Das habe ich gerade im Internet gefunden:
Pflichttermin beim Notar
Für einige Vorsorgeaufgaben ist ein Notartermin allerdings Pflicht. „Eine beurkundete Vollmacht ist Voraussetzung dafür, dass ein Bevollmächtigter für den Vollmachtgeber einen Kredit aufnehmen darf,“ erklärt Gutfried. Das kann wichtig sein, wenn der Umzug in eine neue barrierearme Wohnung oder ein Pflegeheimplatz zwischenfinanziert werden muss. Soll der Bevollmächtigte die Eigentumswohnung oder das Haus verkaufen können, ist zwar keine Beurkundung nötig, aber eine Beglaubigung der Unterschrift. Grundbuchämter akzeptieren einen Bevollmächtigten nur, wenn er mittels einer öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht nachweist, dass er verkaufen darf.
Öffentliche Beglaubigung durch BetreuungsbehördeSolche Beglaubigungen nehmen nicht nur Notare, sondern auch Betreuungsbehörden vor. Vorsorgevollmachten darf die Behörde für 10 Euro „öffentlich beglaubigen“. In der Praxis bieten allerdings erst wenige der rund 430 Betreuungsbehörden in Deutschland diesen Service an. „Wenn Immobilien zum Vermögen gehören, empfehlen wir die Beurkundung der Vorsorgevollmacht,“ sagt Gutfried. „Das schafft für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit.“ Bei der Beurkundung berät der Notar inhaltlich zur Gestaltung der Vollmacht und klärt über Risiken und Tragweite der Entscheidung auf. Vollmachtgeber können sicher sein, dass ihre Bevollmächtigten alles wie gewünscht regeln können. Die Beurkundung kostet allerdings auch leicht ein paar hundert Euro – abhängig vom Vermögen.
- Vorsorgevollmacht. Sie wollen jemanden bevollmächtigen, damit er Sie im Notfall gegenüber Ärzten oder in Finanzdingen vertritt? Für viele Dinge reicht eine Vorsorgevollmacht, die Sie unterschreiben. Ein Notartermin ist nur in wenigen Fällen vorgeschrieben. Für eine Immobilienübertragung muss Ihre Unterschrift „öffentlich beglaubigt“ sein. Ein Notar kann aber auch bei größeren Vermögen oder komplizierteren Verhältnissen sinnvoll sein. Weiterer Vorteil: Banken akzeptieren eine notarielle Urkunde uneingeschränkt. Ohne Urkunde verlangen sie eine Extravollmacht auf bankeigenem Formular.
- Kosten. Im Internet können Sie Notare nach Wohnort oder Bundesland suchen ( www.notar.de). Die Kosten für eine Beurkundung richten sich nach dem Wert des Vermögens. Bei rund 150 000 Euro liegen sie zwischen 155 und 219 Euro. Eine Beglaubigung kostet ab 20 Euro.