveräußert werden können, wenn es deutlich formuliert wird.

 


Vielleicht fragst Du noch mal bei der Bezirksleiterin nach und gibst Bescheid würde mich echt interessieren, da es irgendwie keiner richtig weiß.

Wo steht eigentlich diese Klausel, kann mir das mal jemand sagen??

Auf der Rechnung nämlich nicht!!


Hallo,  frage mich nur , warum die bezirgsleiterin mir gegeschrieben hat, dass die Rechnung die Garantie ist ? Wollen die uns verarschen?  Traurig , dass so ein Unternehmen wie Vorwerk so mit uns umgeht!! !Verkaufen munter das alte Modell und informieren uns nicht , dass es bald ein neues gibt! Bieten sogar noch den zweiten Topf als extra Geschenk an . Und jetzt , wo viele das Auslauf Modell verkaufen woll, soll die Garantie nicht mehr gültig sein!  Zum kotzen Crazy will jemand tauschen? ? 


Oh laluna111,

hör nur auf. Da koche ich schon wieder innerlich. Habe deswegen schon zweimal mit Vorwerk telefoniert.

Ich habe den TM31 bestellt und wollte ihn auch. Geht ja nicht mehr.

Meine TR schlug den Tausch mit einer Kundin vor, die ihren TM31 Ende August bekommen hat und nun sauer ist, weil sie lieber den TM5 hätte.

Wäre kein Problem für mich. Aber Vorwerk beharrt auf die Klausel, dass nur der Erstkäufer die Gewährleistung hat.

Was soll der Sch...???

Wo ist das Problem, wenn zwei Kunden über eine TR die Modelle tauschen? Allen wäre geholfen und alle wären zufrieden.

Sorry, aber das ist ein Punkt bei dem mir die Lichter ausgehen. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Ist mir aber jetzt egal. Ich rufe den TM5 ab und wir werden tauschen. Und wehe, es gibt in den nächsten zwei Jahren Probleme mit der Gewährleistung. Dann ist Vorwerk für mich sowas von gestorben.

Will man zur Zeit die Kunden mit aller Gewalt vergraulen?