Hallo liebes TM Moderationsteam,
Danke für Ihre rasche Rückmeldung. Meine Frage wurde allerdings nicht komplett beantwortet. Räumt Vorwerk dem Käufer bzw. Erwerber – über einen gesetzlichen Gewährleitungsanspruch im Sinne des BGB hinaus – auch einen Garantieanspruch ein? Falls ja: Geht dieser Garantieanspruch vom Käufer auf den Erwerber über?
MfG
schneta79
 
     
 
 Dann mal ab zu ebay
Dann mal ab zu ebay 
 
  
  
  Aber danke für den Hinweis.
Aber danke für den Hinweis. 
 
 
