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Forum Garantie und Gewährleistung des Thermomix

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Hallo liebes TM Moderationsteam,

Danke für Ihre rasche Rückmeldung. Meine Frage wurde allerdings nicht komplett beantwortet. Räumt Vorwerk dem Käufer bzw. Erwerber – über einen gesetzlichen Gewährleitungsanspruch im Sinne des BGB hinaus – auch einen Garantieanspruch ein? Falls ja: Geht dieser Garantieanspruch vom Käufer auf den Erwerber über?

MfG

schneta79


Hallo, guten Abend, liebes Moderationsteam,

der immernoch ausstehenden Beantwortung von schneta79 schließe ich mich an.

Bitte lassen Sie die Frage, ob lediglich ein Gewährleistungsanspruch oder darüber hinaus (auch) ein evtl. Vorwerk-Garantieanspruch bei einem Weiterverkauf auf den neuen Erwerber übergeht, von Ihrer Rechtsabteilung klären.

Danke.

 

 


Guten Abend,

wir können nur noch einmal auf unsere Antwort und die Informationen, die wir hier (http://thermomix.vorwerk.de/warnhinweis/) im Internet veröffentlicht haben, verweisen. Soll heißen: Es geht nur um die Gewährleistung, nicht um eine Garantie.

Viele Grüße von Ihrem


Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

D.h. die Fa. Vorwerk räumt über den gesetzlichen Anspruch hinaus - weder dem (Erst)Käufer noch dem (neuen) Erwerber eine Garantie ein - oder? Mein TM31 hat so gesehen, nur die nach dem BGB gesetzlich vorgesehene 2-jährige Gewährleistung, sehe ich das richtig?


Powershira wrote:

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

D.h. die Fa. Vorwerk räumt über den gesetzlichen Anspruch hinaus - weder dem (Erst)Käufer noch dem (neuen) Erwerber eine Garantie ein - oder? Mein TM31 hat so gesehen, nur die nach dem BGB gesetzlich vorgesehene 2-jährige Gewährleistung, sehe ich das richtig?

Selbstverständlich gilt die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung (für die beschriebenen Sonderfälle mit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr). Eine darüber hinaus gehende Garantie gibt es nicht. Beachten Sie ansonsten unsere Antworten weiter unten und auf der verlinkten Webseite.

Viele Grüße von Ihrem


Liebes Moderationsteam,

jetzt hab ich noch eine ganz andere Frage:

Der Erstkäufer bekommt ja die Finessen-Hefte.

Wie komme ich denn als Zweitkäufer zu den Heften? Hab ich da eine Chance ?

Vielen Dank und LG


Wunderbar, nun muss ich nur noch einen NEUEN TM31 mit zweitem Mixtopf finden um doch noch an mein Wunschangebot zu kommen.Da Vorwerk ja "versehentlich" meine Anfrage Anfang August "übersehen" hatte tmrc_emoticons.winkDann mal ab zu ebay


Vielen Dank nochmal an das Thermomix-Team, da endlich das Problem mit der Übertragung der Gewährleistung gelöst wurde ! Da fällt nun vielen ein Stein vom Herzen ! Danke ! 

tmrc_emoticons.cooking_7 tmrc_emoticons.cooking_6 tmrc_emoticons.party


@ Fabiolicious Mom : Immer schön Bedenken : bei EBay nur mit Paypal oder Barzahlung bei Abholung kaufen ! Die bieten dort gerade gerne auch gebrauchte TM' s an und dann gibt es die Anbieter gar nicht !!! Die suchen sich einfach irgendeine Adresse und setzen die als Ihre ein.....bin dort auch erst gerade " gelinkt " worden.....

LG, Dagmar

 


Und wer selbst verkauft: NICHT Paypal in Verbindung mit Selbstabholung!!! Dann ist das Gerät weg, und der Betrag fünf Minuten später tapfer zurückgebucht!


" Unterschreib" 


DagmarSusanne wrote:

@ Fabiolicious Mom : Immer schön Bedenken : bei EBay nur mit Paypal oder Barzahlung bei Abholung kaufen ! Die bieten dort gerade gerne auch gebrauchte TM' s an und dann gibt es die Anbieter gar nicht !!! Die suchen sich einfach irgendeine Adresse und setzen die als Ihre ein.....bin dort auch erst gerade " gelinkt " worden.....

LG, Dagmar

 

Ich zahle grundsätzlich nur via PP bzw suche ich momentag nur über die Ebay Kleinanzeigen in meiner Umgebung und will natürlich direkt abholen. Will nicht mehr warten. tmrc_emoticons.lolAber danke für den Hinweis.

LG

 


Na, dann viel Glück....übrigens könnte auch ein Anruf bei deiner Repräsentantin helfen, die bekommen auch von einigen Kundinnen ihre TM's zum Verkauf "zugesteckt" und vermitteln die äußerst günstig weiter. tmrc_emoticons.cooking_9 tmrc_emoticons.cooking_1

meine hat mir erzählt, dass eine Ihrer Kundinnen einen nagelneuen für 850 € abgegeben hat....mit 2 Mixtöpfen......


Hallo liebes Team von Vorwerk,

ich habe auch ein kleines Problem mit der Reklamation meines Varomadeckels. Mir wurde auch mitgeteilt,dass ich keine Berechtigung bzw, Anspruch auf Austausch habe, da ich nicht der Erstkäufer des TM31 bin. Ich bin aber in Besitz der Originalrechnung. Habe auch,da ich sehr begeistert war und noch bin, meiner Nachbarin dazu geraten sich einen TM 31 zuzulegen. Nachdem ich aber  jetzt so PROBLEME habe,würde ich jedem raten sich das noch einmal zu überlegen. Da selbst ein Erbe oder eine Schenkung eines solchen Gerätes Probleme mitsichbringen können.

Habe aber gerade das hier gelesen,also gibt es doch eine Möglichkeit???

schneta79 schrieb:

Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

sie räumen zwischenzeitlich den Erwerbern die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Handelt es sich hierbei um das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB oder handelt es sich um eine Garantie?

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

 

MfG

schneta79

 

Guten Tag schneta79,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

Freundliche Grüße

 

Thermomix Moderationsteam


le estrell wrote:

Hallo liebes Team von Vorwerk,

ich habe auch ein kleines Problem mit der Reklamation meines Varomadeckels. Mir wurde auch mitgeteilt,dass ich keine Berechtigung bzw, Anspruch auf Austausch habe, da ich nicht der Erstkäufer des TM31 bin. Ich bin aber in Besitz der Originalrechnung. Habe auch,da ich sehr begeistert war und noch bin, meiner Nachbarin dazu geraten sich einen TM 31 zuzulegen. Nachdem ich aber  jetzt so PROBLEME habe,würde ich jedem raten sich das noch einmal zu überlegen. Da selbst ein Erbe oder eine Schenkung eines solchen Gerätes Probleme mitsichbringen können.

Habe aber gerade das hier gelesen,also gibt es doch eine Möglichkeit???

schneta79 schrieb:

Hallo liebes Thermomix Moderationsteam,

sie räumen zwischenzeitlich den Erwerbern die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Handelt es sich hierbei um das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB oder handelt es sich um eine Garantie?

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

 

MfG

schneta79

 

Guten Tag schneta79,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

Freundliche Grüße

 

Thermomix Moderationsteam

 

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Natürlich habe Sie, sollte die Gewährleistungfrist des ursprünglichen Käufers noch nicht erloschen sein, die gleichen Gewehrleistungsansprüche.

Bitte teilen Sie uns in einer privaten Nachricht die Rechnungsnummer, sowie Ihre Kontaktdaten mit, wir leiten Ihr Anliegen dann an unseren Kundenservice weiter.

Herzliche Grüße von Ihrem


Hallo Team,

ich habe einen TM 31 auf Ebay mit 2 Jahren Restgarantie ersteigert. Habe die Original-Rechnung. Und jetzt frage ich mich, bei den ganzen Kommentaren, als auch Ihren Antworten, "Was der Unterschied zwischen Gewährleistung und der Garantieleistungen" ist. Denn ist es richtig? - Habe ich richtig verstanden?, dass Sie den Zweitbesitzern (wie hier Verkauf über Ebay = m.E. auch Rechteübertragung, da es ja somit ein Kaufvertrag darstellt, wenn man über Ebay kauft) die Gewährleistung an den Dritten, sprich Zweitbesitzer ohne Einschränkung einräumen?

Eine schriftliche Übertragung nicht erfolgen muss (obwohl dies ja mit einem Ebay-Verkauf das gleiche darstellt meines Erachtens)???????

Der Kauf über Ebay (Kaufvertrag) eine Übertragung bereits beinhaltet?

und der Ebaykäufer jedes Recht eines Erstbesitzers, sprich Erstkunden bzw. Adressat der ausgestellten Rechnung, automatisch  übertragen bekommt, um somit alle Rechte und Pflichten des Erstkäufers übernimmt????

Somit nicht nur die Gewährleistung sondern auch die Garantie erhält?

Mir ist aufgefallen, dass Sie immer von Gewährleistung sprechen, aber nicht von Garantie, was viele so anbieten beim Verkauf.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Ich bin begeistert von TM31 keine Frage und wollte auch den Neuen nicht haben. Da sie ihn aber nicht mehr anbieten und man ihn nur noch aus 2ter Hand erhält und Sie sich freuen können, dass der Neue von den Besitzern des Vorgängers TM31 heiß erwartet und gekauft wird, wäre es doch nur eine gute Reklame für Ihre kompetentes Unternehmen. Denn vielleicht schreckt es auch andere ab, die vor hatten den Neuen zu kaufen. Als auch die Ebay-Verkäufer und alle anderen, die sich Ihrer Rechte nicht bewusst sind und ihn lieber behalten.

Es wäre uns doch allen geholfen, wenn Sie nicht nur hier eine deutliche genaue "Ansage" machen und dies als Reklame mal im Internet veröffentlichen, wie übrigens die Aussage:

"„VERLÄNGERUNG DER GEWÄHRLEISTUNG UM EIN WEITERES JAHR Da wir von unserem Produkt überzeugt sind haben wir uns entschlossen, für alle Thermomix TM31*, die ab Kalenderwoche 42 im Jahr 2012 hergestellt wurden,  eine verlängerte Gewährleistung einzuräumen. Das bedeutet, dass alle Thermomix TM31, deren Servicenummer 124231XX oder höher ist, von der verlängerten Gewährleistung profitieren. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr ist für unsere Kunden kostenfrei und absolut unkompliziert: der Kundendienst weiß automatisch, dass die Verlängerung für die oben genannten Geräte gilt. Mit dieser freiwilligen Leistung unterstreicht Vorwerk sein klares Bekenntnis zur Qualität seiner Produkte.  *Der verlängerte Gewährleistungszeitraum gilt nur für Privatkunden.  Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter der Mailadresseinfo.thermomix(at)vorwerk.com oder unter der Telefonnummer: 0800-5995511. “

Die ich aufgrund meiner Sorge um die Garantie für mich von der Verkäuferin erhalten habe.

Ich, besonders die Verkäuferin und für alle anderen gutgläubigen Verkäufer, wäre eine schnelle Antwort sehr hilfreich und ich würde Sie gerne weiterempfehlen wollen, weil der TM 31 wirklich Spitze ist, warum sollte also der Neue dies nicht auch sein.

Lieber Gruß

 


Hallo Thermomix Moderationsteam,

ich denke, dass gilt auch beim TM 5. Die Gewährleisung wird gegeben, wenn die Orginalrechnung vorgewiesen wird. Auch wenn es sich dabei um den Drittkäufer handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antwort vom Oktober 2013bezgl. einer Anfrage zum TM31

"vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden. Dies gilt, sofern die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit Erhalt der Ware bei dem (ursprünglichen) Vorwerk-Kunden. Der Dritterwerber hat bestehende Gewährleistungsansprüche durch Vorlage der Originalrechnung nachzuweisen.

Freundliche Grüße

 

Thermomix Moderationsteam"


Hallo Angel0901,

 

die Gewährleistung für den Thermomix® TM5 ist unabhängig von der Vorlage der Originalrechnung nicht auf einen Dritten, z.B. bei einem Privatkauf, übertragbar.

 

Freundliche Grüße von Ihrem


Hallo Thermomix Moderationsteam,

vielen Dank für die schnelle Antwort,

leider kann ich diese Aussage nicht ganz verstehen. Es gibt einige rechtliche Aussagen, die das anders würdigen.

Gewährleistung auch beim Weiterverkauf durch Verbraucher?

Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen. Er und der ursprüngliche Verkäufer haben keinen Vertrag geschlossen. Ist die Kaufsache nach dem zweiten Verkauf an den Dritten zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft, so ist das grundsätzlich allein ein Problem zwischen diesen beiden Parteien.

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer zustehen, abgetreten werden. Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

Nachdem momentan gerade beim TM 5 große Unsicherheit herrscht, bitte ich sie, um eine klare Auskunft. Der TM 31 kann doch nicht anderst behandelt werden, wie der TM5?

Mit freundlichen Grüßen


Guten Morgen Angel0901,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Fragen nicht beantworten können. Wir sind keine Rechtsberatung und können (und dürfen) deshalb keine derartigen Auskünfte geben.

Viele Grüße von Ihrem


Hallo an alle,

jetzt habe ich mal ein paar Fragen:

1. Ich habe nach dem Erscheinen des TM5 den TM31 (1Monat alt) im September ´14 gekauft wie lange habe ich denn nun Garantie? Die einen sagen bis August ´16 die anderen meinen bis August ´17??

Was stimmt denn nun??

2. Kann ich eine Beraterin bei Fragen oder wenn ich mal Hilfe brauche in Anspruch nehmen auch wenn ich den TM31 nicht bei Ihr direkt gekauft habe? Oder kann Sie die Betreuung verweigern.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal vorab

GLG


Guten Tag Brotbackqueen, 

gerne beantwortet unser Kundenservice Ihre Fragen. Die Kollegen erreichen Sie Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00-17:00 Uhr unter der Rufnummer 0202 564 3811. 

Bitte halten Sie bei dem Anruf Ihre Rechnungsnummer bereit, damit die Kollegen wissen, um welchen Auftrag es geht. 

Viele Grüße


Hallo, habe einen thermomix tm 31 verkauft und die neue Besitzerin sagt mir jetzt,  dass die Gewährleistung und Garantie nicht auf sie übertragbar ist. Der TM ist von ende Juli 2014. Ist das jetzt wieder geändert worden mit den Ansprüchen an den neuen Besitzer? 

Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar. 

Lg


Guten Morgen inaschueler,

 

wenn Ihre Käuferi die Rechnung vorweisen kann, so hat sie Gewährleistung. Nicht möglich ist es, die Rechnung umzuschreiben. Kam es hier vielleicht zu einem Missverständnis?

 

Am besten wenden Sie oder Ihre Käuferin sich bei weiteren Fragen zu einem konkreten Vorgang an den Kundenservice. Sie erreichen die Kollegen Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00-17:00 Uhr unter der Rufnummer 0202 564 3811. 

 

Freundliche Grüße von Ihrem


Hallo liebes Moderatoren Team,

wenn meine Mutter mir einen Thermi auf Ihren Namen kauft und verstirbt, dann geht die Gewährleistung nicht auf mich über, obwohl ich die Original Rechnung besitze????Damit soll sicher der Gebrauchthandel unterbunden werden oder?  Bei einer Vorführung sagte die nette Dame noch als jemand bedenkenäusserte, ob er das Gerät wirklich oft genug nutzen würden: Sollte es nicht der Fall sein, dann verkaufen Sie Ihr Gerät einfach wieder. Die Thermis sind so wertstabil und der Käifer hat sogar noch die Gewährleistung!

Ihre Aussage geht in eine andere Richting. Dann schulen Sie bitte ihr Personal dementsprechend , weil es sonst eine Vortäuschung falscher Tatsachen ist. 

Schade, dass diese tolle Firma, solche tricks nötig hat.


Guten Tag buffy199,

 

wir haben Ihnen bereits die Situation bezüglich der Übertragbarkeit der Gewährleistung unter Ihrem Thread http://www.rezeptwelt.de/content/thermomix-gebraucht-kaufen-789083#comme... erklärt.

Wir bedauern, dass Ihre zuständige Repräsentantin diese Aussage getätigt hat. Es liegt nicht im Interesse Vorwerks das unsere Kunden verunsichert oder falsch informiert werden.

 

Herzliche Grüße von Ihrem


Alsowenn ich das hier lese. sagt es mir, daß ich nie wieder einen Thermomix kaufen werde.

 


http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie-article13695921.html

 

da steht das Vorwerk eingelenkt hat......und der Bericht ist vom 30.09.2014.......ist Vorwerk jetzt wieder zurück gerudert und jetzt gibt es das für "Dritt-Käufer"doch nicht mehr.....


Ich werde auch nichts mehr bei Vorwerk kaufen , nur noch bei Ebay. Schöne Grüße


Wenn ich einen tm5 von einer privaten Person kaufe. Und diese eine Abtretungserklärung abgibt. Habe ich dann sie Restansprüche wie Garantie als neuer Käufer?


ich glaube nicht, dass man beim tm5 eine abtretungserklärung vereinbaren kann. das ist wenn überhaupt nur kulanz.

bei vielen verkäufern auf ebay kann man sich einfach nur an den kopf fassen. am krassesten sind immer solche aussagen, dass man keinerlei garantie oder gewährleistung gibt, weil man privater verkäufer ist. aber die artikel sind als neu eingestellt. also ich weiss nicht, ob solche personen es einfach nicht besser wissen oder auf die dummheit der käufer zählen.


Hallo kulumani9 und alle anderen,

die Gewährleistungsansprüche beim TM5 sind nicht übertragbar. Egal was Ebay-Verkäufer auch behaupten mögen

Individuelle Lösungen bei zum Beispiel Hochzeitsgeschenken sind möglich und können beim Kauf des Thermomix® mit der Repräsentantin besprochen werden.

Herzliche Grüße aus Wuppertal

Merry


Hallo, erhalte ich bei Kauf eines gebrauchten TM 31 (06/2014) die verlängerte Garantie von 3 Jahren oder wird nur die 2Jahres-Garantie auf den Dritten (also mich) übertragen? ?


naja selbst wenn es 3 jahre wären, gelten die ja schon ab kauf des erstbenutzers. da bleibt dann auch nicht mehr viel übrig, ist ja schon die hälfte wieder rum.

und wenn der verkäufer nicht ausdrücklich die gewährleistung ausgeschlossen hat (was er beim verkauf als privatperson bei einem gebrauchten artikel machen darf), hat er pech gehabt und du hast 2 jahre gewährleistung durch den verkäufer (falls privatverkäufer). also alles schön ausdrucken und genau durchlesen. nach meiner erfahrung nach hat man sehr oft gute karten bei so etwas, weil verkkäufer kaum ahnung von den allgemeinem gesetzlichen bestimmungen zur garantie und gewährleistung haben. natürlich sollte man auch eine gute rechtsschutzversicherung haben. tmrc_emoticons.smile


@Kampfkaefer

Da dein TM31 auch von der defekten Deckedichtung betroffen wäre, würdest du auch die erweiterte Gewährleistung von 3 Jahren ab Kaufdatum erhalten. Lass dir beim Kauf die Rechnung des TM31 geben, oder zumindest eine Kopie davon. Dann Ruf bei Vorwerk an und teile ihnen mit das du das Gerät gebraucht gekauft hast und lass deine Stammdaten aufnehmen, dazu brauchst du die Rechnungsnummer. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs kannst du diesen dann direkt bei Vorwerk geltend machen. Du müsstest dich also in einem Schadensfall nicht an den Verkäufer wenden, sondern direkt an Vorwerk.

 Mit dem Kauf eines TM31 triffst du eine hervorragende Wahl!  tmrc_emoticons.wink

 


Hallo,

ich habe gerade erfahren, daß die Deckeldichtung auch für die Seriennummern 124231xx - 143231xx augetauscht werden. Stimmt das??

LG


Hallo brotbackqueen,

 

ja das ist richtig, dass bei dieser Seriennummer die Deckeldichtungen ausgetauscht werden. tmrc_emoticons.smile

Wenn du uns deine Bestellscheinnummer oder deine Kontaktdaten in einer privaten Nachricht zuschickt, prüfen wir dies gerne für dich nach. tmrc_emoticons.smile

Freundliche Grüße

Selma

 


Liebes Moderationsteam,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Eind PN habe ich an Sie geschickt.

Da hätte ich aber noch eine Frage: Wie lange verlängert sich dann die Garantie / Gewährleistung?

Vielen Dank und LG


Hallo brotbackqueen,

die Gewährleistung verlängert sich in dem Fall um ein weiteres Jahr.

Liebe Grüße,

Miriam


Hallo,

Wer und wann meldet sich dann bei mir wegen der Deckeldichtung?

Danke und LG


Hallo brotbackqueen,

deine Anfrage haben wir dir in einer privaten Nachricht beantwortet und alles weitere veranlasst.

Wir hoffen dir damit weitergeholfen zu haben.

Freundliche Grüße von

Denise


Liebes Moderations-Team,

vielen lieben Dank! Ihr habt mir schnell und super weitergeholfen tmrc_emoticons.wink)


Hallo vorwerk Team, wir hatten im Januar 2014 einen TM31 einer Käuferin abgekauft (kaufdatum 12/2013). Unser TM 31 war berechtigt für einen Tausch des Dichtungsringes.

Ich hatte den Kundenservice kontaktiert dieser war auch sehr freundlich. Er wusste natürlich gleich das ich nicht der Erstbesitzer bin und hatte die Daten angepasst  und mir die Dichtung zugesendet.

Auch wurde mir gesagt, wir hätten ein Jahr Gewährleistung zusätzlich.

Jetzt spielt auf einmal die Waage verrückt darauf hin hat meine Frau heute die Service Hotline angerufen. Leider war diese Mitarbeitern nicht gerade freundlich und sagte ihr das es keine Gewährleistung für den TM31 gibt, wir sind ja nicht die Erstbesitzer.

Ich habe hier eben gelesen, das es scheinbar für den TM31 doch möglich ist die Gewährleistung zu übertragen.

Ist das noch so ?

 

 

 


Guten Tag Funjojo,

selbstverständlich gilt die restliche Gewährleistungszeit für euren Thermomix® TM31 auch für euch. Schickt den Thermomix® zusammen mit einer Kopie der ursprünglichen Rechnung ein, den Rest sieht unser Techniker dann anhand der vorliegenden Daten. Eine Umschreibung der Rechnung auf euch ist nicht möglich, aber so auch nicht notwendig.

Gerne kannst du uns eine private Nachricht mit der Rechnungsnummer und deinen Daten schicken, damit wir die Abholung des Gerätes veranlassen können.

Freundliche Grüße,

Stephanie


Hallo zusammen,

meine Tochter hat ca. 4 Wochen vor Weihnachten  einen Thermomix-Abend bei einer Bekannten besucht. Meiner Frau, so war das Ziel, wollte ich den neuen TM5 auf Heiligabend kaufen, und Sie sollte eben den Kauf für mich abschließen. Leider war die Aussage d. TM-Verkäuferin dass 7 Wochen Wartezeit auf d. Gerät wären.

Vor Weihnachten habe ich dann e. TM5 privat bei ...gekauft. Kaufdatum d. Originalrechnung ist 7.12.2015.

Am 15.12.15 habe ich dann d. TM5 bezahlt.

Nun liebe Thermomixgemeinde ist die Aussage am Kundentelefon von Vorwerk so, (Anruf a. Montag 28.12.15) dass eine Garantieübertragung nicht stattfinden kann....

Weshalb wurden beim TM31 d. Garantieansprüche übertragen u. nun beim TM5 nicht mehr? Verstehe ich ehrlich gesagt büberhaupt nicht was diese Geschäftphilosophie soll?!?!


Hallo Allerseits,

 

ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Wir möchten uns einen TM5 kaufen. Die Lieferzeit beträgt ja aktuell 8 Wochen. Somit dachten wir uns, dass die Kleinanzeigen ja voller TM5 sind, die noch original verpackt verkauft werden. Somit habe ich eine Email via Facebook geschrieben, mit der Frage wie es sich mit der Gewährleistung verhält. Als Antwort kam: 

 

Guten Morgen Nicole,

 

vielen Dank für deine Nachricht.

 

Vorwerk hat eine personenbezogene Gewährleistung, die nicht auf  Dritte übertragbar ist. Die Gewährleistung resultiert aus dem Kaufvertrag und dieser wurde von unseren Kunden unterschrieben. Der Kaufvertrag wurde zwischen der Firma Vorwerk und dem Kunden geschlossen.

 

Freundliche Grüße,

 

Selma

Vorwerk Moderationsteam

 

 

Warum aber wird bei dem TM 31 die Gewährleistung übertragen ubd beim TM 5 nicht?

 

Vielen Dank

Herzliche Grüße

Nicole


Guten Tag garantieübertrag und Nicole Krämer,

grundsätzlich bietet Vorwerk seinen Kunden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an. Bei dieser werden Dritte nicht berücksichtigt und ein Gewährleistungsanspruch ist, z.B. bei einem Privatkauf, nicht übertragbar. Da Vorwerk seine Produkte nur an Endverbraucher liefert, entsteht unseren Kunden dadurch aber natürlich kein Nachteil.

Da im Zuge des Modellwechsels einige Kunden ihren Thermomix® TM31 verkauften, um den neuen Thermomix® TM5 zu erwerben, hat sich Vorwerk einmalig zu einer Sonderregelung entschlossen, um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern. Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix® TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, daher die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden.

Wir hoffen, wir konnten ein wenig zur Klärung beitragen.

Freundliche Grüße,

Stephanie


Liebes Moderationsteam von Vorwerk,

Ich habe hierzu mal eine grundsätzliche Frage. 

Das Thema Gewährleistung ist ja im BGB §437 recht ausführlich geregelt.Lt. BGB gibt es ja auch die Möglichkeit per Abtretung Ansprüche auch für den Gewährleistungsfall zu übertragen. Sie schreiben nun, dass Gewährleistungsansprüche nicht übertragbar sind.

Können Sie mir bitte sagen, wo ich das bei Ihnen in den AGB's bzw. auf dem Kaufvertrag finde?Ich habe hierzu bisher nichts finden können. Das Vorwerk es nicht gerne sieht, dass für ein Produkt ein reger Zweitmarkt läuft ist vollkommen nachvollziehbar. Ich würde es gerne verstehen, da es bezüglich diesem Thema immer wieder zu Missverständnissen kommt. 

Besten Dank und Herzliche Grüsse

K


Liebe Thermomix-Gemeinde,

Danke für die Nachrichten bezüglich der Garantie bzw. Gewährleistungsübertragung.....Leider ist es wie so oft,

der Schritt zum Anwalt bzw. Verbraucherschutzzentrale bleibt einem nicht erspart.

 Anstand und Gerechtigkeitssinn ist leider Gottes in unserem Land nicht mehr gegeben.

Manager v. großen Firmen haben leider allzuoft nur noch Renditen und Überschüsse am Jahresende in Ihrem Hirn.

Bei einem Küchengerät von über 1100 € müsste doch der Verstand mal einsetzen, dass man Endverbraucher so nicht verar...... kann.

viele liebe Grüße an ALLE die sich diesem Thema annehmen, wenn ich mich beim Verbraucherschutz beraten lassen habe, melde ich mich wieder und teile Euch d. Ergebnis mit.

Ich jedenfalls bin Guter Dinge u. dernke dass T.Mix sich auf sehr dünnes Eis begibt..

LG.......

 


[editiert vom Vorwerk Moderationsteam: Bitte nutzt einen höflichen Umgangston und beachtet die Netiquette, damit wir alle auch weiterhin Freude in der Rezeptwelt haben.]