Hallo liebes TM Moderationsteam,
Danke für Ihre rasche Rückmeldung. Meine Frage wurde allerdings nicht komplett beantwortet. Räumt Vorwerk dem Käufer bzw. Erwerber – über einen gesetzlichen Gewährleitungsanspruch im Sinne des BGB hinaus – auch einen Garantieanspruch ein? Falls ja: Geht dieser Garantieanspruch vom Käufer auf den Erwerber über?
MfG
schneta79